Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 119
einen Rückgang in der Anzahl der Petitionen. Ich möchte nur darauf hinweisen, es ist nicht stetig bergauf gegangen, aber das macht nichts. Es ist keine Entwertung dieses Instrumentes, aber prinzipiell.
Ich habe, ich glaube, bei den letzten zwei bis drei Besprechungen der Petitionen darauf hingewiesen, dass ich einen Trend zu erkennen glaube, nämlich vornehmlich im Bereich der Verkehrsberuhigung. Da waren 64 Prozent der Petitionen im Jahr 2023 zu diesem Thema, immerhin noch 62,5 Prozent im Jahr 2024, 61,5 im ersten Halbjahr 2025, und jetzt haben wir einen relativ starken Rückgang auf 36 Prozent. Also nur mehr, ich glaube, es sind vier von elf Petitionen, die in Richtung Verkehrsberuhigung gehen. Man kann sich anschauen, ob der Trend gebrochen ist oder was auch immer, aber jedenfalls hat sich das geändert, und es sind andere Themen im Schwerpunkt gewesen.
Anders als Kollege Mayer von der ÖVP werde ich nicht nur ein Thema hervorheben, denn wenn es einen Sinn haben soll, dass wir jedes Halbjahr über Petitionen reden - ich komme danach noch einmal auf die Sinnhaftigkeit zurück -, dann sollten wir auch die unterschiedlichen Themenbereiche hervorheben. Zur Verkehrsflächenwidmung sind sechs Petitionen gewesen, falls ich mich richtig erinnere: Khleslplatz, autofreier Schulvorplatz in der Kolonitzgasse, autofreie Ringstraße, Verkehrsberuhigung in der Arndtstraße, St. Marx gemeinsam gestalten und eine begrünte Überplattung bei Wien Mitte über die Schnellbahntrasse, eine sehr spannende Idee. Also das ist der Bereich Verkehr und Flächenwidmung.
Dann hat es immerhin zwei Petitionen zum Thema Tierschutz gegeben: Hitzefrei für Fiakerpferde und ganzjährige Schonung bedrohter Tierarten. Das spricht mir als Tierschutzsprecherin aus der Seele, aber das ist nicht der Punkt, denn es geht um die Anliegen der Wienerinnen und Wiener und nicht darum, wie sehr mir etwas zusagt oder nicht.
Weitere Themenbereiche waren, Kollege Burian hat das schon angesprochen, Repräsentation im öffentlichen Raum, einerseits mit dem Ukraineplatz, andererseits mit der Atatürk-Straße. - Ich bin froh, dass wenigstens die Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen werden, zuhören, der Rest scheint sich nicht besonders für die Petitionen zu interessieren. Das kann ich verstehen, wenn man alle halben Jahre darüber redet.
Und dann gab es noch einen thematischen Ausreißer, aber auch ein sehr interessantes Anliegen, nämlich das queere Saunieren in öffentlichen Bädern, wo es darum gegangen ist, darauf hinzuweisen, dass die gemischte Saune nicht nur für Frauen, sondern auch für queere Menschen ein eher unangenehmer Ort ist. Hauptsächlich deshalb, weil die Männer sich unangebracht verhalten. Und wenn man sozusagen ein belästigungsfreies Saunieren haben möchte, sind das die Frauensaunatage. - Ha, jetzt ist Ruhe im Saal bei diesem Thema (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das sind die Probleme …!), merkt ihr das? - Wahnsinn, aber auch für queere Menschen sozusagen ein Problem. Das waren die Themenbereiche des letzten Halbjahres 2025.
Der zweite Ansatz, über den ich reden möchte, ist die immerwährende Frage der Weiterentwicklung des Petitionsrechtes. Kürzlich eingeführt, also erst 2013, ständig weiterentwickelt mit sehr, sehr, wie soll ich sagen, vorbildlichen Entwicklungsschritten auch in Sachen Transparenz und Beratung. Es gibt heute einen Antrag der ÖVP zur Ausweitung der Möglichkeit, auch Anliegen rechtlich zuzulassen, die ausgegliederte Rechtsträger der Stadt Wien betrifft. Aus Erfahrung weiß ich, das betrifft zu fast 90 Prozent die Wiener Linien, weil das natürlich ein ganz, ganz starker Träger der öffentlichen Infrastruktur ist, nämlich unserer Busse und Straßenbahnen, und es betrifft sagenhaft viele Wienerinnen und Wiener: was mit ihnen passiert, wo Stationen sind, wie die Taktverdichtung ist, wie die Linien überhaupt fahren. Petitionen zu diesen Themen sind nicht zulässig. Das ist natürlich für sehr viele Wienerinnen und Wiener, auch für mich, nicht unbedingt nachvollziehbar.
Ich weiß natürlich, was die rechtliche Grundlage ist, aber dass man den Menschen erklären muss, dein Wunsch, dein Anliegen, eine Station anders zu setzen oder eine Linie anders zu führen, einfach darüber nachzudenken, ist nicht zulässig, das ist schon schwierig, das ist nicht zugelassen, weil es ein ausgegliederter Bereich ist. Darüber haben wir immer schon diskutiert. Ich finde, wir sollten da eindeutig weiterdenken und uns überlegen, wie wir es ermöglichen, dass Anliegen, die diese Themenbereiche von ausgegliederten Rechtsträgern wie den Wiener Linien oder auch Wiener Wohnen betreffen, zulässig gemacht werden können. Das heißt, Sie werden aus meinen Ausführungen jetzt Rückschlüsse ziehen können, dass wir diesem Antrag zustimmen wollen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Kollege Mayer hat am Anfang, glaube ich, auf mich Bezug genommen, als er über Beteiligung und Petitionen geredet hat. Im Antrag empfinden Sie das Petitionswesen als Instrument der direkten Demokratie. Mein ceterum censeo werde ich jetzt nicht anführen, aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Ziel des Petitionswesens sein sollte, dass die Menschen, die sich die Mühe machen, beim Verfassen und beim Unterzeichnen ein Gefühl dafür bekommen, dass sie Wirksamkeit entfalten. Aus der Studie von Tamara Ehs und Martina Zandonella wissen wir, dass das Verfassen und Unterzeichnen von Petitionen so gut wie keine direkte politische Wirksamkeit hat. Das heißt, da müssen wir vielleicht darüber nachdenken, wie man im Vorfeld oder im Nachfeld, in der Nachbearbeitung etwas tun kann.
Bleiben wir aber einmal kurz bei der Weiterentwicklung. Die Halbjahresberichte sind mit dem Ziel eingeführt worden, dass die Themen der Petitionen vielleicht eine größere öffentliche Wirksamkeit erhalten. Ich würde mir dieses Ziel gerne einmal anschauen. Ich glaube nicht, dass es tatsächlich so ist. Ich habe zuvor schon gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, aber ich muss ja nicht recht haben. Ich würde mir das gerne anschauen. Es kann weiterhin bleiben, es ist vielleicht ein hoher Aufwand für die zuständige Magistratsdienststelle, wobei, auch da müsste man sie fragen, ob es ein höherer Auf
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