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Sitzung 15. Sitzung des Landtages vom 23.01.2008
 
Aktenzahl  LG - 03523-2007/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002 (LGBl 23/2008), Beilage 28/2007 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Umsetzung der Entschließung des Rates vom 1.3.2002 (ABl. Nr. C 65/2 vom 14.3.2002) zum Schutz der Verbraucher, insbesondere von Jugendlichen, durch Kennzeichnung bestimmter Video- und Computerspiele nach Zielaltersgruppen; Erlassung einer Novelle, die vorsieht, dass Datenträger, die Computerspiele beinhalten, an junge Menschen eines bestimmten Alters nur abgegeben werden dürfen, wenn aufgrund einer Alterskennzeichnung ersichtlich ist, dass sie für junge Menschen dieses Alters geeignet sind, ab 1.1.2010 verpflichtende PEGI (Pan European Games Information) Kennzeichnung; bis 1.1.2010 gilt auch die USK (Untehaltungssoftware Selbstkontrolle) Klassifizierung, wenn keine PEGI Kennzeichnung angebracht ist
Beteiligte  Grete Laska (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 56   WP S. 58-59
Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 56-57
Dr. Franz Ferdinand Wolf (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 57-58
Jürgen Wutzlhofer (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 58
Schlagworte  Kinder- und Jugendschutz; Europäische Union; IKT-Informations- und Kommunikationstechnik - Elektronische Datenverarbeitung; Internet (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte einstimmig angenommen
Folgevorgänge  PGL - 00299-2008/0001/LAT (Abänderungsantrag)
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 56-59
 
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