«  1  »

 

Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 119

 

immer wieder zu betonen ich nicht müde werde - der Petitionsausschuss kein Superausschuss ist. Wir können in diesem Rahmen nicht Dinge beschließen, die somit dann sozusagen eingeführt sind. Wir können nur Empfehlungen machen, und es ist mir sehr wichtig, das immer zu erwähnen.

 

Kollege Stark hat gemeint, dass ihm die Empfehlungen zu schwammig sind und es zu viel Lobhudelei für die Dienststellen und für die StadträtInnen gibt. - Ja, über Formulierungen, lieber Kollege Stark, kann man immer diskutieren, und man kann sich auch das eine oder andere überlegen. Allerdings halte ich es für ein bisschen problematisch, als Beispiel in diesem Zusammenhang gerade die Überplattung der Stammstrecke heranzuziehen. Für die Überplattung der Stammstrecke sind nämlich tatsächlich die ÖBB zuständig, was Sie jetzt in Ihrer Rede nicht erwähnt haben. Das heißt, wir machen diese Überplattung per se nicht, und wenn wir eine Empfehlung an unsere StadträtInnen aussprechen, dann kommt das natürlich ein bisschen schwammig rüber, weil wir eben die Zuständigkeit in diesem Fall nicht haben.

 

Zur Auswertung von einzelnen Petitionen im Zusammenhang mit privaten Organisationen, die sozusagen herausgesucht werden, muss ich sagen: Wir hatten einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen. Wir haben all das besprochen. Für mich als Vorsitzende ist es natürlich sehr schwierig, wenn nur ein ganz bestimmter Ausschnitt herausgenommen wird, der dann beleuchtet und bewertet wird, während andere Petitionen überhaupt keinen Niederschlag finden. Ich glaube aber, das haben wir bei dem erwähnten Termin ganz gut besprochen.

 

Grundsätzlich möchte ich sagen: Das Wiener Petitionsrecht ist ein wirksames, modernes und unverzichtbares Instrument demokratischer Beteiligung in unserer Stadt. Es ist niederschwellig ausgestaltet, es ist einfach zu handhaben, und vor allem ist es offen für alle Wienerinnen und Wiener ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien, wobei mir wichtig ist, an dieser Stelle zu betonen, dass das unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder vom Wahlrecht ist. Es wird ein strukturierter Zugang zur politischen Mitgestaltung geschaffen, und das eben auch für Menschen, die sonst keine formelle Möglichkeit haben, ihre Anliegen in den parlamentarischen Prozess einzubringen.

 

Dieses Instrument funktioniert. Das zeigt sich auch in klaren Zahlen, wie Kollege Burian heute schon sehr anschaulich dargestellt hat. Ich glaube daher, auf die Zahlen muss ich jetzt nicht noch einmal eingehen. Wir haben schon ausführlich besprochen, dass es sozusagen eine "Tendenz steigend" gibt.

 

Mich persönlich würde interessieren, warum es diesen Knick zwischen 2013 und 2015, den Kollegin Kickert vorher angesprochen hat, gab. Das war schon sehr lange vor meiner Zeit, aber vielleicht könnte man sich einmal anschauen, ob es dafür einen Grund gibt, warum die Zahlen damals eingebrochen und dann sukzessive wieder gestiegen sind.

 

Wir haben das Petitionsrecht modernisiert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Wir haben es mit 1. November 2023 grundlegend modernisiert und auch strukturell weiterentwickelt. Ich glaube, mit Fug und Recht behaupten zu können, dass wir Europas modernstes Petitionsrecht haben. Der Ausschuss tagt mittlerweile monatlich und nicht, wie zuvor, alle zwei Monate. Daher sage ich zu jenen, die sich jetzt noch über lange Zeiten der Abwicklung beschweren: Ich war noch nicht dabei, als alle zwei Monate getagt wurde, doch damals hat es tatsächlich sehr lange gedauert bis man einmal zu einem Abschluss gekommen ist. Die Taktung wurde aber erhöht, die Sitzungen wurden öffentlich gemacht, und wir haben eine Videoaufzeichnung zur Nachverfolgung der Diskussionen. Die PetitionswerberInnen haben jetzt auch einen Rechtsanspruch, ihre Petitionen vorzutragen, und sind nicht mehr von einer Mehrheitsentscheidung des Gremiums abhängig. Und auch die Weiterleitung an die fachlich zuständigen Gemeinderatsausschüsse ist jetzt eingeführt, womit sichergestellt ist, dass die Petitionen nicht sozusagen im Petitionsausschuss steckenbleiben, sondern tatsächlich an die fachlich zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden.

 

Ich meine, ein weiterer großer Schritt war die Einbindung aller Fraktionen der Bezirke, die um Stellungnahmen gebeten werden, wenn es um ein bezirksrelevantes Thema geht, weil dadurch auch die politisch unterschiedlichen Meinungen aus den Bezirken in den Petitionsausschuss hereinkommen können. Auch das halte ich für eine sehr wichtige Änderung.

 

Warum ist all das wichtig? - Weil Wien wächst, weil unsere Stadt vielfältiger internationaler, heterogener wird. Und auch die Ansprüche werden höher, und die Themen, die die Bevölkerung umtreibt, werden diverser. Gleichzeitig steigt aber die Zahl der Wahlberechtigten nicht im selben Ausmaß, und die rund 30 Prozent der Wienerinnen und Wiener - je nachdem, wie man es zählt und in welchem Bezirk man sich gerade befindet - sollen meiner Meinung nach auch Möglichkeiten haben, in den politischen Prozess miteingebunden zu werden.

 

Ein modernes Petitionsrecht ist ein solcher Baustein. Mit diesem wird keine Ersatzdemokratie, sondern eine Ergänzung zur repräsentativen Demokratie geschaffen. Und neben anderen Demokratisierungsprojekten in Wien wie etwa den Klimateams oder dem Projekt Kinder- und Jugendmillionen steht auch der Petitionsausschuss allen mit dem klaren politischen Signal offen: Mit den Menschen die Stadt gestalten - und zwar mit allen, die da sind. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Als PolitikerInnen können wir nur profitieren, wenn die Menschen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Themen an uns zu wenden. Ich persönlich lerne mit jeder einzelnen Petition dazu. Jedes Anliegen, das von außen an uns herangetragen wird, gibt uns direkte Einblicke in die Lebensrealitäten der EinbringerInnen. Und das ist gut und wichtig so. Die Berichte und die Zahlen zeigen uns, dass die WienerInnen Vertrauen in dieses Instrument haben, und dieses Vertrauen entsteht nicht abstrakt, sondern durch die professionelle Umsetzung.

 

Im Hinblick darauf möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei den MitarbeiterInnen der MA 62 zu bedanken, die dafür sorgen, dass jede Petition

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular