Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 119
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Bürgermeister, liebe Frau Vizebürgermeisterin! Vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Dringliche Anfrage jetzt auch ausführlich beantworten zu können.
Natürlich ist mir nicht ganz entgangen - das trifft, glaube ich, auf beide Dringlichen Anfragen zu -, dass sie sich ganz zufällig auch inhaltlich mit den jeweiligen Kampagnen der Parteien beschäftigen - das ist, glaube ich, eh auch üblich - und manches da oder dort vielleicht nicht gleich die Dringlichkeit erkennen lässt, weil ich vieles davon - ich würde sagen, die meisten der Fragen jedenfalls in der Anfrage, die jetzt zu behandeln ist - im Rahmen unzähliger Fragen in diesem Haus, die schriftlich eingegangen sind, aber auch bei mündlichen Fragen schon mehrfach umfassend beantwortet habe und das Zahlenwerk, das zum jeweiligen Zeitpunkt transparent vorliegt, auch immer nachvollziehbar und offen kommuniziert habe.
Ungeachtet dessen beantworte ich natürlich nachfolgend gebündelt und umfassend.
Zu den Fragen 1 und 2: Wie ich bereits in der schriftlichen Anfrage an Herrn GR Zierfuß beantwortet habe, steuert der Österreichische Stabilitätspakt 2012 über den Struktursaldo. Der Österreichische Stabilitätspakt 2025 folgt einer ganz neuen Logik. Er verwendet den Nettoausgabenindikator und gibt als einzige Zielgröße das Maastricht-Ergebnis vor. Diese beiden Regelwerke messen unterschiedliche Größen. Ein Eins-zu-eins-Vergleich der Zahlen ist daher methodisch nicht belastbar und fachlich auch nicht sinnvoll.
Zu der in Ihrer Frage genannten Zahl von 1,315 Milliarden EUR: Diese 1,315 Milliarden EUR sind keine zulässige Nettoneuverschuldung nach dem Österreichischen Stabilitätspakt 2025. Der neue Pakt steuert ausschließlich über das Maastricht-Ergebnis. Die Nettoneuverschuldung ist eine eigene Kennzahl. Sie kann daher dem Maastricht-Ergebnis nahekommen, jedoch sowohl höher als auch geringer ausfallen. Eine Gleichsetzung dieser beiden Größen ist daher nicht sachgerecht.
Der Voranschlagentwurf 2026 war verfassungsrechtlich ab 14. November 2025 online. Die politische Einigung auf den Stabilitätspakt 2025 erfolgte am 28. November 2025 und ist in Wien dann noch zur Beschlussfassung hier im Gemeinderat vorgelegen. Daher ist bei den Zahlenvergleichen auch der jeweiligen Chronologie Rechnung zu tragen.
Frage 3: Grundsätzlich bauen wir das Defizit kontinuierlich und ausgewogen ab. Ich habe hier in meiner Budgetrede auch mehrmals sehr lang und ausführlich dargestellt, wie der Weg ist. Die Abkehr vom Doppelbudget - das war, glaube ich, der wesentliche Schritt - erlaubt eben auch jedes Jahr eine dementsprechende Anpassung des Budgetvollzuges und des Konsolidierungsprozesses.
Die vom Bund gesetzten Rahmenbedingungen erschweren den Abbau allerdings auch da oder dort. Wir konsolidieren schrittweise, ohne jedoch wirtschaftlich wichtige und vor allem konjunkturell relevante Rahmenbedingungen außer Acht zu lassen. Es ist wichtig, in dieser Konsolidierungsphase vor allem den Wirtschaftsmotor in der Ostregion, den Wien ganz besonders darstellt, nicht abzuwürgen und durch Investitionen auch weiter zu unterstützen.
Frage 4: Ich habe schon im Dezember an dieser Stelle sehr deutlich gesagt, dass Bundesmaßnahmen, die Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden senken, natürlich auch eine direkte Auswirkung auf den Wiener Budgetvollzug haben. Für eine verlässliche Steuerung brauchen wir daher sehr belastbare Prognosen zu den Ertragsanteilen. Da der größte Anteil unserer Einnahmen aus den gemeinsam erwirtschafteten Ertragsanteilen stammt, ist diese Prognose für uns der wesentliche Faktor.
Die aktuelle Prognose stammt aus dem Oktober 2025, eine aktuellere liegt aus dem Ministerium im Moment nicht vor. Allerdings rechne ich auf Grund von Maßnahmen im Energiebereich und auf Grund der im Ministerrat beschlossenen Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel, die nach dieser Prognose im Oktober 2025 erfolgt sind, jetzt schon mit Mindereinnahmen aus den Ertragsanteilen in einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag, da bis dato keine Gegenfinanzierungen dazu vorliegen. Insofern auch zur Frage, wie die Ertragsanteile im Jahr 2026 dann tatsächlich ausschauen: Es wird hoffentlich irgendwann einmal eine valide Zahl sein. Im Moment ist sie es nicht.
Zum Rechnungsabschluss 2025: Wir arbeiten tatsächlich mit Hochdruck am Rechnungsabschluss. Sie wissen, es handelt sich um über 35 000 Konten, die jetzt auch dem Rechnungsabschluss zuzuführen sind. In den nächsten Wochen werden die Werte dann auch noch vom Stadtrechnungshof geprüft.
Alle Angaben, die ich jetzt nachstehend mache, sind daher auch unter dieser Maßnahme zu sehen. Das heißt, es können noch Unschärfen auftreten. Wir sind mit dem Rechnungsabschluss nicht fertig, sonst wäre er dem Gemeinderat ja auch schon vorzulegen. Deshalb weisen einzelne Zahlen noch eine gewisse Unschärfe auf. Ich bitte, das auch einfach zu berücksichtigen.
Der vorläufige Rücklagenstand per 31.12.2025 beträgt 985 647 061,39 EUR. Im Voranschlag 2026 sind 43 000 EUR Zuweisungen an Rücklagen und 103,673 Millionen EUR Entnahmen aus Rücklagen vorgesehen. Zusätzlich liegen zwei Anträge auf Mehrauszahlungen in der Höhe von 621 000 EUR vor, gedeckt aus Rücklagen beziehungsweise Zahlungsmittelreserven.
Der zuständige Gemeinderatsausschuss hat darüber allerdings noch nicht beschlossen. Die Schlussfassung fehlt daher noch. Auch da kann es natürlich zu Veränderungen kommen. Mit den Beschlussfassungen würde sich der Betrag dann auch dementsprechend anpassen. Das heißt, da gibt es noch eine Dynamik. Das sind aber die Zahlen, die im Augenblick auf dem Tisch liegen.
Die Haushaltsordnung des Magistrates sieht drei Prognosezeiträume vor. Für 2026 gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neuen Prognosen. Eine Zahl Mit
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