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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 27.02.2019, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 9

 

Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2019 entfallende Betrag in der Höhe von 273 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(33895-2019-GKU; MA 7, P 9) Die Subvention an den Wiener Blasmusikverband im Jahr 2019 für Blasmusikaktivitäten in der Höhe von 138 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(33956-2019-GKU; MA 7, P 10) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2019 für das Wienerliedfestival "wean hean" in der Höhe von 75 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1084473-2018-GKU; MA 7, P 12) Die Subvention an den Verein der Freunde der Freude am Theater für den Kindertheaterbetrieb im Kabarett Niedermair im Jahr 2019 in der Höhe von 90 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1084604-2018-GKU; MA 7, P 13) Die MA 7 wird infolge der Erhöhung der Subvention für die Jahre 2019 bis 2020 zur Änderung der auf Grund des GRB vom 25. Jänner 2018 (Zl. 1059077-2017-GKU) abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung mit der Tschauner Bühne GmbH für die Jahre 2018 bis 2020 ermächtigt. Demzufolge werden dem Subventionsnehmer Tschauner Bühne GmbH für die Jahre 2018 bis 2020 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018               80 000 EUR

(bereits beschlossen, GRB vom 25. Jänner 2018)

präliminiert Jahr 2019               100 000 EUR

(80 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 25. Jänner 2018)

präliminiert Jahr 2020               100 000 EUR

(80 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 25. Jänner 2018)

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2019 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Förderung für 2020 ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 Vorsorge zu treffen.

 

(57243-2019-GKU; MA 7, P 14) Zur Förderung diverser Kunst- und Kulturinstitutionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten wird im Jahr 2019 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 700 000 EUR genehmigt. Die MA 7 wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 200 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist mit einem Betrag von 500 000 EUR auf den Haushaltsstellen 1/3813/775 und 777 und mit einem Betrag von 200 000 EUR auf den Haushaltsstellen 1/3819/775 und 777 im Voranschlag 2019 gegeben.

 

(19431-2019-GKU; MA 7, P 15) Zur Förderung von Projekten aus dem Wiener Altstadterhaltungsfonds wird im Jahr 2019 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 1 702 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3630/772 und 778 gegeben.

 

(28538-2019-GKU; MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein Hunger auf Kunst und Kultur, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen im Jahr 2019 für die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(19798-2019-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an die KunstHausWien GmbH im Jahr 2019 für das Ausstellungsprogramm 2019 in der Höhe von insgesamt 400 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.

 

(22121-2019-GKU; MA 7, P 19) Die Subvention an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2019 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 850 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung in der Höhe von 830 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 und in der Höhe von 20 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(22158-2019-GKU; MA 7, P 20) Die MA 7 wird infolge der Erhöhung der Subvention für das Jahr 2019 zur Änderung der auf Grund des GRB vom 27. April 2018 (Zl. 260897-2018-GKU) abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung mit der KunstHausWien GmbH für das Jahr 2019 ermächtigt. Demzufolge werden der Subventionsnehmerin KunstHausWien GmbH für die Jahre 2018 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018               100 000 EUR

(bereits beschlossen, GRB vom 27. April 2018)

präliminiert Jahr 2019               170 000 EUR

(100 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 27. April 2018)

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen

 

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