Gemeinderat, 7. Sitzung vom 18.11.2025, Sitzungsbericht - Seite 8 von 13
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.
(1392898-2025-GFW; MA 5, P 8) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2025 in der Höhe von höchstens 53 510,38 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.
(1409061-2025-GFW; MA 5, P 9) Zur Sicherstellung der Reakkreditierung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH wird eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrages der Stadt Wien ab dem Jahr 2026 auf 23 197 000 EUR gewährt. Der Magistrat wird ermächtigt, die Ergänzung zum aktuellen Finanzierungsübereinkommen gemäß vorgelegter Beilage abzuschließen, wobei Änderungen redaktioneller Art dem Magistrat überlassen bleiben. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(1399190-2025-GFW; MA 68, P 10) Die Anschaffung von vier Löschgruppenfahrzeugen wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(1345956-2025-GGM; MA 28, P 11) Da die für die außerplanmäßige Auszahlung auf Gruppe 175, Unfertige Erzeugnisse, Ansatz 6120, Straßenbau, Oberflächenwiederherstellung, genehmigt mit GRB vom 23. April 2025, Zl. 182648-2025, herangezogenen Minderauszahlungen auf Gruppe 611, Instandhaltung von Straßenbauten, Ansatz 6120, Straßenbau, Oberflächenwiederherstellung, in der Höhe von 4 500 000 EUR nicht erreicht werden, wird eine Bedeckungsänderung in der Höhe von 4 500 000 EUR in Verstärkungsmitteln mit 4 500 000 EUR genehmigt.
(1225910-2025-GGM; MA 29, P 14) Der Ankauf des Brückeninspektionsgerätes mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 1 200 000 EUR wird genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in der Höhe von 600 000 EUR ist im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/6122/062 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 29 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(1330896-2025-GGK; MA 48, P 16) Die Anpassung des Lagerwarenkredites mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 6 035 000 EUR netto (das sind 7 242 000 EUR brutto) wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/8520/100 gegeben.
(1369916-2025-GKU; MA 7, P 18) Die Förderung an die Theater in der Josefstadt Betriebsges.m.b.H. für notwendige technische und bauliche Investitionen für den Spielbetrieb in der Höhe von 870 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 490 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/786 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(1396127-2025-GKU; MA 7, P 19) Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für anteilige Centermanagement-, Gästebetreuungs- und Restposten-Betriebskosten in der Höhe von 36 130,79 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.
(1243209-2025-GGS; MA 15, P 22) Die Festsetzung des Tarifes ab 1. November 2025 für Lehrgänge der Gesundheitsdienst-Akademie wird wie folgt genehmigt:
1 Unterrichtseinheit zu 50 Minuten: 29 EUR
Weiters wird ein 10-Prozent-Nachlass für die Buchung eines gesamten Lehrganges und die automatische Indexanpassung nach dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex für den oben genannten Tarif genehmigt.
(1386279-2025-GGS; MA 15, P 24) 1) Die Festsetzung des Tarifes von 32 EUR ab 1. Jänner 2026 für eine computergestützte funktionelle Wirbelsäulenanalyse wird genehmigt.
2) Die Festsetzung des Tarifes von 51,29 EUR ab 1. Jänner 2026 für die Erstellung eines digitalen Lungenröntgens wird genehmigt.
Die jährliche Indexanpassung nach dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex wird genehmigt.
(1357565-2025-GGS; MA 51, P 25) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen im Bereich der Sonstigen Sportförderung in der Höhe von insgesamt 80 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt:
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1) ASKÖ WAT Landesdachverband Wien |
40 000 EUR |
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2) Wiener Arbeiter Turn- und Sportverband |
40 000 EUR |
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Summe |
80 000 EUR |
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(1357582-2025-GGS; MA 51, P 26) Die Förderung an den Verein ÖSTERREICHISCHER FRISBEE-SPORT VERBAND (AUSTRIAN FLYING-DISC-SPORT ASSOCIATION) für die Veranstaltung "European Youth Ultimate Championships U17 2026" in Wien in der Höhe von 50 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 45 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(VO-1141767-2025; MA 40, P 27) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß § 28 Abs. 3 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG wird genehmigt.
(1141969-2025-GWS; MA 69, P 28) Die Ermächtigung zum Abschluss eines Kaufvertrages für den Ankauf des Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 451 (Gste. Nr. 357/1 und Nr. 357/5) im Ausmaß von 1 467 m² zu einem Kaufpreis von 544 500 EUR, zuzüglich 4,6 Prozent Nebengebühren, somit zu einem Gesamtbetrag von 569 547,50 EUR, zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 1. Oktober 2025,
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