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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 18.12.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 103

 

rechnungshof-Gesetzes § 73i beschlossen haben, der unter anderem die Großprojekte betrifft. Im Endeffekt geht es - was der Herr Gorlitzer kurz ausgeführt hat - auch darum, dass man hier die Möglichkeit haben sollte, durch den Stadtrechnungshof die Projekte begleitend zu kontrollieren, wo wir schon im Vorhinein gesagt haben, dass wir dem sehr, sehr kritisch gegenüberstehen. Aber in dem Bereich sage ich, wenn wir wieder eine Novelle angehen, sind wir auch bereit, gemeinsam über diese Sachen zu reden und sind dort auch für Verbesserung gesprächsbereit.

 

Lassen Sie mich abschließend noch einmal zum Rettungswesen zurückkommen und mich auch bei all jenen bedanken, die in diesem Bereich arbeiten. Wir werden alle hoffentlich ruhige und schöne Feiertage verbringen, aber es gibt Menschen, die an diesen Feiertagen arbeiten. Bei diesen Menschen möchte ich mich recht herzlich bedanken, das sind jene, die die Stadt am Laufen halten, die, wenn was passiert, mit der Rettung kommen, die schauen, dass wir mit der Straßenbahn zur Weihnachtsfeier kommen, die schauen, dass das Wasser funktioniert und dass die Stadt so funktioniert, wie es ist. Bei diesen Menschen möchte ich mich ausdrücklich bedanken, dass Sie die Stadt am Laufen halten, Ihnen noch schöne Feiertage wünschen. - Ein herzliches Danke und Ihnen noch einmal alles Gute und schöne Feiertage. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Vorsitzende GRin Marina Hanke, BA: Ich darf nun die Frau Sektionschefin des Rechnungshofs, Mag. Dr. Anna Rossoll, zum RednerInnenpult bitten.

 

12.50.14

Sektionschefin des Rechnungshofes Mag. Dr. Anna Rossoll|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich danke herzlich für die Einladung. Frau Präsidentin Margit Kraker ist heute auf Grund einer internationalen Verpflichtung leider verhindert, sie lässt sich daher entschuldigen und übermittelt ihre besten Grüße. Mein Name ist Anna Rossoll, ich bin die Leiterin der Prüfsektion 3 im Rechnungshof und darf als dienstälteste, ranghöchste Beamtin die Frau Präsidentin vertreten, was mir auch eine große Ehre ist. Hier ein paar Worte im Anschluss an die Debatte, um ein paar Kernaussagen der diskutierten Berichte hervorzuheben.

 

Ich möchte mit dem Bericht zur Kostentransparenz bei der Medienarbeit der Stadt Wien beginnen. Es ist mehrmals diese Gesamtübersicht angeklungen, das heißt, da geht es darum, dass man einen Überblick über die Ausgaben für die Medienarbeit hat. Das umfasst Medienkampagnen, Schaltungen, Agenturleistungen, aber auch Eigenmedien und Publikationen. Jetzt gibt es mehrere Instrumente, die Aufwendungen zur Medienarbeit abbilden, wie der Rechnungsabschluss, der Rahmenkommunikationsplan und auch der Jahresbericht der Stadtkommunikation. Diese sind grundsätzlich schon geeignet, dass man eine Kostentransparenz herstellt, nur ist es so, dass diese immer nur Teilmengen erhalten und man keine Gesamtsicht hat. Jetzt hat es auch 2024 einen geänderten Erlass zur Öffentlichkeitsarbeit gegeben, wo sozusagen entgeltliche Werbeleistungen zentral über die MA 53 abzuwickeln sind, dadurch wird auch die Transparenz erhöht, nur ist zum Beispiel der Bereich der Eigenmedien noch nicht umfasst. Das heißt also, uns hat dieser umfassende Überblick gefehlt, zum einem, wie gesagt, ist es eine Transparenzsache, aber zum anderen ist es auch ein Steuerungsthema. Denn, wenn ich nicht weiß, was ich ausgebe, dann kann ich es auch sehr schwer beeinflussen. Wir haben daher empfohlen, die interne Organisation der Medienarbeit der Stadt Wien so zu gestalten, dass eine Übersicht über die Aufwendungen sämtlicher Dienststellen für Medienarbeit sichergestellt ist. Darin enthalten sollten auch die Aufwendungen für die Herausgabe eigener Medien sein. Diese Informationen sollten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und über mehrere Jahre auf der Website der Stadt Wien zur Verfügung gestellt werden.

 

Wir haben auch zwei Berichte zu Unternehmen veröffentlicht. Das eine war die INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH und das andere war die "Stolz auf Wien" Beteiligungs GmbH. Die "Stolz auf Wien" Beteiligungs GmbH wurde 2020 gegründet, vor allem auf Grund der Covid-19-Pandemie, und grundsätzlich war dieses Modell relativ früh dran. Es ging darum, dass sich die Beteiligungs GmbH zeitlich befristet an Wiener Unternehmen beteiligen sollte, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren. Es standen insgesamt 38,75 Millionen Kapital zur Verfügung und trotz mehrmaliger Verlängerung der Investitionsphase fanden sich aber eigentlich nicht genug Unternehmen, die an diesem Modell Interesse hatten. Das ist vor allem auch daran gelegen, dass ziemlich zeitgleich mit der "Stolz auf Wien" Beteiligungs GmbH auch die Covid 19-Förderungen des Bundes für Unternehmen ins Leben gerufen wurden. Der Vorteil dieser Covid 19-Förderungen des Bundes war, dass die Unternehmen diese in der Regel nicht zurückzahlen mussten. Dadurch ist dieses Beteiligungsmodell - ich sage einmal - nicht so gut angekommen. Von den 38,75 Millionen EUR wurden letztendlich 28 Millionen benötigt, 162 Unternehmen haben sich beworben, 30 Beteiligungen kamen zu Stande. Deshalb auch unsere Empfehlung an die Wien Holding GmbH, bei künftigen Unterstützungsmaßnahmen bereits im Vorfeld zeitgerecht Erhebungen durchzuführen, um den Bedarf von Seiten der Unternehmen abzuchecken.

 

Von den beiden Berichten aus dem Bereich der Gesundheit möchte ich gerne den Bericht über die Aufsicht über die Ärztekammern aufgreifen. Der Rechnungshof hat sich zum einen die Aufsicht über die Österreichische Ärztekammer angeschaut, dafür ist also das Gesundheitsministerium zuständig, für die Wiener Ärztekammer ist die Wiener Landesregierung zuständig beziehungsweise im Konkreten die MA 40. Wenn es jetzt um die Aufsichtsaufgaben und Instrumente geht, dann sind die im eigenen Wirkungsbereich der beiden Ärztekammern ziemlich ähnlich, wenn man auch sagen muss, dass das Ärztegesetz 1998 nur dem Gesundheitsministerium eine Teilnahme an der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer gewährt. Das ist also für die MA 40 nicht ausdrücklich vorgesehen. Das ist insofern schon bedeu

 

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