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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 19.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 105

 

Gleichbehandlungsstellen steht dieses Jahr vor der Umsetzung. Im Wesentlichen geht es um die Stärkung, insbesondere der Strukturen der Befugnisse und der Rechte der MitarbeiterInnen in diesem Bereich, also um eine Verbesserung der Wirksamkeit von Gleichbehandlungsstellen, die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit, die Festlegung der Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen.

 

Schön ist - und das ist eben der Erfolg der Arbeit der letzten 30 Jahre -, dass Wien hier sehr gut aufgestellt ist, besonders was die Strukturen betrifft. Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten, das habe ich ja schon erwähnt, ist bereits langjährig abgesichert und auch die Unabhängigkeit der Weisungsfreiheit ist verfassungsrechtlich verankert, sie fungiert als unabhängige Dienststelle, ist seit 15 Jahren organisatorisch eigenständig organisiert.

 

Damit einhergehend eine sehr wesentliche Sache: Wir können in Wien innerhalb dieser eineinhalb Jahrzehnte auch darauf zurückschauen, dass es nicht nur eine Verankerung gibt, sondern dass diese Verankerung, diese gesetzliche Bestimmung auch in die Unternehmenskultur der Stadt Wien als Unternehmen eingegangen ist. Das ist, finde ich, sehr wichtig und auch das Verdienst der Gleichbehandlungsbeauftragten und des Kontaktfrauennetzwerkes.

 

Ein wesentlicher weiterer Punkt ist die Ausstattung der Gleichbehandlungsstellen mit eigenen Ressourcen und die Möglichkeit, das Personal selbst auszuwählen. Auch das ist in Wien bereits erfüllt und verankert. Wir gehen aber auch in der Umsetzung der Entgeltrichtlinie einen Schritt weiter, im Wesentlichen was die Stärkung der Gleichbehandlungsstellen bedeutet und die Stärkung der Rolle ihrer Befugnisse. Konkret bedeutet das die verpflichtende, lückenlose Einbeziehung in alle Gesetzesbegutachtungen, die die Gleichbehandlung und Frauenförderung berühren, die Teilnahme an Gerichtsverfahren durch die Unterstützung von Betroffenen und die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die Erweiterung der Untersuchungsbefugnisse und Verankerung von Befugnissen bezüglich Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, eine gesetzliche Sicherstellung der Ressourcen für die Bewältigung aller Aufgaben, insbesondere Präventions- und Sensibilisierungsaufgaben.

 

Darüber hinaus soll natürlich auch die heutige Tagung, aber auch die laufende Auseinandersetzung mit den Gleichstellungsberichten immer wieder die Grundlage dafür sein, wo wir uns weiterentwickeln und auch weiterentwickeln müssen, weil, wie gesagt, das Ende der Fahnenstange dann erreicht ist, wenn die 50 Prozent im Hinblick auf Chancen, Rechte, Ressourcen und Macht durchgehend durchgesetzt sind.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Frau GRin Keri, bitte.

 

9.47.15

GRin Sabine Keri (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat. Ich möchte gerne etwas aufgreifen, was Sie gesagt haben zum Ausbau von Führungskräften bei den stadtnahen Unternehmen, allerdings auch bei den Dienststellenleitungen. Wir haben 2024 einen gemeinsamen Antrag beschlossen, damals mit Kathrin Gaál, dass eben in diesen Gremien zumindest die 50-Prozent-Quote erreicht werden soll. Die neusten Zahlen auf Bundesebene zeigen, dass wir bei der Aufsichtsrätinnenquote von staatsnahen Unternehmen mittlerweile bei 55,3 Prozent liegen, das heißt, wir haben ein Plus von 2,3 Prozent zum Vorjahr. Haben Sie auch aktuelle Zahlen, wie es in Wien ausschaut? Sie haben gesagt, es ist schon eine Verbesserung zu sehen, es ist noch Luft nach oben. Aber haben Sie auch konkrete Zahlen für uns?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Personalstadtrat, was die Rolle der Stadt als Eigentümerin von Unternehmen betrifft, jetzt keine aktuellen Zahlen habe. Aber was ich natürlich habe und an dieser Stelle nur verstärken kann, ist, was du ja gesagt hast, nämlich die Zielsetzung der 50 Prozent auch in diesem Bereich.

 

Wir haben das ja im Public Corporate Governance Codex festgelegt und damit auch klargestellt, dass es keinen Unterschied geben darf zwischen der Stadt und den Führungsfunktionen und den städtischen Unternehmen. Die Stadt steht zu ihren Ambitionen. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2030 diese Marke zu erreichen. Das ist durchaus sportlich, weil es ja innerhalb von Aufsichtsräten Funktionsperioden et cetera gibt, also das wird sukzessive abgearbeitet und umgesetzt. Ich weiß, dass da die MA 5 und die Finanzstadträtin sehr zentral dahinter sind, kann aber jetzt aktuell keine Zahlen bieten, aber das ist sicherlich bilateral klärbar.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von den NEOS. - Frau GRin Mag. Pipal-Leixner, bitte.

 

9.49.26

GRin Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen. Ein wesentlicher Faktor für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und in der Karriere ist ja die Care-Arbeit, daher meine Frage: Was macht die Stadt Wien, um Väter mehr in die Pflicht und Verantwortung zu nehmen, wenn es um die Care-Arbeit für Kinder geht?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also in Österreich gehen knapp 16 Prozent der Männer in Karenz. Das ist ein absolutes Schlusslicht und nicht akzeptabel und alles, was auf allen Ebenen getan werden muss, um das zu verändern, ist zu tun. Da gibt es ja sehr, sehr viele gute Beispiele in erster Linie von skandinavischen Staaten, wie es gehen kann. Das möchte ich an dieser Stelle sagen.

 

Aber es betrifft umgelegt auf die Stadt als Arbeitgeberin auch uns. Das ist ein Grund, warum das Thema Bewusstsein für gleichberechtigte Elternschaft, aber auch das Ermöglichen einer aktiven Vaterschaft durch eine moderne Arbeitgeberin eine sehr zentrale Rolle für uns spielen muss, weil eine Arbeitgeberin nur dann gut ist, wenn sie das auch umsetzen kann. Es ist eben, wie

 

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