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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 19.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 105

 

gegeben, dass in Zukunft immer Kostenrechnungen vorliegen müssen - also wirklich einen konkreten Auftrag?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. Ich glaube, da ist dazu zu sagen, dass ja die Kostenrechnung per se und die zuständigen Daten vorlagen. Es gibt auch einen Erlass seitens das Magistrates, dass diese Kostenrechnung vorliegen muss. Die Datengrundlage und die Datenqualität war aber, wie ausgeführt, nicht in diesem Ausmaß, dass ein Kostenrechnungsmodell aufgestellt werden konnte, dass wirklich die Darstellung der Kinderplatzkosten differenziert auf die Gruppentypebene möglich war. Das war nicht möglich. Dementsprechend hat Christoph Wiederkehr damals schon dieses Kostenmodell in Entwicklung gegeben. Das hat die MA 10 federführend übernommen. Das wurde ab dem Jahr 2022 nochmals intensivst verfolgt. Dann hat man auch die Zahlen für 2023, die jetzt veröffentlich worden sind, eruiert. Dieses Kostenrechnungsmodell wurde dementsprechend von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen auch für valide empfunden, dem Stadtrechnungshof vorgelegt und für gut befunden. Dementsprechend wird mit diesem Kostenrechnungsmodell weitergebarbeitet und mit 2025 werden quasi jährlich die Daten mit diesem Kostenrechnungsmodell transparent erstellt und vergleichbar sein.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - GR Blind, bitte.

 

9.08.14

GR Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin. Ob man ein Ressort im Griff hat, ist vielleicht eine Frage der Selbst- oder Fremdwahrnehmung. Vielleicht weichen die ab und zu voneinander ab, in diesem Fall sicherlich.

 

Meine Frage ist die: Sie haben ja schon erwähnt, das Kostenrechnungsmodell müsste seit Erlass, seit dem Jahr 2012, vorliegen. Sie sagen auf der einen Seite, ja, das gibt es, aber es war nicht valide. Das ist auch eine Definitionsfrage, ob man dann von einem entsprechenden Kostenrechnungsmodell sprechen kann. Jetzt haben Sie gesagt, das Kostenrechnungsmodell kommt ab sofort zur Anwendung. Können Sie uns daher sagen, mit welchem Aufschlag wir ab sofort rechnen dürfen für das nächste Jahr?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr gerne. Das ist ein wichtiger Punkt, weil die Kostenrechnung laut dem Erlass seit 2012 besteht, wirklich die Voraussetzungen erfüllt, aber nicht die Voraussetzungen dafür, dass man, was man immer wollte, wirklich nach Kindergartenplatz, nach Gruppentyp, unterscheidet. Das lag nicht vor. Das haben wir jetzt.

 

Wie gesagt, ab den Zahlen von 2025 wird dies jährlich vorliegen. Geplant ist es jeweils mit dem danach folgenden Halbjahr, das heißt, für 2025 müsste es mit Ende erstes Halbjahr 2026 vorliegen. Und für die Folgejahre detto. (GR Armin Blind: Welchen Aufschlag, habe ich gefragt!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Frau Stadträtin. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.09.52

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage| Die 2. Anfrage (FSP-697050-2026-KGR/GM) wurde von Frau GRin Mag. Huemer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Mit Verordnung wird aktuell das Konsumieren von Alkohol im Bereich des Westbahnhofes untersagt. Die Kernbotschaft der gültigen Wiener Sucht- und Drogenstrategie lautet aber Hilfe statt Strafe. Ziel ist es, Sucht durch Vorbeugung gar nicht erst entstehen zu lassen. Trotz dieser Zielsetzung muss Wiens Suchthilfelandschaft im heurigen Finanzjahr mit erheblichen finanziellen Einsparungen der Stadt Wien kämpfen. Welche notwendigen, nachhaltigen Suchtpräventionsmaßnahmen, wie insbesondere eine Verstärkung niederschwelliger Sozialarbeit, sind bereits begleitend zu der symptombekämpfenden Maßnahme einer Alkoholverbotszone in Umsetzung?)

In dieser Anfrage geht es um Suchtpräventionsmaßnahmen, und ich darf den Herrn Stadtrat bitten. (Bgm Dr. Michael Ludwig: Er ist noch im Aufzug.) Ich unterbreche die Fragestunde. (Nach zwei Minuten betritt der Amtsf. StR Peter Hacker den Sitzungssaal.)

 

So. Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat, wir sind bei der 2. Anfrage - und zwar geht es um die Suchtpräventionsmaßnahmen.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Guten Morgen. Sorry, mit der Geschwindigkeit meiner Kollegin habe ich nicht gerechnet.

 

Zur Frage der Abgeordneten: Sie haben vollkommen recht, die Kernbotschaft der Drogenpolitik in unserer Stadt sowie der Drogenpolitik unserer Republik lautet: Hilfe statt Strafe. Aber in Ihrer Fragestellung habe ich das Gefühl, ist ein bisschen etwas durcheinandergekommen, weil Sie ordnungspolitische Maßnahmen wie die Alkoholverbotszone am Westbahnhof und Suchtprävention ein bisschen sehr in direkte Verbindung bringen. Das muss man schon ein bisschen differenzierter betrachten.

 

Wir müssen unterscheiden zwischen erstens ordnungspolitischen Maßnahmen wie eben die Alkoholverbotszone am Westbahnhof; zweitens die Suchtprävention; drittens all die Maßnahmen, die wir für bereits betroffene Menschen wie Beratung, Betreuung, Behandlung in den unterschiedlichen Einrichtungen der Stadt Wien zur Verfügung stellen; viertens die Straßensozialarbeiter als Unterstützung für suchtkranke Menschen im öffentlichen Raum.

 

Suchtprävention wird strukturell umgesetzt und setzt deutlich früher an als der sichtbare Konsum. Deswegen ist mir wichtig - und ich glaube das gehört sich auch so -, dass wir diese zwei Bereiche sauber voneinander trennen. Die Suchtprävention Wien verbindet Prävention mit hochqualitativer, niederschwelliger Unterstützung und der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten noch lange vor der Sucht- und Drogenberatung, da geht es auch um die psychosoziale Unterstützung von Kindern.

 

Im Bereich der Prävention werden durch die Sucht- und Drogenkoordination beziehungsweise genaugenommen durch das Institut für Suchtprävention laufend

 

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