«  1  »

 

Gemeinderat, 16. Sitzung vom 22.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 104 von 113

 

gen stimmen wir diesem Rechnungsabschluss mit Überzeugung zu. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GR Mag. Burian. Ich erteile es ihm, fünf Minuten. - Bitte.

 

20.32.35

GR Mag. Lukas Burian (NEOS)|: Wer vor die Tür geht, der merkt: Der Abend ist lau. Wir alle wissen, das Leder ist rund. Ob wir in 30 Minuten werden sagen müssen: Am Anfang hatten wir kein Glück, und dann kam noch das Pech dazu, werden wir, wie gesagt, erst etwas später wissen. Womit wir auf alle Fälle kein Pech hatten, sondern sehr viel Glück, ist das Wiener Petitionsgesetz. Darüber möchte ich gerne kurz ein bisschen reden.

 

Wenn wir heute über Petitionen sprechen, dann sprechen wir über weit mehr als ein formales Instrument. Wir sprechen über einen zentralen Pfeiler demokratischer Beteiligung, über das Recht, Anliegen einzubringen, über die Möglichkeit, gehört zu werden, und über die Verantwortung der Politik, mit diesen Anliegen ernsthaft, transparent und nachvollziehbar umzugehen.

 

Das Wiener Petitionsrecht ist auch genau dafür geschaffen worden. Es ist niederschwellig, klar geregelt und für Wienerinnen und Wiener zugänglich. Wer in Wien lebt, hier hauptgemeldet ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Anliegen einbringen und unterstützen. Ab 500 Unterstützungen wird eine Petition im Ausschuss behandelt. Das ist eine klare, erreichbare und demokratisch sinnvolle Schwelle.

 

Ich sage das ganz bewusst. Wir haben in der letzten Legislaturperiode eines der modernsten Petitionsgesetze Europas umgesetzt - mit einem Anspruch auf Anhörung, mit öffentlicher Behandlung, mit Liveübertragung beziehungsweise abrufbaren Aufzeichnungen, mit veröffentlichten Stellungnahmen, mit nachvollziehbaren Verfahren und mit klaren Zuständigkeiten. Das ist ein echter demokratiepolitischer Fortschritt. Denn Bürgerbeteiligung darf nicht davon abhängen, ob ein Anliegen gerade politisch bequem ist oder eben nicht. Sie braucht Regeln. Sie braucht Verlässlichkeit. Sie braucht ein Verfahren, das für alle gleich gilt. (Beifall bei den NEOS.)

 

Deshalb sage ich auch ganz klar: Dieses Gesetz muss jetzt auch wirklich arbeiten dürfen. Es bringt nichts, bei jedem politischen Unbehagen sofort nach einer neuen Novelle zu rufen. Demokratie besteht nicht darin, Regeln ständig neu zu schreiben, wenn einem einzelne Ergebnisse oder Abläufe gerade nicht passen. Demokratie besteht auch darin, gute Regeln ernst zu nehmen, Verfahren wirken zu lassen und Institutionen nicht permanent in Frage zu stellen.

 

An dieser Stelle möchte ich ganz besonders und wieder einmal ausdrücklich die Arbeit der MA 62 hervorheben. Dort wird mit höchster Professionalität, Sorgfalt und Rechtsklarheit dafür gesorgt, dass Petitionen ordentlich geprüft, nachvollziehbar abgewickelt und sauber in die politische Beratung gebracht werden. Die MA 62 leistet unglaubliche Arbeit und ist eine echte Partnerin der Bürgerinnen und Bürger Wiens. Gerade weil Petitionen oft emotional, lokal und sehr unmittelbar sind, braucht es genau diese Verlässlichkeit der MA 62.

 

Auch die Zahlen zeigen das. Das Instrument ist nicht nur theoretisch, es arbeitet. Im Jahr 2020 wurden 17 Petitionen behandelt. 2022 waren es bereits 34, letztes Jahr waren es 44, und jetzt, rechtzeitig zur Halbzeit, sind es tatsächlich schon 26. Das zeigt, Petitionen verschwinden nicht in irgendeiner Schublade. Sie werden geprüft, beraten, in Behandlung genommen oder nach klaren Regeln begründet abgeschlossen.

 

Genau diese Unterscheidung ist tatsächlich wichtig. Nicht jede Petition kann automatisch inhaltlich behandelt werden. Manche erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Manche erreichen die nötige Unterstützung nicht. Manche fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadt Wien. Auch das gehört zu einem seriösen Verfahren.

 

Denn ein Petitionsrecht ist nur dann glaubwürdig, wenn klar ist, was behandelt werden kann, was begründet abgeschlossen werden wird und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Petitionen sind kein Automatismus. Sie sind kein Ersatz für parlamentarische Entscheidungsprozesse. Sie sind auch kein Instrument, das ein bestimmtes Ergebnis garantieren kann. Wer eine Petition einbringt, hat den Anspruch auf Prüfung, auf Befassung und auf transparente Behandlung, aber nicht auf ein vorweggenommenes Ergebnis. Das ist kein Mangel des Systems, das ist eine demokratische Logik.

 

Gerade deshalb ist die bestehende Wiener Regelung ausgewogen. Sie verbindet Offenheit mit Verlässlichkeit, Beteiligung mit parlamentarischer Verantwortung und Öffentlichkeit mit klaren Verfahren. Sie verhindert genau das, was demokratischen Prozessen langfristig schadet: falsche Erwartungen. Denn Demokratie lebt nicht davon, dass jede Forderung eins zu eins umgesetzt wird. Demokratie lebt davon, dass Anliegen gehört, Argumente geprüft, Zuständigkeiten geklärt und Entscheidungen begründet werden. Genau das leistet das Wiener Petitionsrecht. (Beifall bei den NEOS.)

 

Es stellt sicher, dass Anliegen nicht im informellen Raum verschwinden. Es stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen sichtbar werden. Es stellt sicher, dass Stellungnahmen eingeholt und Empfehlungen ausgesprochen werden können und Verfahren eben auch begründet abgeschlossen werden. Das ist gelebte Bürgerbeteiligung - nicht laut, nicht spektakulär, aber vor allem nachvollziehbar, überprüfbar, transparent und demokratisch sauber.

 

Deshalb sollten wir dieses Instrument auch nicht kleinreden. Wir sollten es anwenden. Wir sollten es schützen. Wir sollten ihm auch zutrauen, das zu leisten, wofür es geschaffen wurde: Anliegen aus der Bevölkerung sichtbar zu machen, sie geordnet in die politische Beratung zu bringen und sie transparent zu behandeln.

 

Unser Anspruch muss also immer sein, Petitionen ernst zu nehmen, Anliegen sauber zu behandeln, Verfahren zu respektieren und politische Verantwortung dort wahrzunehmen, wo sie hingehört - im Gemeinderat, im Ausschuss, in der Verwaltung und im transparenten demokratischen Verfahren.

 

Gute Demokratie zeigt sich eben nicht daran, wer am lautesten ruft. Gute Demokratie zeigt sich daran, ob

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular