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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 119

 

te Februar zu nennen, wäre allerdings auch sehr unseriös. Wir sind am Jahresbeginn. Ich würde sagen, den Rechnungsabschluss 2026 jetzt schon zu prognostizieren, wäre tatsächlich ein reiner Blick in die Glaskugel, die ich nicht besitze, und den ich nicht vornehme.

 

Zum Abgabenrecht: Wie Sie wissen, hat der Landtag am 12. Dezember 2025 das Wiener Gesetz zur Änderung von Abgaben und öffentlich-rechtlichen Geldleistungen 2025 beschlossen. Der Bund hat dazu keinen Einspruch erhoben. Wir können das Gesetz daher jetzt kundmachen und die darauf aufbauenden Verordnungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Es gibt keine zusätzlichen Anhebungen, die Ihnen nicht schon bekannt wären.

 

Wichtig zur Einordnung: Valorisierungen sind keine Abgabenerhöhungen, sondern gesetzlich und verordnungsgebundene Wertfortschreibungen. Bei den Verwaltungsabgaben wurde der gesetzliche Höchstbeitrag angehoben. Wir passen jetzt die dazugehörige Verordnung an. Details und genaue Höhen sind mit den Geschäftsgruppen in Erarbeitung, da es sich dabei ja um ganz unterschiedliche inhaltliche Materien quer durch die Geschäftsgruppen handelt.

 

Viele Abgaben - das wissen Sie auch - wurden jahrelang oder teils jahrzehntelang nicht im Ausmaß der Inflation angepasst. Die Debatte zu den Anpassungen haben wir im Zuge der Sammelnovelle hier, glaube ich, sehr ausführlich geführt.

 

2026 planen wir Gewinnausschüttungen, die auch im Budget 2026 dementsprechend eingerechnet und ausgewiesen wurden. Nach dem heutigen Stand gehe ich davon aus, dass alle Gewinnausschüttungen, die im Budget eingeplant sind, auch diesbezüglich fließen werden.

 

Wir halten grundsätzlich an den Planwerten des Voranschlages fest - jedenfalls, was den Grundsatz betrifft, nicht mehr als im Voranschlag vorgesehen auszugeben. Eine Reduktion des Defizits - das habe ich in meiner Voranschlagsrede auch sehr deutlich gemacht - durch eine sehr strenge Disziplin im Budgetvollzug ist natürlich auch im heurigen Jahr das Maß. Die Kolleginnen und Kollegen sind auch sehr intensiv dahinter, jede Maßnahme noch einmal gut zu bewerten. Das heißt, wir werden an diesen Werten grundsätzlich festhalten und eher in Richtung weiterer Konsolidierung unterwegs sein.

 

Bezüglich unserer Gesellschaften sind die Planwerte der Dividenden einzuhalten. Alle anderen Mittel sind natürlich weiterhin in Investitionen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur zu nutzen. Die Qualität unserer Daseinsvorsorge hat natürlich auch weiterhin hohe Priorität. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) - Danke für die Pause.

 

Zu den Fragen 5 und 6: Ich halte fest, dass nicht nur Wien, sondern alle Gebietskörperschaften - inklusive des Bundes - nach den letzten Jahren mit höheren Defiziten kämpfen. Es gibt daher ja auch dieses gemeinsame Bekenntnis zur gemeinsamen gesamtstaatlichen Konsolidierung.

 

Vor diesem Hintergrund wurde auch der Stabilitätspakt 2025 abgeschlossen. Er sichert die Einhaltung der EU-Fiskalregeln und zielt eben auf dieses gemeinsame gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ab. Im Resümeeprotokoll, das Ihnen ja auch vorliegt, bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden dazu, die Defizite und Staatsschulden zurückzuführen und die Fiskalregeln einzuhalten.

 

Wir haben im Rahmen des Stabilitätspaktes außerdem festgeschrieben, dass die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden jetzt auch ganz besonders im Zentrum unserer Debatte und unserer Betrachtung steht. Wir wollen die Potenziale, die sich in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Verwaltung und Verfassung ergeben könnten, auch gemeinsam nutzen und heben. Das sind vor allem Maßnahmen, bei denen es um die Kompetenzverflechtung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften sowie um die Bereinigung und um effizientere Verfahren geht - auch durch Digitalisierung. Das ist aber, wenn man so will, ein Teil einer Reform.

 

Es geht vor allem darum, eine Neuordnung der Aufgaben und der Umsetzung zu finden. Wir haben im Stabilitätspakt klar geregelt, dass es - wenn man so will, eine Rendezvous-Klausel - in der Sekunde, in der es zu einer Neuordnung der Zuständigkeiten kommt, auch zu weiteren Gesprächen und Verhandlungen über den Stabilitätspakt, seine Grenzen und das Regelwerk kommen muss.

 

Das Prinzip "Der Leistung muss die Finanzierung folgen" ist jenes, das uns hier auch über alle Länder und Gemeinden geeint hat. Wir bekennen uns als Stadtregierung ganz klar zur Konsolidierung - auch überwiegend ausgabenseitig. Die konkreten Maßnahmen finden Sie einerseits natürlich festgeschrieben im Bereich des Voranschlages 2026. Allein in den zwei Tagen haben wir hinsichtlich des Voranschlages ja auch sehr intensiv diskutiert und vielmals auch kritisiert, welche ausgabenseitigen Maßnahmen gesetzt wurden.

 

Die einnahmenseitigen Maßnahmen haben Sie in Ihrer Rede ja auch schon aufgezählt. Sie sind sowohl im Rahmen der Sammelnovelle als auch durch die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages beziehungsweise durch andere Maßnahmen, die hier beschlossen wurden, ja auch schon manifestiert und finden sich auch im Voranschlag 2026 wieder.

 

Darüber hinaus sind einnahmenseitig keine Maßnahmen zu setzen. Wir rechnen allerdings damit, dass sich die Wirtschaftslage in Wien heuer gut entwickeln wird. Wir sehen, dass wir in einigen Bereich branchenspezifisch sehr gute Wirtschaftsdaten vorliegen haben. Wir sind da auch im ständigen Austausch mit den Wirtschaftsforschungsinstituten.

 

Ich gehe davon aus, dass es daher auch auf dieser Seite keine weiteren Maßnahmen brauchen wird.

 

Frage 7: Derzeit kann ich die Auswirkungen nicht seriös quantifizieren, da hier viele voneinander unabhängige Faktoren miteinfließen müssen. Betreffend Sanktionsmechanismus verweise ich auf das sehr detaillierte Regelwerk im Stabilitätspakt, wo eigentlich alles im Detail drinnen steht. Ich erlaube mir, dieses Regelwerk jetzt nicht vorzulesen.

 

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