Sitzung |
30. Sitzung des Landtages vom 22.11.2018 |
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Aktenzahl |
LG-553591-2017 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG geändert wird (LGBl 1/2019 kundgemacht am 11.1.2019), Beilage 35/2018 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Mit der Novellierung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG sollen notwendige Klarstellungen bezüglich der Abgrenzung von Tätigkeiten der Rettungs- und Krankentransportdienste nach diesem Gesetz zu den Tätigkeiten der Fahrtendienste nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBI. Nr. 112/1996 in der geltenden Fassung, getroffen werden. Weiters soll der Bezeichnungsschutz ausgeweitet werden und das Anbieten von unzulässigen Tätigkeiten eines Rettungs- und Krankentransportdienstes unter Verwaltungsstrafsanktion gestellt werden. Auf Grund der Verwaltungspraxis sollen notwendige Adaptierungen der Verfahrensbestimmungen erfolgen. Der Krankentransportdienst wird präzisiert. Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes werden präzisiert. Der Bezeichnungsschutz wird begrifflich erweitert. Für bestimmte Änderungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten wird ein Bewilligungsregime eingeführt. Das Anbieten von unzulässigen Tätigkeiten eines Rettungs- oder Krankentransportdienstes wird unter Sanktion gestellt.
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Beteiligte
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Peter Hacker (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 69
WP S. 71
Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 70-71
Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) als LABG u. Redner
WP S. 69-70
WP S. 71 (tatsächliche Berichtigung)
Mag.a Caroline Hungerländer (ÖVP) als LABG u. Rednerin
WP S. 71
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Schlagworte
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Magistratsabteilung 70 - Berufsrettung Wien (ab 2014) (davor Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien); Verwaltungsstrafverfahren (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ und ÖVP, Ablehnung NEOS
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 69-72
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