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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 19.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 105

 

Das bringt mich jetzt zu dem Punkt, zu dem ich gerne hinkommen würde, über den ich jetzt näher mit Ihnen reden möchte. Die Kinder und Jugendanwaltschaft in Wien erfüllt ja eine enorm wichtige Arbeit im Bereich der Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist derzeit in § 16 im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt und soll ja auch im Rahmen der bevorstehenden Novellierung erweitert werden.

 

Es tut mir leid (in Richtung Vorsitzenden GR Armin Blind), aber es ist echt laut hier.

 

Vorsitzender GR Armin Blind (unterbrechend): Hier heroben nicht.

 

GRin Sabine Keri (fortsetzend): Das ist schön, aber hier herunten schon. Du kannst gerne herunterkommen.

 

Vorsitzender GR Armin Blind (unterbrechend): Die Lautstärke konzentriert sich offensichtlich da vorne. Ich darf bitten, der Rednerin die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und die Gespräche ein bisschen in die Bankreihen zu verlagern.

 

GRin Sabine Keri (fortsetzend): Danke schön. Der Herr Vorsitzende kann sich gerne zu mir stellen, dann hört er es.

 

Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft hat in ihrem Tätigkeitsbericht 2024 und auch in den Stellungnahmen zum neuen Gesetz sehr wohl berichtet, gesagt und geschrieben, dass ihr ursprünglicher Aufgabenbereich sich wirklich stark entwickelt hat. Und daher verstehen wir von der Wiener Volkspartei auch sehr gut, warum die Kinder- und Jugendanwaltschaft sich auch rechtlich und institutionell weiterentwickeln möchte, denn die Unabhängigkeit der KIJA müssen wir stärken. Es müssen mutigere Schritte gemacht werden, als weitere Tätigkeitsfelder im kommenden Gesetz zu beschreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es braucht eine tatsächliche eigenständige gesetzliche Grundlage, um die Unabhängigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft tatsächlich zu stärken. So hat ja Vorarlberg zum Beispiel ein separates Gesetz, und die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ist somit doppelt abgesichert und dadurch auch verfassungsrechtlich geschützt.

 

In Wien haben ja auch sowohl die Pflege- und Patientenanwaltschaft als auch die Wiener Umweltanwaltschaft eine eigenständige gesetzliche Verankerung. Somit wäre es nur ein absolut logischer Schritt, dass das die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch bekommt. Ein eigenständiges Gesetz könnte das öffentliche Bewusstsein für Kinderrechte stärken und die besondere Stellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft innerhalb der Wiener Verwaltung klarer sichtbar machen. Gleichzeitig wäre es natürlich auch für die Zukunft eine Absicherung der Kinder- und Jugendanwaltschaft und ihrer unabhängigen, niederschwelligen und wirksamen Arbeit für Kinder und Jugendliche. Daher stellen wir einen Antrag, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet werden soll und im Wiener Landtag vorgelegt werden soll. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Armin Blind: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

17.47.40Wir kommen daher nun zur Abstimmung zur Postnummer 1. Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem Antrag des Berichterstatters beitreten wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Mir liegt nun zur Postnummer 1 ein Antrag des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien betreffend Stärkung der Unabhängigkeit der KIJA Wien durch eigenes Gesetz vor. Auch hier bitte ich um ein Zeichen der positiven Zustimmung. - Das sind die ÖVP, die FPÖ und die GRÜNEN gegen die Stimmen von SPÖ und NEOS, daher mehrheitlich abgelehnt.

 

17.48.32Es gelangt nunmehr die Postnummer 2 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Förderung an den Verein Wiener Jugendzentren. Zu dieser Postnummer gebe ich bekannt, dass sich die GRe Burian und Hanke für befangen erklärt haben. Ich bitte die Berichterstatterin, GRin Pany, die Verhandlung einzuleiten.

 

17.48.52

Berichterstatterin GRin Astrid Pany, BEd, MA: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Armin Blind: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist GRin Hungerländer. - Bitte, Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 

17.49.03

GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP)|: Danke schön, Herr Vorsitzender! - Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich sage Ihnen jetzt etwas Erwartbares: Wir werden dem Poststück nicht zustimmen. Und ich leite das bewusst mit der Frage der Erwartbarkeit ein. Heute spreche ich nämlich mit Ihnen auch über andere erwartbare Dinge, die eingetreten sind und die man eigentlich vor zumindest zehn Jahren antizipieren hätte müssen.

 

Meine Damen und Herren, es hat sich im Integrationsbereich ja einiges getan. Es sind eine Studie und ein Zahlenkonvolut an die Öffentlichkeit gekommen, erstens zur Anzahl der muslimischen Schüler an Wiener öffentlichen Volksschulen und zweitens eine Studie zur Werteeinstellung von Wiener Jugendlichen. Die haben Sie ein bisschen unter den Tisch zu kehren versucht, sodass es ja niemand mitbekommt. (GRin Mag. Dolores Bakos, BA: ... eine Aussendung gemacht!) Ich glaube, am Freitagnachmittag, habe ich den Medien entnommen, wurde das ausgeschickt, aber es wurde trotzdem groß von den Medien aufgenommen. Gott sei Dank, denn es ist wichtig, dass wir darüber sprechen. Ich hätte mir erwartet, dass das ordentlich präsentiert wird und so präsentiert wird, dass alle zu der Präsentation eingeladen werden und auch alle bei der Präsentation mitreden können. Aber sei's drum! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren, zur Frage der erwartbaren Folgen: Beginnen wir mit der Anzahl der muslimischen Schüler in den Wiener Volksschulen! Ich persönlich habe mich gewundert, dass diese Zahl aktiv herausgespielt wurde. Ich persönlich sehe die reine Zahl auch überhaupt nicht als problematisch an. Warum? - Weil man ja daraus ableiten muss: Gibt es dadurch Integrationsprobleme? Die reine Zahl an sich ist ja einfach eine Feststellung.

 

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