«  1  »

 

Gemeinderat, 14. Sitzung vom 19.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 105

 

brauch machen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

 

Heute feiern wir 30 Jahre Gleichbehandlungsgesetz und damit 30 Jahre Gleichstellungspolitik, die diese Grundsätze umgesetzt hat in der Wiener Stadtverwaltung. Im Jahr 1996 ist das Wiener Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Tag ist jegliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes sowie der Geschlechtsidentität verboten. Dazu bekennt sich die Stadt Wien eben als Arbeitgeberin und auch dazu, mit dem Frauenförderungsgebot Frauen gezielt zu fördern.

 

Es ist auf der einen Seite wunderschön, dass wir das heute mit einer Fragebeantwortung mitfeiern können. Auf der anderen Seite ist es schade, dass die Tagung dazu eben am Gemeinderatstag um 14 Uhr stattfindet. Vielleicht hat die eine oder der andere von Ihnen Zeit, kurz hinüberzuschauen. Jedenfalls ist es mir an dieser Stelle auch wichtig darauf hinzuweisen.

 

Aber einmal noch zurück ins Jahr 1996: Wir feiern eben 30 Jahre Gleichbehandlungsgesetz. Zu diesem Zeitpunkt wurde die erste Struktur für Gleichbehandlung in der Stadt geschaffen, die ersten Gleichbehandlungsbeauftragten, die ersten Kontaktfrauen in den Dienststellen. Die damalige Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und die Wiener Gleichbehandlungskommission haben alle 1996 ihre Arbeit begonnen - auch damals klar weisungsfrei, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Natürlich ist in diesen 30 Jahren viel weitergegangen. Lassen Sie mich im Stakkato ein paar sehr wesentliche Meilensteine dieser 30 Jahre Errungenschaften für die Gleichbehandlung aufzählen. Da beginnen wir natürlich einmal bei einem sehr zentralen Thema: der Frauenförderung. Die Stadt Wien ist seit Beginn des Gesetzes ein Frauenförderungsgebot eingegangen, hat dies festgelegt. Zunächst gab es eine Quote von 40 Prozent. Diese wurde bereits nach fünf Jahren auf 50 Prozent erhöht. Wien ist damit das erste Bundesland und jedenfalls Vorreiterin und hat klar aufgezeigt, dass es eben um die Hälfte der Macht, der Ressourcen geht und nicht um weniger. Das hatte auch klare Signalwirkung. Die Quote ist ein entscheidendes Instrument, und es ist ein sehr bedeutsames und laufend auch wirksames Instrument bei uns in der Stadt, um beruflichen Aufstieg und Fortschritte zu erzielen.

 

Zusätzlich sind im Gleichstellungsprogramm eben seit vielen Jahren zwei langfristige Zielvorgaben zusätzlich zu den jeweiligen Zielen für einzelne Jahre festgelegt. Das ist auf der einen Seite für alle Dienststellen die Erhöhung des Frauenanteiles sowohl in männerdominierten Bereichen als auch in Führungspositionen, die verankert sind und, wie gesagt, für alle Dienststellen gelten. Hier wurden im Laufe der Zeit zahlreiche Fortschritte erreicht, sowohl der Frauenanteil im technischen Bereich als auch bei Führungspositionen steigt kontinuierlich. Ich füge gleich hinzu, Luft nach oben ist ausreichend gegeben und damit auch viele, viele Aufgaben für die Zukunft, was auch ein Gegenstand der heutigen Tagung sein soll.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe an Maßnahmen, um Frauen in der Führung und im Management zu fördern. Führungskräfte, Lehrgänge, wo bewusst darauf geachtet wird, dass der Anteil der Frauen, die mitmachen, hoch ist, beziehungsweise ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern besteht. Es gibt seit 2025 speziell für die Zielgruppe weibliche Führungskräfte einen entwickelten und umgesetzten Lehrgang oder ein Seminar "Frauen in Führung", in Ergänzung dazu ein neues Programm seit 2025, FRAME - das FRAuenMEntoring Programm, das sich an engagierte weibliche Führungskräfte richtet, die ihre Führungsfähigkeiten weiterentwickeln und ihr Netzwerk ausbauen wollen. Es läuft auszeichnet, und der zweite Durchgang wird gerade vorbereitet.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist sicherlich das spezielle Aus- und Weiterbildungsprogramm der Wien-Akademie. Die Wien-Akademie ist auch jene Stelle, die die Kontaktfrauen ausbildet und zusätzlich laufend weitere Veranstaltungen zu sehr wichtigen Themen anbietet wie sexuelle Belästigung, Gleichstellung und, was sehr wichtig ist, auch im Rahmen eines NewcomerInnen-Programmes der Stadt Wien sicherstellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ersten Tag an, den sie im Dienst der Stadt verbringen, für das Thema Gleichbehandlung sensibilisiert werden. Das gilt natürlich auch für WiedereinsteigerInnen.

 

Darüber hinaus setzt die Stadt Wien weitere Maßnahmen und setzen natürlich vor allem die Frauenstadträtin und die MA 57 weitere Maßnahmen, um Rollenstereotype bei der Berufswahl zu durchbrechen. Ich denke nur an den Töchtertag oder die vielen Programme für MINT und die Begeisterung von Frauen für diese Berufe.

 

Bleiben wir wieder beim Gleichbehandlungsgesetz. Das wurde 2001 novelliert. der Kündigungs- und Vertragsschutz für Kontaktfrauen ist damals verankert worden. Eindeutig eine wesentliche Absicherung und ein Beitrag zu einer Weiterentwicklung mit der Novelle 2001 war der Viktimisierungsschutz für MitarbeiterInnen, die auf Missstände hinweisen, aber auch für Zeuginnen und Zeugen, die von diesem Viktimisierungsschutz eingeschlossen werden.

 

2005 wurde im Dienstrecht das Rückkehrrecht auf den früheren oder gleichwertigen Dienstposten nach Wiedereinstieg aus der Elternkarenz gesetzlich festgelegt. Man fragt sich aus heutiger Sicht: Wow, das gab es noch gar nicht immer, erst seit 21 Jahren?! Aber Wien war damit auch bei weitem Vorreiterin österreichweit.

 

Ein wesentlicher Meilenstein im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz ist aber sicherlich - und das möchte ich an dieser Stelle ganz besonders sagen - die große Strukturreform 2011. Mit 2011 wurde eine eigene Dienststelle geschaffen für die Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team. Die Rolle ist damit enorm gestärkt und mit weiteren Rechten ausgestaltet worden, mit eigenem Budget, eigenem Personal - eine echte Stärkung für die Gleichbehandlung in Wien.

 

Von der Gleichbehandlungsbeauftragten koordiniert wird eben seit dem Jahr 2012 das Gleichbehandlungsprogramm als Weiterentwicklung der förderungsfreien

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular