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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht
| Sitzung |
14. Sitzung des Landtages vom 25.06.1980 |
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| Aktenzahl |
1313 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
| Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Unfallfürsorgegesetz 1967 geändert wird (4. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz) (LGBl 29/1980), Beilage 10/1980 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
| Beschreibung
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Mit der 34. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 530/1979, wurde unter anderem auch der Versicherungsschutz bei Unfällen erweitert. Ein Versicherter steht nunmehr insbesondere auch bei der Einnahme des Mittagessens bzw. bei anderen Tätigkeiten, die der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse dienen, sofern sie außerhalb der Wohnung erfolgen, unter dem Schutz der Unfallversicherung. Grund für diese Änderung war eine Anregung aus dem Kreis der Interessenvertretung der Dienstnehmer, der ein konkreter, im Verfahren in Leistungssachen ablehnend entschiedener Anlassfall zugrunde lag. Mit der 8. Novelle zum Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 534/1979, wurde eine gleiche Regelung für den Bereich des B-KUVG beschlossen. Das Gesetz über die Unfallfürsorge für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen (Unfallfürsorgegesetz 1967 - UFG 1967) lehnt sich naturgemäß eng an die Bestimmungen des B-KUVG an. Aus diesem Grund soll die erwähnte Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auch im Rahmen des Unfallfürsorgegesetzes 1967 Berücksichtigung finden. Die Neuregelung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch auf in der Vergangenheit liegende Fälle anwendbar sein
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| Beteiligte
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Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 11
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| Schlagworte
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Sozialversicherung; Nationalrat; Pflegebedürftige Menschen; Tod; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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| Erledigung
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angenommen
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| Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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| Wörtliches Protokoll
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Seite 11
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