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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
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Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 und das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2026) (LGBl 18/2026 kundgemacht am 12.06.2026), Beilage 5/2026 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 3)
Beschreibung
Am 9. Oktober 2025 haben die Gemeinde Wien und die younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Organe, ein Besoldungsabkommen für die Jahre 2026 bis 2028 abgeschlossen. Abweichend von der im Besoldungsabkommen für die Jahre 2025 und 2026 getroffenen Vereinbarung ist darin eine Erhöhung der Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der in einem vertraglichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Gemeinde Wien um 3,3 % mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2026 unter Beachtung bestehender Vereinbarungen vorgesehen. In derselben Höhe sollen auch in Verordnungen oder Gesetzen vorgesehene zusätzliche Gehaltsbestandteile valorisiert werden. Die in §§ 11, 14, 23 bis 31a, 49l und 49m der Besoldungsordnung 1994 - BO 1994 geregelten ruhegenussfähigen Zulagen sowie sämtliche in Eurobeträgen ausgedrückten Nebengebühren und Vergütungen werden unter Beachtung bestehender Vereinbarungen mit demselben Wirksamkeitstermin ebenfalls einheitlich um 3,3 % erhöht. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun das Besoldungsabkommen für die Jahre 2026 bis 2028 hinsichtlich der durch Landesgesetz vorzusehenden Erhöhungen umgesetzt werden. Zur besseren Übersicht sollen die betreffenden Artikel jeweils in drei Teile untergliedert werden. Die mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2026 in der Besoldungsordnung 1994, der Vertragsbedienstetenordnung 1995 - VBO 1995, dem Wiener Bedienstetengesetz, dem Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - VGW-DRG und dem Stadtrechnungshofgesetz - StRHG vorzunehmenden Anpassungen sind dabei dem Teil 1 des jeweiligen Artikels zu entnehmen. Teil 1 enthält darüber hinaus die zusätzlich zur Umsetzung des Besoldungsabkommens in dieser Novelle vorgesehenen Änderungen dieser Gesetze, die ebenfalls im Jahr 2026 in Kraft treten sollen. Die mit Wirksamkeit vom 1. August 2027 in Umsetzung des Besoldungsabkommens erforderlichen Anpassungen sind jeweils dem Teil 2 der einzelnen Artikel zugeordnet und die mit Wirksamkeit vom 1. September 2028 erforderlichen Anpassungen jeweils dem Teil 3 des jeweiligen Artikels. Neben der Umsetzung des Besoldungsabkommens sieht der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen vor: Im Zusammenhang mit dem Besoldungsabkommen sollen in der Besoldungsordnung 1994 und im Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 - RVZG 1995 erforderliche Anpassungen und Klarstellungen in bestehenden Valorisierungsbestimmungen vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Teilpension sollen die Meldepflichten von in einem vertraglichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Gemeinde Wien ergänzt werden. In der Dienstordnung 1994 - DO 1994 soll die Definition eines Schwerarbeitsmonats im Bereich der berufsbedingten Pflege an jene der Schwerarbeitsverordnung angepasst werden. Es soll klargestellt werden, dass bei Begründung eines Dienstverhältnisses nach dem Wiener Bedienstetengesetz hinsichtlich des Ausmaßes des Erholungsurlaubs nur jene Dienstzeiten angerechnet werden, die unmittelbar vor dem bestehenden Dienstverhältnis in einem aktiven Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien verbracht wurden. Im Stadtrechnungshofgesetz soll eine Klarstellung hinsichtlich der Einstufung bei Höherreihung in ein Gehaltsband des Schemas StRH getroffen werden. Im Übrigen beinhaltet der vorliegende Entwurf die Aktualisierung von Verweisen und Richtlinien-Umsetzungshinweisen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | ||
| Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ) als 3. LPräs und Redner | ||
| Angela Schütz, MA (FPÖ) als LABG und Rednerin | ||
| Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ) als LABG und Redner |
Erledigung: nach Debatte angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Besoldung Dienstrecht/Dienstordnung Bedienstetenschutz
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