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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 12.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 93

 

darüber, wie man das eine oder andere noch abändern könne, hatten eigentlich nur den Sinn, die Leute ruhig zu stellen und sie mit viel Papierkram zuzuschütten. Dass diese Rechtsprechung und dieses Verfahren, diese Verfahrensschritte dem derzeit geltenden EU-Recht widersprechen, wird auf einer anderen Ebene geklärt und diskutiert werden.

 

Interessant ist, dass es nach Bekanntwerden dieses höchstgerichtlichen Entscheids keine wie auch immer gearteten Anstalten gegeben hat - weder auf Bundesseite noch auf Seiten Wiens, zum Beispiel von Herrn StR Schicker -, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, um Verbesserungen beim UVP-Gesetz und bei diesem Bürgerbeteiligungsverfahren in die Wege zu leiten. Daher zweifle ich daran, dass Herr StR Schicker das, was er als Bürgerbeteiligung, als breite Diskussion immer wieder in den Raum stellt, wirklich ernst meint.

 

Es gibt eine Reihe von Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit, anhand deren wir ihm beweisen können, dass er es nicht wirklich ernst meint. Es ist heute schon einmal das Thema Sensengasse gefallen, es ist vorher gerade ausführlich über die FIAT-Gründe diskutiert worden, und es gibt noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die von Seiten der Stadtregierung gesetzt werden und bei denen auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, auf das Mitpartizipieren, auf das Mittragen von Entscheidungen so gut wie kein Wert gelegt wird.

 

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt auch dazu nutzen, einen Beschluss- und Resolutionsantrag einzubringen, der einen weiteren Teilbereich im 23. Bezirk betrifft, der in den letzten 14 Tagen oder drei Wochen wieder heftiger diskutiert worden ist, und zwar den gesamten Bereich in Siebenhirten, wo es darum geht, dass Flächen im Bereich jenes 1 000-Hektar-Plans, in Bezug auf welche dieser Gemeinderat beschlossen hat, sie freizuhalten und weiterhin für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen und für die Bevölkerung nutzbar zu machen, jetzt offensichtlich auf Grund von privaten Interessen einer Wohnbaugenossenschaft, die dort in Kooperation mit dem Sportamt der Stadt Wien und mit dem Bezirk vorgeht, diesen Leuten einfach weggenommen werden und in Zukunft nicht mehr als frei zugängliche Grünflächen erhalten sein werden. Es geht um den Erhalt der seit Jahren von der Bevölkerung Siebenhirtens umkämpften Teilfläche im Bereich Wettengelgasse - Zwerggrabengasse - Anton-Freunschlag-Gasse im 23. Bezirk. Nachdem ein Teil des Erholungsgebiets im Jahre 1995 zu Bauland umgewidmet worden war, wurde nach heftigen Protesten der Anrainerinnen und Anrainer bezüglich dieses Bauprojekts diesen damals zugesagt, dass der verbleibende Rest von rund 10 000 Quadratmetern weiterhin als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten bleiben würde.

 

Seit Beginn der Bauarbeiten am umstrittenen Wohnbauprojekt ist den AnrainerInnen der Zugang zu diesem Erholungsraum, der sich im Besitz der Stadt Wien befindet, verwehrt, da es einen Pachtvertrag mit der "Heimbau" gibt und die Firma Heimbau dieses Grundstück eingezäunt hat. Als eines der wichtigen stadtentwicklungspolitischen Ziele ist unter anderem gerade bei dieser Flächenwidmung in der Begründung gestanden, die bestehenden Grün- und Erholungsgebiete zu erhalten und für eine qualitativ und quantitativ ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grünraum zu sorgen.

 

Die Frage, wie die Begründung für diese Flächenwidmung mit der Realität, die wir jetzt haben - nämlich verpachtet an die "Heimbau", eingezäunt und nicht als öffentliche, frei zugängliche Grünfläche nutzbar -, unter einen Hut zu bringen ist, ist der eine Punkt.

 

Der andere Punkt ist, dass sowohl der Bezirksvorsteher im 23. Bezirk als auch das Wohnbauressort wenig Anstalten zeigen - und die Planung schon gar keine -, dort tatsächlich das umzusetzen, was in der Flächenwidmung festgeschrieben ist beziehungsweise was den Leuten damals versprochen wurde.

 

Seit den Diskussionen und nachdem die Bürgerinitiative gestern einen Gesprächstermin gehabt hat, wissen wir, dass dort Tennishallen hinkommen, dass andere Sportaktivitäten auf diesem Gelände geplant sind und es den "großzügigen" Versuch des Herrn Bezirksvorstehers im 23. Bezirk gibt, den AnrainerInnen günstige Konditionen für die Nutzung dieser Sportanlage herauszuverhandeln. - Nun, sehr "großzügig"! Zuerst wurde den Menschen versprochen: Selbstverständlich bleibt diese Fläche frei zugänglich! Das wird eine Freifläche, diese wird vom Bezirk ausgestaltet! Das wird eine Art Park! Es wird der Kinderspielplatz für die "Heimbau" dort untergebracht, weil sie auf ihrem eigenen Grundstück offensichtlich zu wenig Platz dafür vorgesehen hat. - Mit all dem hätten die Menschen dort gut leben können. Faktum ist, dass sie jetzt hinter dem Zaun - oder vor dem Zaun - stehen und dass ihnen diese Grünfläche, dieses Stückchen Grün, das sie bislang über Jahre und Jahrzehnte genutzt haben, entzogen wird.

 

Wir bringen daher folgenden Beschlussantrag ein:

 

"Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Grünfläche zwischen der Wettengelgasse, Zwerggrabengasse und Karl-Tornay-Gasse weiterhin als öffentlich zugängliche Spiel- und Erholungsfläche erhalten bleibt. Keinesfalls soll die Fläche durch Nutzung als Sportfläche nur einem beschränkten Nutzerkreis zugänglich gemacht werden."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Ich glaube, es ist notwendig, dort das umzusetzen, was dieser Gemeinderat auch beschlossen hat, nämlich im 1 000-Hektar-Plan, in dem es ohnedies schon Abstriche in diesem Bereich gegeben hat, indem man gesagt hat: Okay, ein Teil der Fläche wird für eine Wohnnutzung herangezogen, aber dieses letzte Eckerl, dieser letzte Fleck muss erhalten bleiben! - Dass das dann mit einem sehr eigenartigen Pachtvertrag mit einer sehr eigenartigen Begründung der "Heimbau" übertragen wird, nämlich mit der Begründung, dass die "Heimbau" auf ihrem eigenen Grundstück zu wenig Platz habe, um den notwendigen Kinderspielplatz unterzubringen, das wäre ein Thema für sich, dessen sich einmal der Wohnbauausschuss und die Gruppe Wohnbau annehmen sollte, denn

 

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