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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 122

 

muss, der mit dem Auto in den Zentralfriedhof einfahren will oder sogar muss.

 

Ferner erinnere ich auch daran, dass auf Wiener Friedhöfen Gebühren eingehoben werden, die in anderen Bundesländern gar nicht zum Tragen kommen. Meine Damen und Herren, wenn Sie in Wien auf ein bestehendes Grab einen Deckel aufsetzen wollen oder vielleicht sogar müssen, dann bezahlen Sie eine zusätzliche Gebühr; nicht so etwa in Niederösterreich. Wenn die Auskünfte, die ich eingeholt und erhalten habe, stimmen, dann widerspricht diese Gebühr sogar einer EU-Richtlinie. Damit werden Grabbesitzer unnötiger- und auch unverschuldeterweise zur Kasse gebeten.

 

Das ist leider auch in anderen Fällen so. Beispiel 1: Oft entstehen an betreuten Gräbern Schäden durch eingewachsene Baumwurzeln, wobei die Bäume selbst aber auf Friedhofsgrund und damit auf dem Grund der Gemeinde Wien stehen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Wien stets jegliche Haftung abgelehnt und diese Art von entstandenen Schäden auf höhere Gewalt bezogen, auch dann, wenn die Baumwurzeln schon massiv in die Grabstätten eingewachsen waren. Immer waren die Grabbesitzer zur Instandsetzung verpflichtet, was bei einer Weigerung im Extremfall dazu führen konnte, dass das Benützungsrecht an der Grabstelle für erloschen erklärt wurde.

 

Eines solchen Falles hat sich im Jahr 2008 auch die Volksanwaltschaft angenommen. Sie hat festgestellt, dass die Gemeinde Wien hier sehr wohl eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen habe, nämlich die, den Benutzungsberechtigten nicht in der Ausübung seines Rechts zu stören. Eine praktikable und vertretbare Lösung wäre, das ohnehin bestehende Haftpflichtverhältnis auf Schäden durch Wurzelwachstum zu erweitern. Meine Damen und Herren! Ich bringe daher den Beschlussantrag ein:

 

„Der Gemeinderat spricht sich für eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung der Friedhöfe Wien GmbH auf Schäden an Grabstellen aus, die aus einem Wurzelwachstum resultieren.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Mit Fällen wie dem genannten im Zusammenhang steht mein Beispiel 2 für ein nicht gerechtfertigtes Abkassieren auf Friedhöfen. Neben oder direkt an bestehenden Gräbern wachsen durch Samenflug neue Bäume. Wenn diese Bäume größer werden, werden sie von der Friedhofsverwaltung entfernt, und die Kosten dafür werden dem Grabbesitzer angelastet. Auch hier gibt es einen Extremfall: Wenn die neuen Bäume nämlich schon einen entsprechenden Umfang und die entsprechende Höhe haben, dann müsste der Grabbesitzer, genau genommen, sogar für eine Ersatzpflanzung sorgen.

 

Die Kosten sind vom Grabbesitzer natürlich weder verursacht noch hat er sie gewollt noch hat er einen Einfluss auf ihr Zustandekommen. Sie könnten aber leicht vermieden werden, wenn häufigere Kontrollen als bisher durchgeführt werden und der Zuwachs rechtzeitig beseitigt würde. Ich bringe daher einen weiteren Beschlussantrag ein:

 

„Neu wachsende Bäume neben oder direkt an bestehenden Grabstätten auf Wiener Friedhöfen mögen von der Friedhöfe Wien GmbH umgehend entfernt werden. Die Gemeinde Wien möge die Kosten für die Beseitigung von Baumwuchs neben oder direkt an bestehenden Grabstätten übernehmen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich komme zu einem weiteren Themenkomplex im Zusammenhang mit Wiener Friedhöfen. Zunächst danke ich dem Herrn Bürgermeister für seine Antwort auf meinen Antrag, der da lautete, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Feiern auf oder in der Nähe von Grabstätten, die keinen offiziellen Charakter haben, in Hinkunft nicht mehr stattfinden können. Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen, worum es dabei geht: die Veranstaltung von Ess- und Trinkgelagen auf Gräbern. Besonderes Medienecho hat ja das - Zitat „Kronen Zeitung", Ende Juli 2009: „wilde Gelage" auf dem Stammersdorfer Friedhof hervorgerufen, wo offenbar Migranten - und das ist, bitte, keine Unterstellung, sondern das scheint Tatsache zu sein - entsprechend exzessiv gefeiert haben.

 

Der Herr Bürgermeister hat in seiner Antwort ausgeführt, dass die Friedhofsverwaltung den Benützungsberechtigen jener besagten Grabstelle aufgefordert habe, die Regelungen der Bestattungsanlagenverordnung zu beachten. Das heißt natürlich, sich dem Ernst, der Würde und der Widmung eines Friedhofs entsprechend zu verhalten.

 

Diese Antwort des Herrn Bürgermeisters impliziert allerdings, dass es der Benützungsberechtigte war, der diese kleine Feier - so schreibt der Herr Bürgermeister - veranstaltet hat. Meine Damen und Herren, wenn das nicht so gewesen wäre, wenn sich - wie es schon geschehen ist - nicht Benützungsberechtigte dieses oder ein anderes Grab ausgesucht hätten, dann würden sicherlich auch die bestimmt gut gemeinten Informationsblätter in den Schaukästen am Eingang eines Friedhofs wenig oder gar nichts nützen, um solche Entwicklungen einzudämmen.

 

Aber der Herr Bürgermeister hat meine volle Unterstützung darin, dass private Gedenkfeiern anzumelden sind - wobei, meine Damen und Herren, die Betonung auf „Feier" liegt, was nicht mit „Fest" verwechselt werden sollte - und dass alle anerkannten Religionsgemeinschaften Ansprechpartner für, ich sage einmal, Friedhofsangelegenheiten namhaft machen sollten.

 

Noch ein Thema im Zusammenhang mit Friedhöfen ist die Sicherheitsproblematik. Jetzt meine ich nicht Überfälle auf Besucher, sondern etwas ganz Friedhofsspezifisches: Nicht mehr betreute Grabanlagen müssen oft durch eine Abdeckung, die meist aus Holz ist, gesichert werden. Wenn eine solche Abdeckung nicht mehr ordnungsgemäß oder schon brüchig ist, kann es zu Unfällen mit Personenschäden kommen. Die Hohlräume erweisen sich dann als schlecht gesichert, und die Grabsteine sind, vornehm ausgedrückt, recht labil. Davon sind im Übrigen mehr Gräber auf Wiener Friedhöfen

 

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