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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 20.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 103

 

(Beginn um 9.06 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Recht herzlich willkommen zur 10. Sitzung des Wiener Gemeinderates! Die Sitzung ist eröffnet.

 

09.06.59Ganztägig verhindert: GRin Mag. Huemer, GRin Mag. Hungerländer, GRin Keri, GR Mag. Kowarik, GR Ornig, GR Roman Schmid

 

Zeitweise verhindert: GR Bambouk, GR Neumayer, GR Prof. Mag. Gerhard Schmid, GRin Mag. Sequenz, GR Felix Stadler, GR Kilian Stark und GRin Schütz.

 

Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP-69950-2026-KVP/GM) wurde von Herrn GR Taborsky gestellt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Bitte? Okay. Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. - Bitte schön, Kollege Blind.

 

9.07.53

GR Armin Blind (FPÖ)|: Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, werte Kollegen!

 

Seitens der Freiheitlichen müssen wir gleich zu Beginn dieser Sitzung leider unseren Protest anmelden. Wir kommen gerade aus einer Präsidiale, in der wir erfahren mussten, dass unsere Initiative heute um 16 Uhr zum Großteil nicht zugelassen wurde. Wir stellen es mit dem ausdrücklichen Ausdruck des Protestes deswegen fest, weil wir den Eindruck auch in dieser Sitzung gewonnen haben, dass hier Gleiches nicht mit Gleichem verglichen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Im Jahr 2018 gab es einen Dringlichen Antrag der GRÜNEN zusammen mit der SPÖ betreffend Notstandshilfe im Wiener Landtag, zugegebenermaßen einem anderen Gremium, aber hier im Haus. Die Bestimmungen der beiden Geschäftsordnungen sind ident. Und es gab damals auch ein Gutachten der Magistratsdirektion. Aufbauend auf diesem Gutachten wurde selbstverständlich, sage ich jetzt einmal, der Antrag der SPÖ und der GRÜNEN für zulässig erklärt, trotz des Protestes der Opposition. Und wenn dann die Opposition in Form der stärksten Oppositionspartei hier im Raum sich de facto auf dieses Gutachten stützt, wird uns erklärt, dass das alles nicht mehr gilt, weil es sich praktisch um ein anderes Gremium handelt. Das müssen wir natürlich zur Kenntnis nehmen - der Wiener Landtag und der Wiener Gemeinderat sind nicht das gleiche Gremium -, es hat aber natürlich einen schalen Beigeschmack, es hat ein Geschmäckle, wie so oft in Wien.

 

Ja, der Kollege Taucher findet das gerade sehr lustig, wir weniger, weil selbstverständlich die Argumentation ausgesprochen schwach ist. (StR Dominik Nepp, MA: Je schwächer sie werden ...!) Uns wurde erklärt: Man kann Anträge zwar als Resolutionsanträge einbringen, aber dringlich dürfen sie dann nicht sein, und schon gar nicht dürfen sie sich an mehrere Stellen richten. Ich nehme aber hier den Dringlichen Antrag der SPÖ und der GRÜNEN. An wen richtet er sich? - An die Bundesregierung und an die amtsführende Stadträtin für Soziales. Bekannterweise gehört die amtsführende Stadträtin für Soziales nicht der Bundesregierung an. Also was ist das, wenn nicht zwei verschiedene Stellen? (Beifall bei der FPÖ.)

 

Man gewinnt daher den Eindruck - so als Schlagwort - quod licet SPÖ, non licet Opposition. Das ist an und für sich kein Verhalten, dass hier in diesem Haus gepflegt werden sollte - das sage ich ganz ausdrücklich -, weil gelebter Parlamentarismus auch davon lebt, dass man de facto gerade der Opposition eigentlich mehr Rechte einräumt als sich selbst. Man sollte sie aber zumindest nicht schlechter behandeln, meine Damen und Herren, und das kritisieren wir. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir müssen natürlich die Entscheidungen des Vorsitzenden zur Kenntnis nehmen - es bleibt uns auch gar nichts anderes über, ja -, aber denken Sie einmal darüber nach, ob wirklich die Gutachten, auf die Sie sich stützen, immer so solide sind! Und wenn Sie sich dann einmal auf so ein Gutachten gestützt haben wie dieses der MD - Recht vom 25. Jänner 2018, dann sollten Sie es wenigstens durchhalten und der Opposition die gleichen Chancen einräumen wie sich selbst. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Nun, es ist richtig, wir hatten vor der Gemeinderatssitzung eine Präsidialsitzung, und bei dieser Präsidialsitzung haben wir den Dringlichen Antrag, der auf Grund des Minderheitenrechtes von der FPÖ eingebracht wurde, besprochen. Da dieses Einbringen nach Geschäftsordnung kurz vor dem Wochenende war, war jetzt über das Wochenende und auch gestern nur Zeit, das rechtlich zu beurteilen. Und ich weise zurück, dass ich hier - wie soll ich sagen? - mit rot-grüner Brille beurteile. (StR Dominik Nepp, MA: Bitte, permanent ist das so! Das ist ja lächerlich!) Ich beurteile als Gemeinderatsvorsitzender und versuche, alle gleich zu beurteilen.

 

Es ist halt einmal nach unserer Geschäftsordnung und nach der Stadtverfassung so, dass Dringliche Anträge natürlich eingebracht werden können, aber dieses Recht bezieht sich nur auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, wozu sowohl Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch der Privatwirtschaftsverwaltung zählen. Und auf diesen Punkt habe ich mich gestützt.

 

Der große Unterschied zu dem, was Sie hier anführen, was 2018 in einer ganz anderen gesetzgebenden Körperschaft war, nämlich im Landtag, ist, dass damals die Sozialstadträtin aufgefordert wurde, sich bei der Bundesregierung für etwas einzusetzen. Das war damals der politische Antrag, und es war auch nicht in Form einer Minderheiteninitiative, sondern es war in Form eines Antrages während einer Debatte. (StR Dominik Nepp, MA: Das stimmt nicht! Euer Antrag ist komplett ...! - GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie drehen es sich, wie Sie es wollen!)

 

So, und Sie haben aber hier ein Minderheitenrecht gewählt, nämlich, dass Sie Dringliche Initiativen um 16 Uhr einbringen können, so, wie wir das in unserer Geschäftsordnung vorgesehen haben. Das ist Ihr gutes Recht, das stellen wir Ihnen auch nicht in Abrede. In diesem Antrag haben Sie sechs verschiedene Stellen in der Republik und auch in der Stadt angesprochen. Und es geht halt darum. Da wir hier diesen Dringlichen Antrag als Minderheitenrecht nur im eigenen Wirkungsbereich

 

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