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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 20.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 103

 

behandeln können, habe ich Ihnen das auch in der Präsidiale gesagt.

 

Zum Zweiten: Sie haben auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag für den Dringlichen Antrag eingebracht, der mit dem Dringlichen Antrag selbst ident ist, und auch in diesem dringlichen Beschluss- und Resolutionsantrag haben Sie mehrere rechtliche Körperschaften angesprochen - das Innenministerium, das Sozialministerium, den Bürgermeister, den Gemeinderat - und verschiedene Dinge gefordert: der Gemeinderat möge Stadträte beauftragen und so weiter und so fort. Und auch diesen Antrag habe ich nicht zugelassen, weil ich Ihnen gesagt habe, es geht nicht, dass wir Sammelanträge auch als Beschluss- und Resolutionsanträge abhandeln, sondern wir haben schon immer einen Antrag an eine spezielle Rechtspersönlichkeit zu stellen. Das ist die Gepflogenheit so im Haus. Ich habe Sie gebeten, dementsprechend zu agieren.

 

Das heißt also, Ihre Argumentation, was 2018 im Landtag war, müsse heute auch im Gemeinderat gelten, kann ich nicht ganz nachvollziehen. (GR Armin Blind: Ja, das ist das Problem!) Ich stütze mich auf die heutige Rechtsprechung und auf unsere heutige Geschäftsordnung und habe daher so entschieden.

 

Ich habe auch gesagt, dass ich mich um 16 Uhr erklären werde. Ich akzeptiere, dass Ihnen das nicht recht ist. Sie wollen jetzt, zu Beginn der Sitzung, darüber diskutieren. Das können wir gerne machen. Bitte schön.

 

Es gibt noch eine Wortmeldung zum Thema, zur Geschäftsordnung. - Bitte.

 

9.09.59

StR Dominik Nepp, MA|: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt nur auf die Ausführungen vom Herrn Reindl gewartet, weil er sich erstens ständig selbst widerspricht und zweitens auch etwas behauptet, was komplett falsch ist. Und zwar haben Sie selber gesagt, dass es nicht möglich ist, sich an mehrere Stellen zu wenden und der Kollege Blind hat es vorhin gesagt: Sie haben es selber gemacht. Ich habe den Antrag hier, in dem Sie zuerst die Bundesregierung auffordern und dann die amtsführende Stadträtin für Soziales und Gesundheit.

 

Und nein, Sie sagen die Unwahrheit hier oben, Herr Reindl, wenn Sie sagen, dass Sie die damalige Stadträtin aufgefordert haben, sich bei der Bundesregierung einzusetzen, denn Sie schreiben hier - und das ist Ihr Antrag von der SPÖ: Der Wiener Landtag ersucht die amtsführende Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen, alles in ihrem Wirkungsbereich Mögliche zu unternehmen. Na, was ist ihr Wirkungsbereich? (Zwischenruf von GR Jörg Neumayer, MA.) Ist ihr Wirkungsbereich die Bundesregierung, oder ist ihr Wirkungsbereich die Landesregierung oder der Stadtsenat? (Beifall bei der FPÖ.) Also es ist sehr wohl möglich.

 

Zweitens: Wenn Sie sagen, Beschlussanträge werden nicht mehr zugelassen, wenn sie sich an mehrere Stellen wenden, schauen Sie sich die Beschlussanträge der letzten Jahre und Jahrzehnte an! Jedes Mal war es möglich, sich an mehrere Stellen zu wenden - an den einen Stadtrat, an die andere Stadträtin vielleicht, an die Bundesregierung, an den Bundesminister. Es war möglich. Dass das jetzt nicht mehr möglich ist, nur weil es um ein Thema wie die Mindestsicherung geht, die Ihnen ja selbstverständlich irrsinnig unangenehm ist, weil jetzt erst wieder durch den Stadtrechnungshof herausgekommen ist, dass über 1 Milliarde EUR Mindestsicherungsgeld ...

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Darf ich bitten? (Zwischenruf bei der FPÖ.) Kollege Nepp! Kollege Nepp! (Beifall bei der SPÖ.) Kollege Nepp, es geht um die Geschäftsordnung. Ich darf dich bitten, bei der Geschäftsordnung zu bleiben und weiter auszuführen. Bitte schön.

 

StR Dominik Nepp, MA (fortsetzend): Jetzt zu Ihrem Gutachten der MD - Recht, Sie tun hier immer so, als ob das irgendwas wie der unabhängige Verfassungsgerichtshof wäre, den man anruft, wo unabhängige Menschen sitzen, die unabhängig entscheiden. Die MD - Recht ist weisungsgebunden. Jedes Mal, wenn es unangenehm wird - und das kenne ich noch von damals, als ich Klubobmann war und auch in der Präsidiale gesessen bin -, berufen Sie sich darauf: Die MD - Recht hat das gesagt, die MD - Recht hat das gesagt!, als ob es hier keinen informellen Austausch zwischen der MD - Recht und Ihnen gäbe.

 

Sie drehen hier Oppositionsrechte ab. Das ist eine Schande für dieses Haus. Sie sollten sich alle schämen und Debatten zulassen. (Beifall bei der FPÖ. - GR Mag. Josef Taucher: Na geh!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Also ich weiß nicht, offenbar hört sich der Kollege Nepp selbst nicht zu. Er hat gesagt, in dem Landtags-Antrag 2018 wurde die Frau Stadträtin aufgefordert, im eigenen Wirkungsbereich tätig zu werden. Das wurde vorgelesen. (StR Dominik Nepp, MA: Die Bundesregierung wurde aufgefordert!) Und bei der FPÖ heißt es: Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgenden Beschlussantrag: Die Bundesregierung, der Gemeinderat, der Bürgermeister, die Sozialstadträtin und so weiter und so fort! Also Sie fordern nicht dezidiert irgendjemanden auf, das zu tun. Und das ist eben der große Unterschied. Ich bitte Sie halt, Ihre Anträge geschäftsordnungsmäßig zu stellen und nicht zu glauben, man hat alle Freiheiten. Die Geschäftsordnung gilt auch für die Freiheitlichen.

 

Bitte, Kollege Nepp, zur Geschäftsordnung.

 

9.20.20

StR Dominik Nepp, MA|: Bevor Sie hier ständig irgendwas behaupten: Ich habe gesagt, das, was wir gemacht haben, ist genau das Gleiche wie das, was Sie gemacht haben. (GR Jörg Neumayer, MA: Ist es aber nicht!) Und wenn Sie jetzt sagen, wir fordern die auf, wir fordern jene auf … Ihr Antrag: Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, der Wiener Landtag stellt fest, der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, noch einmal, der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, noch einmal. Und jetzt: Der Wiener Landtag ersucht die amtsführende Stadträtin. - Es sind mehrere Stellen, an die man sich wendet, und das eine Mal wird es zugelassen und das andere Mal nicht.

 

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