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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 20.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 103

 

Und ich sage Ihnen, hätten wir heute einen Dringlichen Antrag über Parks eingebracht oder über - was weiß ich? - irgendwelche anderen Themen, wäre es vollkommen wurscht gewesen. Das, was abgedreht wird - und das ist auch genau das Thema in unserem Dringlichen Antrag, sind nicht die Wohnungsvergaben oder sonstige Sachen, sondern es ist die Mindestsicherung, weil Ihnen das Thema einfach unangenehm ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Kollege Nepp, ich sage, ich habe mich ausufernd und genug erklärt, und ich glaube, alle im Saal - also fast alle im Saal - haben es verstanden.

 

09.21.25Und wir kommen daher nun zur Fragestunde.

 

9.21.27

†Amtsf. StRin Barbara Novak, MA - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-69950-2026-KVP/GM) wurde vom GR Taborsky gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. (Laut dem Voranschlag 2026 plant die Stadt Wien für das Jahr 2026 eine Neuverschuldung in der Höhe von 2 626 028 000 EUR. Gleichzeitig wird der Magistrat für das Finanzjahr 2026 ermächtigt, Finanzschulden bei in- oder ausländischen Gläubigern bis zu 3 000 000 000 EUR aufzunehmen sowie zusätzlich Vorsorge für künftige Bedürfnisse in der Höhe von 1 500 000 000 EUR zu treffen (vgl. Voranschlag 2026, S. XXX). Zum Vergleich: Im Finanzjahr 2024 lagen diese Ermächtigungen bei 2 500 000 000 EUR bzw. 750 000 000 EUR (vgl. Voranschlag 2024, S. XXVII). Aus welchem Grund wurde bei einer geplanten Neuverschuldung von 2 630 000 000 EUR die Ermächtigung an den Magistrat von 3 250 000 000 EUR im Jahr 2024 auf 4 500 000 000 EUR im Jahr 2026 deutlich angehoben?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Sehr geehrter Herr Gemeinderat, Sie haben mich nach einer Differenz in den Zahlenwerten zur Schuldenaufnahme beziehungsweise Fremdmittelaufnahme im Vorschlag 2026 im Vergleich zu Voranschlägen der vergangenen Jahre gefragt. Ich darf Ihnen dazu antworten: Die Aufnahme von Darlehen ist tatsächlich eine sehr wichtige Verfassungsaufgabe, die nach der Wiener Stadtverfassung dem Gemeinderat vorbehalten ist, und der Gemeinderat erteilt die Ermächtigung an den Magistrat, die zur Finanzierung des Haushaltes notwendigen Fremdmittelaufnahmen vorzunehmen. Das ist ein sehr wichtiger Vorgang.

 

Hinter diesen Planungswerten liegen natürlich Berechnungen, die auch Planungswerte haben, die sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, an den Herausforderungen der jeweiligen Jahre orientieren. Es ist notwendig, bei diesem Ermächtigungsrahmen natürlich auch eine gewisse Flexibilität vorzusehen. Deshalb gibt es auch immer einen Rahmen oder eine Summe, die meistens über dem geplanten Budgetdefizit liegt.

 

Diese Fremdmittelaufnahmen gliedern sich in der Regel in zwei Bereiche. Der eine Betrag setzt sich aus den tatsächlich in der Budgetplanung vorgesehenen notwendigen Fremdmitteln auf Grund des angedachten Defizits zusammen. Und der andere ist die Flexibilität, die wir für zukünftige Bedürfnisse vornehmen. Zukünftige Bedürfnisse verstehen sich da vor allem als Möglichkeit einer Neufinanzierung und Umschuldung im Sinne von besseren Konditionen, die es vielleicht auf dem Markt geben könnte. Dazu zählt die Frage von besseren Effektivzinssätzen et cetera. Das heißt, der Magistrat macht im laufenden Budgetjahr auch eine Vorschau auf mögliche Zinsentwicklungen und darauf, welche im Folgejahr stattfindenden Finanzierungsmöglichkeiten beziehungsweise Neufinanzierungen vorgenommen werden können. Aus diesen beiden Beträgen setzt sich diese Summe am Ende zusammen.

 

Wir gehen zum Beispiel für das Jahr 2027 - und daher auch die Differenz, die Sie richtig herausgelesen haben - von einem Refinanzierungsbetrag von 1,31 Milliarden EUR aus. Das heißt, man schaut dann auch immer: Welche Refinanzierungen können zu besseren Konditionen im laufenden Jahr abgeschlossen werden? Alle diese Fremdmittelaufnahmen mit den dazugehörigen Zinssätzen, Laufzeiten und Grundkonditionen werden natürlich im Finanzausschuss dementsprechend berichtet und transparent und offen dargestellt. Es ist mir wichtig, zu sagen, dass diese Form von Liquiditäts- und Fremdmittelgebarung sehr sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen von den Kolleginnen und Kollegen von der Finanzverwaltung vorgenommen wird, um vor allem die Zinsbelastung für das Wiener Budget herabzusenken.

 

Alle Fremdmittelaufnahmen, die auf Grund von Überschreitungen oder Mehrbedürfnissen in den einzelnen Bereichen notwendig sind, unterliegen jedes Mal natürlich der jeweiligen Beschlussfassung im Gemeinderatsausschuss und im Gemeinderat, sofern sie einen direkten Zusammenhang zu einem Überschreitungsantrag haben.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. GR Taborsky. - Bitte.

 

9.25.54

GR Hannes Taborsky (ÖVP): Danke, sehr geehrte Frau Stadträtin, für die Beantwortung. Wir werden uns im Detail natürlich genau anschauen, wie der Vollzug da ist und wie auch die Prognose damit zusammenpasst. Deswegen meine Zusatzfrage: Laut Voranschlag 2026 wird die Neuverschuldung 2025 bei 2,96 Milliarden EUR liegen. In Ihrer Aussendung vom 14. November 2025 beziffern Sie die Neuverschuldung für das Jahr 2025 hingegen mit 3,25 Milliarden EUR. Welche Zahl stellt aus Ihrer heutigen Sicht die maßgebliche Neuverschuldung für das Jahr 2025, dar?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Danke für diese Frage. Die 2,96 Milliarden, wissen Sie, sind aus dem Doppelbudget 2024/2025. Das Doppelbudget wurde im Herbst 2023 beschlossen und ist damit, auch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung, kein Budget, das, wie wir ja gemeinsam wissen, dann sehr gut haltbar war. Trotzdem gab es das ganze Jahr 2025 massive Bemü

 

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