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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 18.12.2025, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 15

 

(1466018-2025-GKU; MA 7, P 68) Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 12 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3710/786 Vorsorge zu treffen.

 

(1466443-2025-GKU; MA 7, P 70) Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3710/781 Vorsorge zu treffen.

 

(1485064-2025-GKU; MA 7, P 75) Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von 5 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3400/781 Vorsorge zu treffen.

 

(1516381-2025-GKU; MA 7, P 76) Die Förderung an den Verein Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 19 115 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1450971-2025-GKU; MA 7, P 79) Die Förderung an Neue Oper Wien - Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1465822-2025-GKU; MA 7, P 85) Die Förderung an den Verein Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 830 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1470553-2025-GKU; MA 7, P 86) Die Förderung an die Junge Theater Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1474953-2025-GKU; MA 7, P 87) Die Förderung an die Rohnefeld-Mittermeir Theater GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1513963-2025-GKU; MA 7, P 91) Die Förderung an die Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 800 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1514258-2025-GKU; MA 7, P 92) Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 720 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1516008-2025-GKU; MA 7, P 97) Die Förderung an die "Theater in der Josefstadt" Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 12 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/781 Vorsorge zu treffen.

 

(1516237-2025-GKU; MA 7, P 100) Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1477131-2025-GGS; MA 51, P 101) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen im Bereich der Sonstigen Sportförderung in der Höhe von insgesamt 115 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt:

1) Union West Wien - Handball

55 000 EUR

2) Handballclub Fivers WAT Margareten

  60 000 EUR

Summe

115 000 EUR

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1477193-2025-GGS; MA 51, P 102) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Sportfachverbandsförderung 2026 gemäß der Förderrichtlinie mit einem Rahmenbetrag von maximal 190 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 20 000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1477221-2025-GGS; MA 51, P 103) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Nachwuchssportförderung 2026 gemäß der Förderrichtlinie mit einem Rahmenbetrag von maximal 900 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 200 000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1477236-2025-GGS; MA 51, P 104) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Projektfonds Sport 2026 gemäß der Förderrichtlinie Projektfonds Sport mit einem Rahmenbetrag von maximal 480 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 120 000 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der

 

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