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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 20.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 103

 

ernst meinen mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, dann müssen wir diese Grundwerte auch online aktiv verteidigen können. (Beifall bei den NEOS.)

 

Genau deshalb ist diese Charta auch ein Bekenntnis zur politischen Verantwortung. Sie setzt den Maßstab, digitale Räume brauchen klare Regeln, Schutzmechanismen und Aufklärung, und Plattformen müssen eben auch stärker in Verantwortung gezogen werden, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. Gleichzeitig muss die Politik aber auch in der Lage sein einzugreifen, Prävention zu stärken und wirksame Angebote auf den Weg zu bringen.

 

Nun zur konkreten Struktur des Antrages: Es geht um die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche. Zweitens halten wir ausdrücklich fest: Aus der Charta kann keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit für Bürgerinnen und Bürger abgeleitet werden. Das ist besonders wichtig, um keine falschen juristischen Erwartungen zu erzeugen. Weiters, und das ist der eigentliche Kern, wird der Magistrat beauftragt, die Charta umzusetzen. Sie bildet einen strategischen Rahmen für alle Dienststellen der Stadt Wien. Die Grundsätze sollen in der laufenden Arbeit berücksichtigt werden und als Basis für konkrete Maßnahmen dienen. Das ist keine Symbolpolitik, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klarer Umsetzungsauftrag. Viertens erfolgt die Finanzierung der Umsetzung im Rahmen der budgetären Möglichkeiten und entsprechend politischer Prioritäten. Das ist seriös und realistisch, denn gerade bei Digitalisierung gilt, nicht alles geht gleichzeitig, aber ohne Prioritätensetzung geht gar nichts. Und fünftens, ein Punkt den ich besonders hervorheben möchte, nicht nur weil ich sehr lange in der Werbung gearbeitet habe, damit diese Charta auch wirksam ist und Entfaltung entwickeln kann, muss sie bekannt sein. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Charta zu veröffentlichen, aktiv zu verbreiten und den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere aber eben Kindern und Jugendlichen in altersgerechter Form, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und auch anderen Einrichtungen der Stadt Wien näher zu bringen. Rechte wirken nur dann, wenn man sie kennt, und Schutz wirkt nur dann, wenn er verständlich ist.

 

Ich möchte das auch in einen größeren Zusammenhang stellen. Wien hat ja bereits 2014 die Deklaration Wien - Stadt der Menschenrechte beschlossen. Die Stadt hat sich damit verpflichtet, die Menschenrechte in allen Bereichen noch stärker zu verankern. Die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche ist ein konsequenter weiterer Schritt zur Umsetzung dieses Bekenntnisses. Sie hilft sicherzustellen, dass die Bedürfnisse junger Menschen im Mittelpunkt stehen - und zwar eben auch im digitalen Raum, damit sie sich dort wohlfühlen und entfalten können. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Wiener Charta verbindet Schutz und Freiheit, Bildung und Teilhabe, Innovation und Verantwortung. Sie erkennt an, der digitale Raum ist nicht nur Risiko, sondern auch Chance für Beteiligung, demokratische Teilhabe, für Bildungsgerechtigkeit. Entscheidend ist, dass wir ihn so gestalten, dass junge Menschen nicht alleine gelassen, sondern gestärkt werden. Und gerade in Zeiten, in denen vieles komplexer wird, sollten wir uns politisch immer wieder daran erinnern. Es geht selten um ein Entweder-oder, es geht um ein Sowohl-als-auch - Sicherheit und Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe, Digitalisierung und Menschenrechte. Ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Armin Blind: Als Nächste ist GRin Frühmesser-Götschober zu Wort gemeldet. - Bitte, Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 

19.44.42

GRin Lisa Frühmesser-Götschober (FPÖ)|: Sehr geehrter Vorsitzender, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren!

 

Zunächst möchte ich auf die Presseaussendung von Frau VBgm.in Emmerling eingehen, die heute bereits um 10.30 Uhr mit dem Titel "Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche heute vom Gemeinderat beschlossen" veröffentlicht wurde, noch bevor der Beschluss offensichtlich gefasst wurde, Und das ist ein zutiefst undemokratisches Verhalten und eine Missachtung dieses Gremiums. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn wir heute über digitale Rechte von Kindern und Jugendlichen sprechen, dann reden wir über Verantwortung und darüber, ob die Politik dieser Verantwortung gerecht wird. Mein Vorredner hat ja auch schon die Menschenrechtsstadt erwähnt. Wien bezeichnet sich ja immer gerne als Menschenrechtsstadt, und auch gleich im ersten Punkt der Charta wird angeführt, dass das Thema Kinder- und Jugendrechte in der Arbeit der Menschenrechtsstadt einen Schwerpunkt bildet, aber gleichzeitig erleben wir seit Jahren eine massive Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Und warum spreche ich dieses Thema hier an? - Weil eben intensive Social Media-Nutzung zu einer Zunahme psychischer Erkrankungen und Problemen führt. Ich glaube, dieses Problem ist uns allen bewusst, und die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gehört hier mehr in den Fokus gerückt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Beim achten Punkt, digitale Gesundheitsdienste und Informationen, steht, dass die Stadt Wien das Recht auf Gesundheit auch im digitalen Raum fördert, unter anderem durch Onlineterminreservierungssysteme. Es tut mir leid, aber ich finde das schon ein bisschen eine Verhöhnung der Kinder- und Jugendlichen, wenn man zeitgleich weiß, dass es einen massiven Mangel an Fachärzten gibt, wenn jedes vierte psychiatrische Bett für Kinder und Jugendliche leer steht, weil das erforderliche Fachpersonal fehlt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Weiters, das wissen Sie, mussten auch junge Menschen auf der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden, und das ist ein untragbarer Zustand. Für die betroffenen Familien bedeutet das eine dramatische Versorgungslücke, ausgerechnet in der Stadt, die sich die Menschenrechtsstadt nennt. Die Rechte für Kinder und Jugendliche sind kein politisches Schlagwort, sie sind eine Verpflichtung. Die UN-Kinderrechtskonvention und das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder verpflichten uns klar dazu, Schutz, Förderung und Beteiligung sicherzustellen, auch im digitalen Raum -

 

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