Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 96 von 119
uns sicher keine Mehrheit. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke der Frau Gemeinderätin für die Begründung.
Zur Beantwortung der dringlichen Anfrage hat sich Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. - Bitte schön.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist ein bisschen schade, dass man Dringliche nicht zusammenlegen kann, denn es hätte ein bisschen die Schizophrenie der beiden Dringlichen … (GR Kilian Stark: Dass sich die Regierung das wünscht, ist verständlich!) - Ich wollte es inhaltlich begründen, Entschuldigung, es war nicht zynisch gemeint, es war eigentlich eine inhaltliche Begründung, aber wenn wir jetzt gleich rausrufen, ist es auch gut, dann erspare ich mir einen Teil meiner Beantwortung.
Ich wollte eigentlich einleitend sagen, dass es die zwei unterschiedlichen Positionen so klar macht und dass es, wenn man so will, auch eine Mitte gibt, die ich versucht habe, bei der Budgetpräsentation darzustellen. Aber offensichtlich ist heute schon viel Emotion im Spiel, also komme ich gleich zu meiner Anfragebeantwortung.
Die vorliegende Dringliche Anfrage ist inhaltlich tatsächlich sehr breit aufgestellt. Sie betrifft in mehreren Punkten die Zuständigkeiten außerhalb meiner Geschäftsgruppe beziehungsweise vor allem in den Detailfragen sehr wesentlich auch die Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales sowie die Geschäftsgruppe für Mobilität. Ich habe daher versucht, vor allem im Vorfeld der Beantwortungsausarbeitung, mich mit den betroffenen Geschäftsgruppen intensiv abzustimmen und etwas einzuarbeiten. Ich bedanke mich ganz herzlich, er ist ja auch da, bei StR Peter Hacker, der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales, und bei seinem ganzen Team für die Unterstützung, die es möglich macht, hoffentlich jetzt den großen Teil der Fragen jedenfalls zu beantworten und Einblicke in die Budgetentwicklung und in die Budgetgestaltung dieser Geschäftsgruppen zu machen, die ja für ihren Bereich hier auch verantwortlich zeigen.
Ich versuche, der Übersicht beziehungsweise der Struktur dieser Anfrage auch in meiner Beantwortung zu folgen, sie ist in Abschnitte geteilt, die von A bis E eingeteilt sind.
Abschnitt A, potenzielle Folgekosten: Mit Jahresbeginn wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis der Wiener Mindestsicherung an das Sozialhilfegrundsatzgesetz angepasst. Subsidiär Schutzberechtigte haben damit künftig keinen Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung. Für alle anderen Gruppen gilt, Wien bietet trotz notwendiger Konsolidierung weiterhin im Bundesvergleich sehr umfassende Unterstützungsleistungen in der Existenzsicherung an und verfolgt auch 2026 das Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen sowie die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Ein zentrales Anliegen ist dabei die nachhaltige Integration schutzberechtigter Personen in Beschäftigung in Wien. Wien bringt seit Jahren Verbesserungen in der Grundversorgung ein, um integrationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen und Erwerbsanreize zu stärken. Dabei liegen Umsetzung und Anpassung der rechtlichen Grundlagen jedoch beim Bund, der Fonds Soziales Wien monitort die Auslastung der Grundversorgungseinrichtungen laufend, um gemeinsam mit Partnerorganisationen bedarfsgerechte Kapazitäten, insbesondere für vulnerable Gruppen, auch vorzuhalten. Die Entwicklung ist dynamisch und von verschiedenen Faktoren abhängig und wird daher vor allem in diesem engmaschigen Monitoring mit den Partnerorganisationen und den Einrichtungen der Grundversorgung laufend vorgenommen.
Ich will betonen, im Bereich Arbeitsmarkt liegt die Hauptverantwortung beim AMS und damit auch bei einer grundsätzlichen Bundeseinrichtung. Allerdings setzt Wien hier freiwillig sehr viele Maßnahmen, insbesondere auch über den waff und in der Kooperation zwischen dem Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds mit zum Beispiel auch der MA 40 und dem FSW, in Spezialangeboten, die hier ja auch im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und beschlossen wurden. Ich denke hier zum Beispiel an das College 25+, das ein gemeinsames Projekt und eine gemeinsame Finanzierung vorhat, das als Zielgruppe asylberechtigte Personen über 25 Jahre hat und sehr erfolgreich für die Arbeitsmarktintegration für diese Gruppe läuft.
Die Budgetsituation erfordert zwar Einsparungen, gleichzeitig werden aber Leistungen für Menschen mit Behinderungen etwa erhalten und für einzelne Zielgruppen ausgebaut. Es ist eben ein Balanceakt, einerseits sehr viele Einrichtungen und Leistungen zu erhalten und auch in der Qualität zu erhalten, und andererseits Konsolidierungsmaßnahmen fortzusetzen. Für 2026 sind Investitionen in Berufsqualifizierung, Lehre und Teilqualifizierung vorgesehen. Angebote, die primär in die Zuständigkeit des Bundes fallen, können nicht mehr weiterhin vom FSW ausschließlich kompensiert werden, weshalb mit 1.1.2026 bei zwei freiwilligen, nicht rechtsanspruchsbegründeten Angeboten die Förderung eingestellt wurde. Direkte finanzielle Mehrbelastungen für den FSW entstehen daraus nicht, da es sich um grundsätzlich freiwillige Leistungen gehandelt hat, die aber in der Bundeszuständigkeit liegen.
In der Suchthilfe arbeiten wir seit über zehn Jahren wirkungsorientiert, auf allen Ebenen - Management, Prävention, Versorgung - kommen evidenzbasierte Ansätze und Systeme zum Einsatz. Diese Evidenz umfasst teilweise auch Folgekostenbetrachtungen und dient natürlich dem Ziel eines wirtschaftlich sparsamen Mitteleinsatzes.
Für die Spitäler bekennen wir uns zu einem starken, solidarischen und leistungsfähigen öffentlichen Gesundheitssystem und einer Gesundheitsversorgung. Pauschale, undifferenzierte Konsolidierungen erfolgen nicht. Entscheidungen werden nach differenzierter Abwägung getroffen, um eine effiziente PatientInnenversorgung sicherzustellen.
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