«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 60

 

vorzunehmen, haben wir uns entgehen lassen. Allerdings mit gutem Grund. Kleine Abrundungen haben wir uns noch vorbehalten. In meinem Geschäftsbereich war ein sehr deutlicher Anstieg der Beschwerdefälle zu verzeichnen, und zwar insbesondere im Bereich Wiener Wohnen und - was Sie natürlich nicht wundern wird - im Bereich des Bau- und Raumordnungsrechts. Beide Bereiche - das kann ich jetzt schon sagen - werden auch einen Schwerpunkt im nächstjährigen Bericht der Volksanwaltschaft, also im 23. Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag, bilden. Leider kann ich die Hoffnung eines dünnen Berichts nicht ganz erfüllen, darf mir aber im Gegensatz vielleicht eine ganz dicke Palette und einen dicken Packen von Gesetzesänderungen beziehungsweise Verordnungsänderungen wünschen, die unsere legistischen Maßnahmen letztendlich auch umsetzen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die organisatorische Abwicklung von Prüfungsverfahren betrifft, so gestaltet sich das - das muss man sagen - im Wesentlichen reibungslos. Es funktioniert - das darf ich aus der Sicht meines Geschäftsbereichs sagen - die Verwaltung im Großen und Ganzen gut. Allerdings muss ich schon anmerken, dass bei der Einholung von Stellungnahmen bei der Gemeinde Wien diese oft länger dauern, als in irgendeinem Salzburger Gemeindeamt. Jetzt habe ich natürlich auch Verständnis dafür, dass die Zentralstellen der Gemeinde natürlich Kenntnis von der Beschwerde, vom Prüfungsverfahren und von den Beschwerden an die Verwaltung haben möchten - das ist mir ganz klar -, nur in anderen Bundesländern ist das auch der Fall und die sind - lassen Sie es mich so sagen - einfach schneller.

 

Nach wie vor sind wir natürlich auch mit Beschwerden über die Wiener Friedhofsverwaltung befasst. Ich möchte gleich positiv vermerken, dass nach der Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht die Vorschreibung des doppelten Grabstellenentgelts bei Verlängerung eines zonenfremden Grabs ab 1. Jänner 2002 nicht mehr erfolgen soll. Das finde ich absolut positiv und wirklich eine Umsetzung von etwas, was die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat.

 

Positiv ist aber auch, dass heuer zum ersten Mal zu Allerheiligen probeweise gehbehinderte Personen mit ihrem Fahrzeug zu den Gräbern ihrer Angehörigen am Zentralfriedhof fahren durften. Ich bin sehr an dem Ergebnis interessiert. Ich habe gelesen, hier soll es quasi eine Sitzung geben und das Problem soll evaluiert werden. Dieser Evaluierung sehen wir mit großem Interesse entgegen.

 

Vielleicht ganz kurz, weil in der Rede des Herrn Abgeordneten dieser § 53 Straßen angeklungen ist und der Eindruck - zumindest habe ich es so empfunden - entstanden ist, die Volksanwaltschaft will diesen Paragraphen abschaffen. Uns geht es nicht darum, etwas abzuschaffen, sondern uns geht es um eine Bereinigung des Rechtsstaatsdefizits. Nur so viel, der Beschwerdeführer müsste dann auch einen Bescheid bekommen, um die rechtsstaatliche Situation ebenfalls zu kennen.

 

Große Bedenken haben wir bei der Vorgangsweise der Stadt, wenn für eine Bauführung geringe Flächen zu einem eigentlich äußerst ansehnlichen Preis von der Gemeinde Wien zuerst gekauft werden müssen, um sie dann wieder unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten. Hier häufen sich die Fälle. Das sind sehr viele Fälle. Es ist richtig, dass - wie der Magistrat in seiner Stellungnahme festgestellt hat - die Gemeinde Wien nicht schlechter gestellt werden soll als andere Grundeigentümer, aber problematisch ist es nach unserer Ansicht nach schon, dass, wenn letztendlich ein Bauwerber zu keinem Vertragsabschluss und zu akzeptablen Bedingungen mit der Gemeinde Wien kommt, er dann eigentlich nur mehr die Möglichkeit hat, bei der Gemeinde Wien einen Antrag auf Enteignung zu stellen. Bedenkt man die Dauer des Verfahrens, dann ergibt sich meines Erachtens eine unzumutbare Verzögerung in diesem Bereich.

 

Immer wieder Gegenstand von Anfragen ist die "Bewilligung" - wie es so schön heißt - "von unwesentlichen Abweichungen von Bebauungsvorschriften". Sie haben den Bericht schon gelesen. Ab der Seite 90 hätten Sie diese Fälle verzeichnet. Hier geht es eigentlich um Abweichungen vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, was vielfach Unverständnis bei den Beschwerdeführern herbeiführt. Wir haben in den Reden schon von diesen Dingen gehört.

 

Herr StR Faymann zeigte sich für dieses Problem sehr aufgeschlossen. In einem persönlichen Gespräch, das ich mit ihm geführt habe, hat er durchaus Verständnis dafür gezeigt und mir mitgeteilt, dass im Zuge von internen Richtlinien der Umfang der Abweichungen vorgegeben werden soll. Sollte dies - wie gesagt - zu dem von der Volksanwaltschaft gewünschten Erfolg führen, dann wäre ich sehr zufrieden, sonst haben wir nur wieder die Möglichkeit, das Thema in den nächsten Bericht wieder aufzunehmen, den Weg aufzuzeigen.

 

Ich bedanke mich sehr herzlich für die freundliche Aufnahme. Ich kann mich nur anschließen, wenn Kollege Stadler gemeint hat, wir würden uns wünschen, in allen Bundesländern den zuständigen Bericht so zu behandeln oder so zu debattieren, wie wir es im Wiener Landtag tun.

 

Ich nehme sehr gerne den Dank an die Mitarbeiter meines Hauses mit, denn sie sind es, die uns besonders unterstützen.

 

Ich darf Ihnen sagen, es ist mein Amtsverständnis und meine zentrale Aufgabe - so sehe ich mein Amt -, den Bürgern zu helfen, Verbindungsstelle zur Verwaltung und letztendlich auch zur Politik zu sein. Es wäre ungerecht zu meinen, dass unsere Vorgänger nichts getan hätten, denn immer, wenn neue Volksanwälte kommen, entspinnt sich die Diskussion, wie stark die Volksanwaltschaft ist. Es ist daher, glaube ich, ein legitimer Wunsch von uns, mit unseren Fällen, aber auch mit dem, was wir für den Bürger leisten, mehr öffentlich dargestellt zu werden. Ich sehe es daher als

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular