| Sitzung |
14. Sitzung des Landtages vom 25.06.1980 |
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| Aktenzahl |
1061 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinogesetz 1955 geändert wird (Wiener Kinogesetznovelle 1980) (LGBl 33/1980), Beilage 9/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag |
| Beschreibung
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Das derzeit geltende Wiener Kinogesetz aus dem Jahre 1955 wurde zwar mehrmals novelliert, bedarf jedoch wegen der seither eingetretenen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung in zahlreichen und wesentlichen Punkten einer Abänderung. Dazu kommt, dass das Veranstaltungswesen insgesamt durch das Wiener Veranstaltungsgesetz LGBl. für Wien Nr. 12/1971 einer systematischen Neuregelung unterzogen worden ist, so dass eine Anpassung daran sinnvoll erscheint. Von den inhaltlichen Neuerungen ist hervorzuheben, dass die Bedarfsprüfung bei der Konzessionsverleihung fallengelassen und die obligatorische Vorführung von Filmen vor der Behörde aufgehoben wird
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| Beteiligte
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Prof. Dr. Helmut Zilk (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 14
WP S. 17
Leopold Schneider (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 15-16
Oswald Strangl (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 16-17
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| Schlagworte
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Kino; Film und Video (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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nach Debatte einstimmig angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1-2
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 14-17
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