Gemeinderat, 9. Sitzung vom 18.12.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 103
1a. Gewährung eines Investitionszuschusses aus öffentlichen Mitteln an die EUROPARK Wien Garagen-Errichtungs- und Verwertungsges.m.b.H. zur Finanzierung der Erschwernisse bei der Errichtung der Reithofferplatzgarage und Arenbergparkgarage in Höhe von 12,06 Millionen Schilling.
1b. Eingehen einer stillen Beteiligung der Stadt Wien an der EUROPARK Wien Garagen-Errichtungs- und Verwertungsges.m.b.H. in Höhe von 37,538 Millionen Schilling.
Beschreibung der Garagen: Reithofferplatz: 188 Plätze auf 2 Ebenen (davon 40 Dauerparkplätze), Arenbergpark: 191 Plätze auf 3 Ebenen (ausschließlich Dauerparkplätze). Gesamtkosten der Garagen: 93,82 Millionen (davon Zuschuss aus öffentlichen Mitteln 12,06 Millionen". - So viel dazu. Alles ist geheim.
"Die Preise des auf 30 Jahre befristeten Nutzungsrechtes sollten auf Preisbasis Jänner 1994 für einen Stellplatz in der Garage Reithofferplatz: 175 000 Schilling exklusive Umsatzsteuer, Arenbergpark: 250 000 Schilling exklusive Umsatzsteuer betragen. Diese Preise sollten weiters nach dem VPI-Subindex 'Errichtung, Miete und Instandhaltung von Wohnungen' wertgesichert werden.
Mit Eingehen der stillen Beteiligung in Höhe von 40 Prozent der Gesamtkosten der beiden Garagenvorhaben (37,528 Millionen) waren unter anderem folgende Auflagen verbunden:
1) Ausschluss einer Verlustbeteiligung Wiens.
2) Refinanzierung des Engagements der Gesellschafter der EUROPARK Wien samt Vorbereitungskosten vorrangig aus dem erstmaligen Verkauf der Nutzungsrechte für 231 Dauerparkplätze.
3) Beteiligung Wiens am Ertrag aus dem erstmaligen Verkauf der Nutzungsrechte nur soweit sich zusätzlicher Ertrag ergibt, dass höhere Preise als vorgesehen beim Verkauf der Nutzungsrechte erzielt werden können oder für eine größere Anzahl als 231 Stellplätze Nutzungsrechte zum Verkauf gelangen. Die Beteiligung an einem solchen allfälligen zusätzlichen Ertrag" - hier ist es ein Ertrag und kein Umsatz beim Verkauf von Parkplätzen - "würde im Ausmaß der stillen Beteiligung erfolgen.
4) Wien würde weiters bis zum Ende seiner Beteiligung 80 Prozent des Einnahmenüberschusses aus der Vermietung der 148 Kurzparkparkplätze in der Reithofferplatzgarage erhalten.
2. Abkommen über eine stille Beteiligung an der EUROPARK Wien Garagen-Errichtungs- und Verwertungsges.m.b.H. (EPW)
Da sich die Geschäftstätigkeit der EPW auf Errichtung und Betrieb der beiden oben genannten Garagenprojekte beschränkte" - zwei Garagen wurden gebaut - "bestand die stille Beteiligung der Stadt Wien am gesamten Unternehmen der EPW." - Die Stadt Wien war also am gesamten Unternehmen beteiligt.
"Die Aufnahme anderer Geschäftstätigkeiten durch die EPW bedurfte der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Wien. Die Stadt Wien durfte die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund war jedenfalls, wenn die EPW bei Aufnahme anderer Geschäftstätigkeiten als Errichtung und Betrieb der beiden gegenständlichen Garagenprojekte nicht hinreichend sicherstellt, dass diese neuen Geschäftstätigkeiten wirtschaftlich unabhängig von diesen beiden Garagenprojekten geführt werden. Insbesondere war sicherzustellen, dass diese Garagenprojekte als Teilbetrieb insoweit wirtschaftlich gesondert erfasst werden, dass sie gegenüber anderen (neuen) Geschäftstätigkeiten der EPW als gesonderter Rechnungskreis geführt werden, auf welche sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der (neuen) Geschäftstätigkeit weder auswirken noch" negative Folgen haben können.
"Weiters war geregelt, dass, wenn die EPW mit Zustimmung der Stadt Wien andere Geschäftstätigkeiten als die Errichtung und den Betrieb der beiden Garagenprojekte aufnimmt, sich die stille Beteiligung nur auf den - als gesonderten Teilbetrieb zu führenden - Bereich der Errichtung und des Betriebes der beiden Garagenprojekte erstreckt." - Es ist ganz klar definiert, wofür die stille Beteiligung zuständig ist.
"Im gegenständlichen Vertrag war unter anderem auch geregelt welche 'Gebühren' die Stadt Wien von der EPW während der Vertragslaufzeit unter welchen Voraussetzungen erhalten sollte.
Im Hinblick auf die in Wien herrschende Parkplatznot" - wir reden von damals - "sollte dieser neue Weg zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen - als erster Schritt wurden hierdurch weitere 379 Stellplätze in zwei dicht verbauten Wiener Bezirken geschaffen - durch Unterstützung der Stadt Wien in Form dieser Garagenförderung ermöglicht werden.
Neben der Schaffung zusätzlicher, kostengünstiger Parkplätze für Wienerinnen und Wiener bestand seitens der Stadt Wien auch die Erwartung, Erträge aus den vertraglich vereinbarten Gebühren der stillen Beteiligung zu erzielen.
3. Modifikation des Abkommens über eine stille Beteiligung der Stadt Wien an der EPW." - Das war der dritte Punkt.
"Um die Attraktivität des Garagenprojektes zu erhöhen und den künftigen Dauernutzern der beiden Garagen Parkraum zu wirtschaftlich günstigeren Konditionen zur Verfügung zu stellen, wurden die Preise des auf 30 Jahre befristeten Nutzungsrechtes für einen Stellplatz in der Garage" geändert - und zwar: "Reithofferplatz von 175 000 Schilling auf 150 000 Schilling, Arenbergpark von 250 000 Schilling auf 230 000 Schilling.
4. Zweite Modifikation des Abkommens über eine stille Beteiligung der Stadt Wien an der EPW.
Da die EPW darlegte, dass keine befriedigende Auslastung der beiden Garagenobjekte, insbesondere des Projektes Arenbergparkgarage, zu erreichen ist, wurde unter anderem vereinbart, dass auch kürzere als 30 Jahre laufende Dauernutzungsverträge zulässig sind. Wurden Dauernutzungsverträge für eine kürzere Periode als 30 Jahre eingeräumt, so war hierfür ein Betrag von zumindest 5 000 Schilling zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr für das Garagenprojekt Reithofferplatz und zumindest 8 000 Schilling zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr für das Garagenprojekt Arenbergpark für die Dauer des
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