| Sitzung |
14. Sitzung des Landtages vom 25.06.1980 |
| |
| Aktenzahl |
1455 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird (LGBl 32/1980), Beilage 12/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
|
Bei der ersten nach dem Wiener Volksbefragungsgesetz vom 16. bis 18. März 1980 durchgeführten Befragung hat sich die Mehrheit der Wiener Bevölkerung für ein Verbot der Aufstellung von Propagandaständern außerhalb von Wahlzeiten ausgesprochen. In Durchführung dieses Ergebnisses hat der Magistrat mit Wirksamkeit vom 19. Mai 1980 eine Verordnung gemäß § 108 WStV erlassen, die die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern zum Inhalt hat. Diese Verordnung gilt sachlich nur in dem Bereich, in dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 keine Anwendung findet. Auf Grund der Post 48 des Abschnittes B des Tarifes zum Gebrauchsabgabegesetz 1966 wäre für Ständer zu wirtschaftlichen Werbezwecken und Ankündigungen, die auf öffentlichem Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, samt den dazugehörigen Anlagen eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken, die jedoch aus Gründen der Wahrung des Stadt- und Grünlandbildes schon bisher nicht erteilt worden ist. Durch die Aufhebung dieser Tarifpost werden in Hinkunft auch Ständer dieser Art vom Verbot der genannten Verordnung erfasst werden. Ein Entfall von Einnahmen ist für die Gemeinde mit dieser Maßnahme nicht verbunden
|
| Beteiligte
|
Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 12
WP S. 13-14
Dr. Günther Goller (ÖVP) als StR u. Redner
WP S. 12-13
|
| Schlagworte
|
Gebrauchsabgabe; Volksbefragung; Werbung (Hauptaspekte)
|
| Erledigung
|
nach Debatte angenommen
|
| Sitzungsprotokoll
|
Seite 1
|
| Wörtliches Protokoll
|
Seite 12-14
|