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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 64

 

zunehmen -, sicherlich nicht folgen. Denn dieser Vorschlag würde bei uns einen Aufnahmestopp bedeuten und in der Stadt Wien gibt es keinen Aufnahmestopp. Dies würde einen Ausverkauf der öffentlichen Güter bedeuten, von den Naturparks bis hin zur Wasserversorgung, und das wird es in Wien mit Sicherheit nicht geben. Ihr Vorschlag würde - am Beispiel des Meldewesens haben Sie es konkret gesagt - zusätzliche Arbeit für die Leute in unserem Haus bedeuten, aber es gäbe keine zusätzlichen Leute und nebenbei keine Bezugserhöhungen. Dazu wird es mit uns - und mit mir als Personalstadträtin - sicher nicht kommen! (Beifall bei der SPÖ. - Abg Michael Kreißl: Sind das ...? Eine Wahlkampfrede ist das, was Sie hier halten!)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Unserer Ansicht nach nützt es nichts, nur schöne Worte für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor der Personalvertretungswahl und schöne Dankesworte hier im Gemeinderat zu finden. Wir verstehen Gewerkschaft und Personalvertretung als Partner und Partnerinnen, und zwar immer. Wir schätzen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ihre Arbeit und ihr Engagement. Denn ohne diese Arbeit und ohne dieses Engagement wäre Wien nicht die wunderschöne, gut verwaltete und sichere Stadt, die es ist. Wir schätzen das nicht nur mit schönen Worten, sondern auch mit Taten. Deswegen bitte ich Sie, jetzt abzustimmen und zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Hohes Haus! Wir haben diskutiert und wir haben das Schlusswort gehört.

 

Wir kommen nun zu einigen Abstimmungen.

 

Es liegt ein Antrag der ÖVP-Abgeordneten Pfeiffer und Kollegen vor. Der Antrag lautet:

 

Gemäß § 30c Abs. 8 und 9 der Geschäftsordnung des Landtags für Wien ist das gegenständliche Geschäftsstück an den zuständigen Ausschuss zurückzustellen.

 

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Es wurde eine getrennte Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme der Artikel I Zi 4 und 6, Artikel III Zi 1, 5a und 6, Artikel IV Zi 2 und 3, Artikel II Zi 15 und Artikel III Zi 7 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtags, die Artikel I Zi 4 und 6, Artikel III Zi 1, 5a und 6 und Artikel IV Zi 2 und 3 ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Mehrheit, gegen die Stimmen der GRÜNEN, beschlossen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die dem Artikel II Zi 15 und Artikel III Zi 7 ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu heben. - Dies ist mehrheitlich, gegen die ÖVP, beschlossen.

 

Damit haben wir diesen Teil abgeschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich lasse nun über Beschlussanträge, die vorliegen, abstimmen.

 

Es gibt einen Beschluss- und Resolutionsantrag des ÖVP-Klubs. Ich wiederhole diesen Antrag, damit kein Irrtum besteht:

 

Der Landtag wolle beschließen: "Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, bei der anstehenden Gehälteranpassung eine Änderung dahingehend vorzunehmen, dass für das Jahr 2002 für die Wiener Gemeindebediensteten nicht, wie vorgesehen, eine durchgängige 2-prozentige Erhöhung vorzusehen ist, sondern Bediensteten bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 2 000 EUR eine Erhöhung von 2,2 Prozent zu gewähren und Bediensteten mit darüber liegendem Einkommen eine Erhöhung in Form einer Fixzahlung von brutto 44 EUR pro Monat zu gewähren.

 

In Zukunft soll eine Harmonisierung der Gehaltsabschlüsse mit dem Bund vorgenommen werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit, da nur FPÖ und ÖVP für diesen Antrag stimmen. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ich habe folgenden Beschlussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Michael Kreißl und Dr Helmut GÜNTHER vorliegen:

 

Der Wiener Landtag möge beschließen: "Die für die weiteren 1,2 Prozent Gehaltserhöhung anfallenden Kosten in der Höhe von rund 250 Millionen S nicht in Form einer prozentuellen Erhöhung vorzunehmen, sondern einen für alle Bediensteten gleich hohen absoluten Sockelbetrag zu beschließen."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag hat nur die Unterstützung der Freiheitlichen Partei und somit nicht die Mehrheit.

 

Ich komme zum nächsten Beschlussantrag, einem Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Dr Monika Vana, Freunde und Freundinnen:

 

Der Landtag wolle beschließen: "Die zuständige Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal möge bis spätestens Juni 2002, unter Beachtung der Judikatur des Europäischen und des Obersten Gerichtshofs, einen Entwurf zur Änderung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen, mit dem gemäß § 40 Abs. 1 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes mögliche 'in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe' explizit und einheitlich festgelegt werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist einstimmig beschlossen.

 

Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch

 

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