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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 19.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 105

 

Förderungspläne eingeführt. Seit 2012 gibt es sehr grundsätzlich diese zwei Zielsetzungen, die ich vorher erwähnt habe. Aber es ist auch ein wesentliches Instrument, verpflichtet, die Zielvorgaben an alle und auch gezielt an einzelne Dienststellen zu geben, über diese einzeln zu berichten. Jedes Gleichbehandlungsprogramm endet mit einem Bericht über die Fortschritte und, wie gesagt, jedes Gleichbehandlungsgleichstellungsprogramm befasst sich über mehreren Jahren intensiv mit einem thematischen Schwerpunkt.

 

Ganz kurz noch zu diesen thematischen Schwerpunkten: Das ist zum einen die objektive und diskriminierungsfreie Personalauswahl. Das ist mir als Personalstadtrat sehr zentral, weil nur durch eine transparente und nachvollziehbare Personalauswahl durch transparente und nachvollziehbare Prozesse Gleichstellung auf allen Hierarchieebenen umgesetzt werden kann. Da sind auch allen Dienststellen gefordert, die sich sehr intensiv mit dem Thema auseinandersetzen mussten. Auch in Zukunft gilt es da, einen starken Fokus darauf zu richten.

 

Das Thema sexuelle Belästigung ist ein sehr zentrales. Der Schutz der MitarbeiterInnen vor sexueller Belästigung und Sexismus ist von höchster Bedeutung und ein konsequentes Vorgehen und eine klare Haltung aller Führungskräfte dabei etwas sehr Zentrales. Daher auch der Themenschwerpunkt des Gleichstellungsprogrammes 2018 bis 2020, wo die Prävention von sexueller Belästigung zu einer intensiven Auseinandersetzung wirklich aller Dienststellen mit dem Thema geführt hat und auch zu einem hohen Bewusstsein und einer enorm professionellen Führung im Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung.

 

Es wurden auch zahlreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt - dazu vielleicht auch noch später. 2021 gab es dazu eben wichtige gesetzliche Bestimmungen auf Initiative der Gleichbehandlungsbeauftragten, die die Rechte von Opfern sexueller Belästigung klar erweitert haben.

 

Vielleicht last but not least ein Dauerbrenner und eigentlich die Grundlage für die Gleichstellungsprogramme und die damit zusammenhängenden Berichte: die Entgelttransparenz. Wien ist seit 2012 diesen Weg gegangen. Seit diesem Jahr gibt es die freiwillige Selbstverpflichtung, einen jährlichen Einkommensbericht die Gehaltsunterschiede betreffend zu veröffentlichen, um damit auch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt gegensteuernde Maßnahmen zu verwirklichen. Wir sind auch damit wieder das erste Bundesland.

 

Ich halte es für eine wesentliche Maßnahme, gegen Einkommensunterschiede vorzugehen, zuerst einmal objektive, geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungen zu machen. Insofern ist die Dienstrechts- und Besoldungsreform 2018 sicherlich ein zentraler Meilenstein, weil damit umgesetzt wurde, dass bei der Neubewertung der Funktionen und Tätigkeiten der Grundsatz und das Ziel der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit lückenlos verfolgt worden ist, weil die Basis eben die Funktionsbewertung ist und es ausschließlich an der ausgeübten Funktion und nicht an etwas undurchschaubaren Zulagen und anderen Systematiken liegt, was für eine Bezahlung folgt. Das Ergebnis dieser Besoldungsreform und auch das Ergebnis der Arbeitsbewertung war eine starke Aufwertung frauendominierter Berufe, besonders im Pflege- und Sozialbereich, wo die Gehälter wesentlich höher wurden mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform.

 

Das vielleicht als eine kleine Rückschau auf 30 Jahre sehr intensive Arbeit. Was in den nächsten Monaten intensiv passiert, ist hier im Hause auch schon das eine oder andere Mal diskutiert worden: die vollumfängliche Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Entgelttransparenz und die Stärkung der Rechte, um Einkommensunterschiede zu beseitigen.

 

Ich möchte an der Stelle aber schon auch noch etwas sagen, wenn ich hier als Personalstadtrat, aber auch als Mann dastehe. Wir haben jetzt sehr umfassend, aber trotzdem nur eine Auswahl darüber gehört, welche Meilensteine in den letzten 30 Jahren umgesetzt worden sind, die eben ein Beweis dafür sind, dass Gleichstellung nicht vom Himmel fällt, sondern gesetzliche Grundlagen braucht und politische Entscheidungen. Grundlagen und Entscheidungen, die erarbeitet, erstritten und erkämpft wurden - und zwar von Frauen.

 

Ich möchte an dieser Stelle auch meinen tiefen Respekt und meine Dankbarkeit an alle diese Kämpferinnen für genau diese sehr grundsätzlichen Dinge, die uns in Wien auszeichnen, ausdrücken. Das betrifft natürlich die Gleichstellungsbeauftragte mit ihrem Team, die 150 Kontaktfrauen, die Chefin der MA 57 mit ihrem Team, die Personaldirektorin mit ihrem Team, die Chefin der MA 2 mit ihrem Team, die Gemeinderätinnen hier im Haus und natürlich auch vor allem im Frauenausschuss und im Personalausschuss und selbstverständlich und allen voran alle Frauenstadträtinnen, Renate Brauner, Sonja Wehsely, Sandra Frauenberger, Kathi Gaál und Elke Hanel-Torsch, die einen sehr zentralen Beitrag dazu geleistet haben. Dafür von Herzen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von der SPÖ. - Frau GRin Mag. Rezaei, bitte.

 

9.43.53

GRin Mag. Alexandra Rezaei (SPÖ): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die sehr ausführliche und auch eindrucksvolle Beantwortung meiner Frage. Daran anschließend möchte ich bestätigen, dass ich das Wiener Gleichbehandlungsgesetz als sehr nachvollziehbare und stetige Weiterentwicklung auch erlebt habe und es auch großartig finde, wie Sie erwähnt haben, welche Meilensteine erreicht werden konnten. Nichtsdestotrotz darf ich meine Zusatzfrage stellen, nämlich: Wie sieht es mit der Weiterentwicklung im Bereich der Gleichbehandlung in Zukunft aus?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, um nicht allzu episch zu werden, möchte ich es auf eine zentrale Sache konzentrieren. Es ist eh kurz angesprochen worden, die EU-Richtlinie über Standards für

 

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