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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 93

 

Wahrheit ist.

 

Ich glaube, wir kommen in einem Rechtsstaat nicht darum herum, die verfassungsgemäßen Einrichtungen letztendlich jeden Sachverhalt überprüfen zu lassen. Selbstverständlich müssen auch Grund- und Freiheitsrechte, wie Recht auf Meinungsäußerung, ganz oben in unserem Wertekanon stehen, was nichts damit zu tun hat, dass, wo immer der Verdacht besteht, dass gegen das Verbotsgesetz verstoßen werden könnte, die staatlichen Behörden sehr effektiv und sehr effizient einschreiten werden.

 

Es ist heute schon dargelegt worden, wie es zu dieser Zahlung der Stadt Wien an diesen Dachverband gekommen ist: Es gibt eine Vereinbarung in der Landeshauptleutekonferenz. Schon davor im Jahr 2001 wurde die grundsätzliche Absicht des Bundesministeriums für Finanzen und der Landeshauptmänner bekannt, einen Vertriebenenfonds durch den Bund im Ausmaß von 55 Millionen S und durch die Bundesländer mit 45 Millionen S zu dotieren. Der Beschluss ist dann in der Landeshauptleutekonferenz am 6. März 2002 gefasst worden. Unter der Voraussetzung, dass auch der Bund seinen Anteil von 55 Millionen S leistet, haben sich die Länder verpflichtet, 45 Millionen S beizusteuern. Die Bedingung ist mit dem Beschluss im Nationalrat am 20. September 2002 eingetreten.

 

Wie ist man auf diesen Betrag von 100 Millionen S gekommen? - Ich habe mich informiert und wenn ich recht informiert bin, handelt es sich hierbei um eine Form der Wiedergutmachung betreffend verlorenes Vermögen von Sudetendeutschen und Donauschwaben. Es war so, dass es im Jahr 1945 zu dieser Vertreibung gekommen ist und als absehbar war, dass es zu einer Enteignung der Sudetendeutschen kommen wird, wurden Gelder von Banken dieser sudetendeutschen Volksgruppe an eine Wiener Bank überwiesen. Im Zuge der Vertreibung haben Volksdeutsche ihr Vermögen, ihre Sparbücher verloren und waren nicht mehr in der Lage, den Nachweis bei der Wiener Bank zu erbringen, dass es sich um ihr Vermögen handelt, das mittlerweile aus dem Sudetenland nach Wien überwiesen worden ist. Diese Gelder sind verwaist und sind letztendlich der Republik Österreich anheim gefallen. Es hat somit über 50 Jahre gedauert, bis dieses Unrecht, wenn Sie so wollen, auf die Art und Weise wieder gutgemacht worden ist, dass man nun einen Betrag von 7 Millionen EUR diesem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs zur Verfügung stellt.

 

Diese Dachorganisation ist massiv in der Versöhnungsarbeit engagiert. Ich darf auf das donauschwäbisch-serbische Dialogforum hinweisen. Es wird jetzt im Mai 2003 wieder stattfinden. Es jährt sich das dritte Mal. Es wird hier sehr viel für Minderheitenschutz gearbeitet. Man hat am kroatischen Entschädigungsgesetz mitgewirkt und sich auch viele andere Verdienste erworben.

 

Ich glaube daher, dass es gerechtfertigt ist, diesem Verband der Landsmannschaften die ihm gebührende Unterstützung zuteil werden zu lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als Nächster ist Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Frau Kollegin Ringler sieht beim "Haus der Heimat" ein massives Problem für sich und die GRÜNEN. Ich glaube aber, Kollegin Ringler und die GRÜNEN haben einfach ein massives Problem mit dem Vertreibungsschicksal ihrer Landsleute. Das ist in erster Linie festzustellen!

 

Ich darf zum Beispiel die Zeitung "Kontext 21" aus dem Jahr 2000 hier erwähnen und nennen, die von der "Bürogemeinschaft Schottengasse" organisiert wird, von wo der Herr Peter Steyrer vom Grünen Klub im Nationalrat sowie auch die Frau Landtagsabgeordnete, unsere Kollegin Vrana, herkommen.

 

In dieser Schrift - ich werde dann Einzelnes zitieren - wird der Versuch einer Relativierung der Vertreibung beziehungsweise - könnte ich sagen - ein Rechtfertigungsversuch in historischem Gewand unternommen. Hier ist die Rede von Sudetennazis und Benes-Dekreten. Hier wird ohne irgendeine Form einer Beurteilung schlicht und einfach das so genannte Amnestiegesetz ohne Kommentar und mit offensichtlicher Billigung zitiert. Hier wird formuliert: "Im Dezember 96 erreichte der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften, die Dachorganisation der so genannten 'Vertriebenen', dass sie das mit öffentlichen Geldern finanzierte 'Haus der Heimat' einrichten konnten." Und zum Schluss wird ebenfalls mit einer klaren Tendenz geschrieben: "Geizte schon die SPÖ/ÖVP-Koalition nicht mit finanzieller Unterstützung, so freut sich das 'Haus der Heimat' nun über einen wahren Geldregen. Die FPÖ/VP-Koalition, die ja den Revanchismus der Volksdeutschen zu einem Bestandteil ihres Regierungsprogramms gemacht hat, möchte bis 2003 einen Fonds und eine Stiftung etablieren und damit die Existenz dieses 'Vertriebenen'-Zentrums auf Dauer sichern."

 

Aus diesen Worten und aus diesen Zeilen spricht schon der Geist, mit dem Frau Ringler, Frau Vrana und die GRÜNEN an das Problem der Heimatvertriebenen und der Vertriebenen herangehen und zwar natürlich der Vertriebenen im eigenen Land, jener Vertriebenen, die eben als Deutsche oder Altösterreicher nach Österreich gekommen sind. Natürlich eine andere Einstellung haben sie zu den Vertriebenen in Jugoslawien richtigerweise oder irgendwo in der Dritten Welt!

 

So schaut kein Mitgefühl mit dem Schicksal von Hunderttausenden, Millionen aus. Hier sieht man, dass außer Ablehnung und Häme für die Überlebenden dieses Schicksalschlags und dieser Katastrophe wenig von den GRÜNEN empfunden wird.

 

So schaut auch nicht das Verneigen vor Hunderttausenden Toten aus, die wirklich ein Anrecht darauf haben, ihr Schicksal nach einem halben Jahrhundert beachtet zu sehen.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, wie Prof Ermacora - ich werde nicht lange vorlesen, nur zwei, drei Zeilen - das beurteilt hat. Er hat

 

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