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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 28.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 76

 

noch zu erwartenden und was da so in Amerika wirklich gelaufen ist, auch im Zusammenhang mit diesen Cross-Border-Leasingverträgen etwas, das zu untersuchen sein wird, sowie in diesem Zusammenhang auch die Funktion von Frau Nettig.

 

Zusammenfassend kann man sagen: Im Kanalbereich herrscht trotz des hohen Know-hows, das wir haben, Konzept- und Planlosigkeit und trotz der hohen Kanalsteuern ständig Geldmangel und Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

 

Solche Vorgangsweisen erhalten von den Freiheitlichen keine Unterstützung und wir werden dieses Geschäftsstück daher pars pro toto ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Jürgen Wutzlhofer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich als erstes zwei kleine Missverständnisse oder Fehlinterpretationen aufklären.

 

Wie schon bei der Debatte zum Cross-Border-Leasingvertrag ausgeführt, trägt sämtliche Risken für eine Veränderung im US-amerikanischen Staat eben der Eingerichtete. Das hat sich natürlich nicht verändert, sondern der ist gleich wie bei der Transaktion.

 

Die zweite Sache: Die WKA und das Engagement durch eigens für verlegte Glasfasertechnologie entwickelte Roboter hat insgesamt nicht einen Verlust von 1 Million EUR eingebracht, sondern nach meinen Informationen hat die Ersteinlage in die Firma, das sind um die 75 000 EUR - ich habe mich nicht darauf vorbereitet, weil das nicht im Akt steht, also nageln Sie mich nicht auf die genauen Zahlen fest -, mittlerweile einen Gewinn von um die 15 Millionen EUR eingefahren, indem man diese innovativen Technologien weiterentwickeln konnte und übrigens auch in die Sache in den USA.

 

Jetzt aber zu den Dingen, die eigentlich im Akt sind. In diesem Akt steht genau die Sache, die wir in der Debatte zum Cross-Border-Leasingvertrag angekündigt haben - die Redner damals waren mein Kollege GR Reindl, der Herr VBgm Sepp Rieder und ich -, nämlich der endgültige Ausbau des Kanalnetzes und die Finanzierung des Wasserwerks Kleehäufel, übrigens mit einer Anbindung von 98,5 Prozent, die in Österreich einzigartig ist. Damals haben wir schon gesagt, dass die Mittel, die über das Cross-Border-Leasing gehen, nämlich ungefähr 121 Millionen EUR, die lukriert werden, in diesen Bereich gehen werden, weil es für die Bezirke in der Form nicht tragbar ist. Heute machen wir das.

 

Sie sagen, wie wichtig der Kanalnetzausbau ist, stimmen aber dann trotzdem gegen einen Kanalnetzausbau. Das ist für mich nur von einer humorhaften Seite aus zu betrachten. Alle anderen haben das richtig gelesen und stimmen dem Akt zu.

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist mehrstimmig ohne die Freiheitlichen der Fall und daher angenommen.

 

Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von Frau GRin Dr Monika Vana, Freundinnen und Freunde eingebrachte, an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtete Dringlichen Antrag betreffend Errichtung einer Wiener Arbeitslosenanwaltschaft gemäß § 38 Abs 2 der Geschäftsordnung verlesen und hierauf mündlich begründet werde.

 

Ich weiß jedoch, dass die Frau Dr Vana auf die Verlesung verzichtet. Ihr stehen jetzt 20 Minuten Redezeit zu.

 

Zur Begründung des Verlangens erteile ich der Frau GRin Dr Vana das Wort.

 

GRin Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter leider nicht anwesender StR Rieder, dem dieses Thema offensichtlich, obwohl er der zuständige Stadtrat ist, nicht wichtig ist. (GR Christian Oxonitsch: Er ist am Weg hierher!)

 

Die Wiener GRÜNEN haben den Dringlichen Antrag auf Einrichtung einer Wiener Arbeitslosenanwaltschaft eingebracht, weil wir es für dringend notwendig halten, die Lage der arbeitslosen Menschen, der arbeitssuchenden Menschen in dieser Stadt zu verbessern. Sie wissen, der Ministerrat hat gestern auf Bundesebene das Arbeitsmarktreformgesetz 2004 beschlossen, das neue Zumutbarkeitsregelungen bringt und verpflichtende und individuelle Betreuungspläne für arbeitssuchende Menschen. Und obwohl Österreich bereits die schärfsten Zumutbarkeitsbestimmungen des gesamten EU-Raumes hat und auch bereits den flexibelsten Arbeitsmarkt, werden die Zumutbarkeitsregelungen weiter verschärft.

 

Wir halten das angesichts von 800 000 Menschen, die in Österreich zumindest einmal jährlich von Arbeitslosigkeit betroffen sind, für zynisch. Wir werden dieses Arbeitsmarktreformgesetz natürlich ablehnen. Auch die Volksanwaltschaft und auch der ÖGB haben sich zu einigen Passagen, die das Arbeitsmarktreformgesetz betreffen, kritisch geäußert, insbesondere, dass die Sperre des Arbeitslosengeldes nun bei mehrmaligem Vergehen weiter auf 12 Wochen erhöht werden soll und auch, dass der Berufsschutz, der aus grüner Sicht eine durchaus sinnvolle Einrichtung, ein sinnvolles Instrument gegen die Gefahr der Dequalifizierung von Arbeitskräften war, nun sehr, sehr stark gelockert, eigentlich abgeschafft wird und durch einen Entgeltschutz ersetzt wird, der zwar prinzipiell sehr sinnvoll wäre, vor allem auch auf Grund der steigenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und auf Grund der hohen Zahl von nicht Existenz sichernden Beschäftigungen und sinkenden Realeinkommen, aber leider gilt dieser Entgeltschutz nur bei einem Berufswechsel und nicht generell.

 

Wir glauben oder wir sehen, dass in diesem Arbeitsmarktreformgesetz nicht nur die wesentlichen Interessen der arbeitslosen Menschen nicht vertreten werden,

 

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