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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 27.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 89

 

der Nordostumfahrung durch Bundesminister Hanke endlich Bewegung in die Sache und ganz dringende, geförderte Wohnungen sind damit umsetzbar. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Insgesamt werden in der Seestadt Aspern künftig 25 000 Menschen wohnen und an die 20 000 Menschen arbeiten oder ausgebildet werden. Wir haben in Wien unsere Hausaufgaben gemacht und die Öffis in der Donaustadt massiv ausgebaut; es gibt dort U-Bahn, Schnellbahn, Busse und Straßenbahnen. Erst kürzlich ging die neue Straßenbahnlinie 27 in Betrieb. Diese verbindet die Donaustadt und Floridsdorf - endlich (GR Mag. Josef Taucher: Wachs ma zam!), darf man sagen, kommt zusammen, was zusammengehört. Auch Radwege wurden und werden gebaut. Es braucht aber eben auch eine Straßenanbindung für so große Stadtentwicklungsgebiete. Neben der Seestadt sind auch das Hausfeld oder Am Heidjöchl an die Straßeninfrastruktur gebunden. Wir sprechen hier von Stadtentwicklungsgebieten, in denen künftig rund 60 000 Menschen leben werden. All das wird verzögert. Die Kosten, die dadurch bei den unterschiedlichsten Trägern auftreten, lassen sich kaum quantifizieren. Die Schäden gehen dabei weit über die Stadt Wien hinaus. Sie fallen bei der ASFINAG als von den Verzögerungen betroffener Projektbetreiber an, sie fallen als volkswirtschaftliche Schäden in Form von entgangener Wertschöpfung, Arbeitslosigkeit und fehlenden Steuereinnahmen an und treffen damit in Wirklichkeit uns alle. Anhand der Frage nehme ich allerdings wahr, dass die Grünen vielleicht doch noch zu einer Einsicht gelangen werden und die Blockadehaltung gegen die nachhaltige Stadtentwicklung in Wien, die sie selbst mitbeschlossen haben, bald aufgeben werden. Die Hoffnung stirbt zuletzt. (Heiterkeit bei StRin Mag. Ulli Sima.)

 

Zur Frage 6: Es gibt dazu eine sehr klare Festlegung. Die Flächen sind gemäß dem Agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien 2024 teilweise als Vorranggebiet Landwirtschaft eingestuft. Gemäß dem Leitbild Grünräume des Wienplans sind sie teilweise als grüne Reserve - also das bezieht sich auf die Landwirtschaft - oder formbares Grün ausgewiesen. Es ist nicht geplant, dies in irgendeiner Weise zu ändern.

 

Zur Frage 7: Das Flächenmonitoring der ÖROK beweist, dass Wien im Bundesländervergleich den mit Abstand niedrigsten Flächenverbrauch pro Person aufweist. Da in Wien flächensparende Planung eine Maxime ist und das auch für übergeordnete, aber notwendige Infrastrukturen gilt, ist Wien auch das Bundesland mit der niedrigsten Flächeninanspruchnahme pro Kopf für Verkehrsflächen. Damit ist klar, Stadtentwicklung in Wien ist flächensparender und schont landwirtschaftlich genutzte Böden besser als anderorts. Speziell zu erwähnen ist, dass die S1-Spange möglichst flächensparend entlang eines schon bestehenden Infrastrukturkorridors parallel zur Marchegger Ostbahn angelegt ist. Bezüglich der Umfahrung von Wien ist auch anzumerken, dass sich die Tunnelportale der S1 nicht auf Wiener Stadtgebiet befinden. Der konkrete Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen der von Ihnen angesprochenen Lobauautobahn als Projekt des Bundes beziehungsweise der ASFINAG ist mir nicht bekannt.

 

Zur Frage 8: Das Gesamtsystem aus S1, S1-Spange und Stadtstraße ist eine infrastrukturelle Voraussetzung für eine sehr gute standortadäquate Nutzbarkeit der Betriebsgebiete in der nordöstlichen Donaustadt, wie sie von der Wirtschaft real nachgefragt wird. Dies betrifft insbesondere die Betriebsansiedlungspotenziale in der Seestadt, am ehemaligen Stellantis-Areal, am Logistikstandort des ehemaligen Konsum-Zentrallagers sowie zusätzliche betriebliche Nutzungen in deren Umfeld. Ohne hochrangige Straßenerschließung sind diese Flächen für viele Unternehmen weitgehend unattraktiv und würden daher deutlich weniger nachgefragt werden. Im Detail sind die Überlegungen der Stadt im Wien-Plan Stadtentwicklungsplan 2035 exakt nachlesbar.

 

Zu den Fragen 9 bis 13: Ich erlaube mir, zu diesem Fragenkomplex kumuliert zu antworten. Weder in der "Smart Klima City Strategie Wien" noch im Klimafahrplan noch im Klimagesetz ist die Verbannung des motorisierten Individualverkehrs aus der Stadt vorgesehen. In den bereits durchgeführten Verwaltungsverfahren, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, wurden die Umweltauswirkungen detailliert auf die genannten Schutzgüter geprüft und das Projekt für genehmigungsfähig befunden. Das Wiener Klimagesetz nimmt auf einzelne Projekte, die ohnehin einer UVP zu unterziehen sind, nicht Bezug. Daher können Zielkonflikte mit dem Wiener Klimagesetz ausgeschlossen werden.

 

Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle das Vorgehen der ehemaligen Bundesministerin Gewessler, die an zahlreichen Stellen in Österreich neue Straßen, auch Umfahrungen, bauen ließ. Zu erwähnen sind hier etwa die S10 Mühlviertler Schnellstraße mit der Umfahrung für die rund 3 000 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Gemeinde Rainbach, welche seit 2023 gebaut wird (StRin Mag. Ulli Sima: Aha!), die S7 Fürstenfelder Schnellstraße, welche 2024 für den Verkehr freigegeben wurde (StR Peter Kraus, MSc: Im Klimacheckbericht steht alles drin!), oder die S36 Murtal Schnellstraße, die seit der Ägide Gewessler in Planung ist. Ich bin für all diese Straßen. Ich frage mich nur, warum die Wienerinnen und Wiener kein Recht hätten, eine Umfahrung für ihre Stadt zu haben, das ist eigentlich die entscheidende Frage. Warum geht das alles, auch mit den Grünen, in ganz Österreich, nur nicht in Wien? (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von GR Mag. Dietbert Kowarik und GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc.)

 

Als Wiener Bürgermeister kümmere ich mich um die Anliegen der Wiener Bevölkerung, und man sieht, in anderen Teilen des Landes geht das auch. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Nur für den Großraum Wien sollte gespart werden, nur die Metropolregion Wien haben die Grünen im Bund blockiert. Es zählen für Wien anscheinend andere Bewertungen als bei grünen Autobahnen. Von daher setze ich mich wie gesagt für die Interessen der Wiener Bevölkerung ein.

 

Zur Frage 14: Seitens der Experten des Hauses wurde darauf hingewiesen, dass Angelegenheiten der Luftreinhaltung gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 des Bundes-

 

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