| Sitzung |
14. Sitzung des Landtages vom 25.06.1980 |
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| Aktenzahl |
1337 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1967 geändert wird (18. Novelle zur Besoldungsordnung 1967) und andere besoldungsrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt werden (LGBl 30/1980), Beilage 11/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Mit der 34. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 136/1979, wurde für die Beamten der Verwendungsgruppen C, D und E des Bundes eine Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeit in die Dienstklasse III geschaffen. Beamte der genannten Verwendungsgruppen können nunmehr bereits vier Jahre vor der Zeitvorrückung in die Dienstklasse III in diese Dienstklasse befördert werden. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat aus diesem Grund in ihrem Forderungsprogramm eine Änderung des § 16 Abs. 3 der Besoldungsordnung 1967 analog der in der 34. Gehaltsgesetz-Novelle erfolgten Neufassung des § 33 Abs. 3 Gehaltsgesetz 1956 angeregt, um die gleiche Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeit auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien zu erreichen. Da § 16 Abs. 3 der Besoldungsordnung 1967 bisher dem § 33 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 entsprach und der Anregung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Berechtigung nicht abgesprochen werden kann, soll die Besoldungsordnung 1967 in diesem Sinne abgeändert werden. Gleichzeitig sollen im Interesse der Rechtsbereinigung eine Anzahl von besoldungsrechtlichen Vorschriften, die zwar formell noch in Geltung stehen, denen jedoch keine materielle Bedeutung mehr zukommt, außer Kraft gesetzt werden
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| Beteiligte
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Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 12
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| Schlagworte
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Besoldung; Rechtsbereinigung; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 11-12
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