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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 60

 

Aktenmaterial daherkommen, Kopien zu organisieren, wo dies aber unmöglich war. Ich wurde mit einer ziemlich rotzigen Antwort bedacht, indem man mir gesagt hat, die Volksanwaltschaft hat selber dafür zu sorgen, wie sie zu ihren Kopien kommt. Meine Damen und Herren, das ist ein riesiger Irrtum, der dahinter steckt! Niemand braucht mir Kopien zu machen, ich mache mir meine Kopien schon selber! Das wäre keine Gefälligkeit an den Ewald Stadler gewesen, sondern es wäre eine Gefälligkeit dem Bürger gegenüber gewesen, der sich dort beschwert hat, dass er gleich seine Originalunterlagen wieder mitnehmen kann und nicht wochenlang warten und hoffen muss, dass er sie dann vollständig zurückbekommt - was in der Regel der Fall ist -, dass man ihm zumindest ein paar Kopien auf dem Bezirksamt macht. Ich glaube, das Gebot der Zusammenarbeit und das Gebot der gegenseitigen Hilfeleistung bei den verfassungsmäßigen Einrichtungen sollte schon dazu führen, dass man nicht versucht, mit solchen Kleinigkeiten noch Prügel vor die Füße zu werfen, die nicht mir, sondern dem Bürger schaden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP.)

 

Das ist der Punkt. Daher mein Ersuchen an Sie, dass man sich an den bereits genannten positiven Beispielen ein Maß nimmt und dafür sorgt, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft - ich sage es noch einmal - im Interesse des Bürgers insgesamt unterstützt und nicht behindert wird.

 

Das, was vom ersten Debattenredner gesagt wurde, das Problem des drohenden Kompetenzverlusts, Herr Klubobmann, dass die Volksanwaltschaft durch zunehmende Auslagerungen an Kompetenzen und Prüfkompetenzen verliert, ist ein Problem, meine Damen und Herren, das Sie alle auch betrifft, denn in jenem Maße, in dem die Prüfkompetenz für die verfassungsmäßige Einrichtung Volksanwaltschaft abnimmt, nimmt auch Ihre Prüfkompetenz im Namen des Interpretationsrechts ab! Das heißt, dahinter steckt ein fundamentales Problem. Am Schluss könnte theoretisch stehen, der Staat ist nur mehr eine Aktiengesellschaft, der Abgeordnete hat nichts mehr zu kontrollieren und der Volksanwalt damit auch nicht. Der Einzige, der dann bei dieser Aktiengesellschaft Staat übrig bliebe, ist der Rechnungshof.

 

Meine Damen und Herren, daher schon mein Anliegen. Ich bedaure, dass die grüne Fraktion den Antrag ein bisschen geändert hat. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Jetzt ist es noch weiter gehend!) Die ursprüngliche Fassung hat mir sehr gut gefallen, weil es unser Wunsch ist, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft den Organen der Rechnungskontrolle nachzubilden. Unser Wunsch wäre es, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft so zu bemessen, wie sie auch der Rechnungshof hat. Damit wäre klargestellt, dass dort, wo eine beherrschende Stellung des Staats oder Aktienmehrheiten oder Gesellschaftsmehrheiten des Staats vorhanden sind, auch eine entsprechende Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ und der Abg Ingrid Korosec.)

 

Zumal dort, meine Damen und Herren, auch das Kleid dieser Rechtsträger ein privatwirtschaftliches ist, der Staat aber darin ist. Und das ist das Problem dahinter.

 

Die Tendenz der zunehmenden Auslagerungen war im Jahre 1977, als man die Volksanwaltschaft geschaffen hat, noch nicht erkennbar. Damals wurde das auch diskutiert, aber man hat nicht damit gerechnet, dass es in 25 Jahren eine derartige Tendenz zur Auslagerung öffentlicher Rechtsträger geben wird und diese Tendenz in diesem Ausmaß verstärken wird. Deswegen haben wir, alle drei gemeinsam, den Wunsch, legistische Anregungen ans Parlament, genauso an Landesparlamente wie den Wiener Landtag, herantragen zu können und die Verfassungsmäßigkeit - nicht die Gesetzmäßigkeit, denn das können wir derzeit schon - von Verordnungen, von einfachen Gesetzen, Bundes- und Landesgesetzen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, in dem Fall beim Verfassungsgerichtshof, prüfen lassen zu können.

 

Wir haben natürlich auch den Wunsch - damit möchte ich schließen -, dass wir in allen Landtagen, wo wir, wie hier in Wien, Organ des betreffenden Landtags sind, auch ein Rederecht haben. Das ist derzeit nicht der Fall. Damit lassen Sie mich mit einem Kompliment schließen. Wien kann hier durchaus Vorbild sein. Wir würden uns wünschen, dass wir - so wie bei Ihnen, hier in Wien - in allen sieben Landtagen, wo wir die Zuständigkeit haben, auch als "Landesvolksanwalt" - unter Anführungszeichen - tätig zu sein, mit den dortigen Abgeordneten diskutieren können. - In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der FPÖ, bei den GRÜNEN und bei Teilen der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Am Wort ist nun Frau Volksanwältin Bauer. Ich erteile Ihnen das Wort.

 

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Mein Amtskollege, Herr Mag Stadler, der heute den Vorsitzenden vertritt und daher doppelt so lange reden darf - nachdem Peter Kostelka nicht da ist, hat er auch seine Redezeit inkludiert -, hat Sie im Wesentlichsten schon über unsere Tätigkeit, vor allem auch über unsere Wünsche bezüglich Weiterentwicklung, informiert. Ich kann mich dem anschließen.

 

Ich möchte daher versuchen, möglichst kurz noch einige Dinge aus meinen persönlichen Erfahrungen beziehungsweise aus dem Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts, aber auch die persönlichen Erfahrungen der letzten fünf Monate, seit meinem Amtsantritt am 1. Juli dieses Jahres, darzulegen.

 

Zunächst darf ich grundsätzlich festhalten, dass ich im vergangenen Jahr den Geschäftsbereich von Ingrid Korosec übernommen habe. Die historische Chance, bei drei neuen Volksanwälten vielleicht eine andere Aufteilung der Geschäftsbereiche

 

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