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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 91

 

Wir diskutieren den Agrarstrukturellen Entwicklungsplan 2024 für Wien. Dieser Plan ist seit 2004 ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklung/Stadtplanung und soll auch diesmal wieder in den STEP35 integriert werden. Insgesamt definiert dieser AgSTEP eine Fläche von 4.878 ha, aufgeteilt auf 3 Kategorien, wobei die stärkste Kategorie die Kategorie 1 ist und ungefähr 82 Prozent einnimmt, das sind knapp 4.000 ha. Da haben wir - wir haben es schon gehört - einen geringen Zuwachs von 18 ha der Vorrangflächen, aber insgesamt in dieser stärksten Kategorie sogar ein Plus von 52 ha. Ich glaube, das kann sich sehen lassen und ist auch wichtig, da wir in Zeiten der Krisen oder zwischen Krisen leben, wir haben bei der Corona-Pandemie gesehen, wie wertvoll es ist, wenn man regional Lebensmittel und Gemüse produziert und zur Verfügung hat.

 

In Wien haben wir derzeit etwa 450 Landwirtschaftsbetriebe. Diese produzierten im Jahr 2022 etwa knapp 67.500 t Gemüse. Als Beispiel genannt - weil wir auch bei der Selbstversorgung enorm hoch liegen - sei die Gemüsegurke mit 27.380 t. Hier haben wir einen Selbstversorgungsgrad von 217 Prozent.

 

Das Ziel des AgSTEP ist die Haltung und Sicherung der Bewirtschaftung dieser Flächen, das heißt, zum einen die Flächen unter Schutz zu stellen, aber auch die Bewirtschaftung dieser Flächen zu ermöglichen. Es ist, glaube ich, immer wieder gut, alle zehn Jahre, so ist das Intervall, zu evaluieren, sich das anzusehen, um zum einen nachbessern können. Wie gesagt, wir haben im Vergleich zu 2014 sogar eine leichte Steigerung bei den Hektarflächen, zum anderen sind in Bezug auf die Bewirtschaftung 10 Jahre doch auch ein gewisser Zeitraum - allerdings schon eher die unterste Grenze -, wo man auch über Investitionen nachdenken kann.

 

Ich glaube, das Besondere gerade auch in einer wachsenden Stadt wie Wien mit bereits über zwei Millionen Einwohnern ist, dass man sich bewusst ist, wie wichtig Ernährung, Ernährungssicherheit, Versorgungssicherheit für die Stadt ist. Deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die mitgewirkt haben, möchte mich auch bei der Landwirtschaftskammer Wien bedanken, die eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt pflegt, möchte aber auch abschließend meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass man diesem nicht nur von mir gelobten, sondern auch von der Kollegin Sequenz gelobten Papier - sie hat gesagt, das ist super formuliert -, dem die Kollegin Olischar leider nur mit einem weinenden Auge zustimmen kann, aber immerhin doch zustimmen kann, absolut nicht zustimmen kann. Also bitte ich noch einmal, versuche einen letzten Aufruf: Bitte alle zustimmen. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist somit geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

15.16.00 Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 21. Ich ersuche all jene Abgeordnete, die diesem Poststück zustimmen können, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung der SPÖ, der ÖVP und der NEOS. Damit ist diese Postnummer mehrstimmig angenommen.

 

Es liegen drei Anträge vor, eingebracht von den GRÜNEN, und zwar als erster Antrag ein zeitgemäßes Grundverkehrsgesetz für Wien. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den ersuche ich ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei den GRÜNEN, der ÖVP, der FPÖ sowie bei GR Kieslich gegen SPÖ und NEOS. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Antrag abgelehnt.

 

Antrag der GRÜNEN zur Einbeziehung der landwirtschaftlichen Flächen des westlichen Teils Donaufeld. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei den GRÜNEN, der ÖVP, der FPÖ und bei GR Kieslich gegen SPÖ und NEOS. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.

 

Der dritte Antrag von den GRÜNEN betrifft die Kartierung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen. Auch hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei den GRÜNEN, der ÖVP, der FPÖ sowie bei GR Kieslich. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist auch dieser Antrag abgelehnt.

 

15.17.31 Es gelangt nunmehr die Postnummer 27 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag. Abrahamczik, die Verhandlungen einzuleiten!

 

15.17.51

Berichterstatterin GRin Mag. Nina Abrahamczik: (in Richtung des Vorsitzenden GR Mag. Thomas Reindl -: Hat man mich schon gehört?) Ich bitte um Zustimmung! Jetzt ist das Mikro an.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich eröffne die Debatte! Zu Wort gemeldet ist Herr GR Kowarik, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.

 

15.18.05

GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: So, meine sieben Sachen habe ich beieinander. (Heiterkeit bei StR Peter Kraus, BSc.) Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne!

 

Wenn man den Vorankündigungen der Regierungsparteien Glauben schenken möchte, dann würde jetzt eine unglaubliche Weiterentwicklung der Abgeordnetenrechte und der Gemeinderäterechte passieren. Wir werden uns das im Detail ansehen und darauf kommen, dass das auf keinen Fall dem standhält, was da vorangekündigt wurde, um es einmal freundlich auszudrücken. Man könnte auch auf gut Wienerisch sagen: Das Ganze ist ein Schuss ins Ofenrohr oder sogar eine Schlechterstellung, je nachdem, wie man das interpretiert.

 

Worum geht es? Es geht um ein ganz wichtiges Recht - vielleicht auch für die jungen Gäste auf der Tribüne wichtig: Abgeordnete und Gemeinderäte haben das Recht, Fragen zu stellen an die Regierungsmitglieder. Das ist ein ganz starkes Recht für Gemeinderäte und auch auf Landesebene für Landtagsabgeordnete, das besagt, die gewählten Mandatare, die vom Volk gewählten Gemeinderäte und Abgeordneten, können die Regierungsmitglieder

 

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