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Sitzung 11. Sitzung des Landtages vom 13.12.1979
 
Aktenzahl  3455  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Volksbefragungen (Wiener Volksbefragungsgesetz - WVBefrG) (LGBl 5/1980), Beilage 26/1979 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag
Beschreibung  Der Wiener Landtag hat durch das Gesetz vom 17. März 1978, LGBl. für Wien Nr. 13, mit welchem die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien abgeändert wurde, im Rahmen der Verwaltung der Bundeshauptstadt Wien als Gemeinde die Einrichtung der Volksbefragung angeordnet und im Gefüge der novellierten Wiener Stadtverfassung weitere Bestimmungen über dieses Mittel der unmittelbaren Demokratie auf Gemeindeebene erlassen. Die näheren Vorschriften über diese neue Einrichtung, insbesondere solche verfahrensrechtlicher Form, sind einem eigenen Gesetz überlassen (vgl. §§ 112a bis 112d der Wiener Stadtverfassung mit dem Stande vom 1. September 1978). Die Kompetenz zur Regelung der Volksbefragung auf Gemeindeebene ist für den Landesgesetzgeber ebenso wie die bereits erfolgte Institutionalisierung im Rahmen der Wiener Stadtverfassung im Grunde des Art. 115 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes gegeben. Das Bundesverfassungsrecht kennt die Einrichtung der Volksbefragung im aktuellen Sinne nicht. Den Begriff "Volksbefragung" verwendet das Wählerevidenzgesetz 1973 in seinem § 12 Abs. 2 nur im Sinne der "im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art", d.h. im Sinne von Volksbegehren und Volksabstimmungen in den vom Bundesverfassungsgesetz (Art. 41, 43, 44 und 60) und der einfachen Gesetzgebung ausgebildeten Formen. Die Volksbefragung im Sinne der §§ 112a ff WStV bedeutet grundsätzlich anderes. Die Volksbefragung ist Entscheidungshilfe für den Gemeinderat, dessen Entscheidung hiedurch weder rechtlich bindend vorweggenommen oder ergänzt wird. Diese Qualifikation der rechtlichen Eigenschaften beeinträchtigt jedoch nicht die politische Funktion und den Stellenwert einer Volksbefragung auf dem Wege zur jeweils abschließenden Willensbildung und Entscheidung im und für das Gemeinwesen überhaupt
Beteiligte  Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 9-10   WP S. 17-18
Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 10-13
Mag. Robert Kauer (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 13-15
Ing. Karl Svoboda (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 15-17
Schlagworte  Volksbefragung; Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Verwaltungsverfahren (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte einstimmig angenommen
mitverhandelte Vorgänge  188068 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))   188069 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Sitzungsprotokoll  Seite 1-2
Wörtliches Protokoll  Seite 9-18
 
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