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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 98

 

den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird von den Antragstellern, den Freiheitlichen, und der ÖVP gegen die Stimmen von NEOS, GRÜNEN und SPÖ abgestimmt und hat somit nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Der nächste Antrag wird ebenfalls von den Freiheitlichen gestellt und betrifft das Kopftuchverbot für pädagogisches Personal in den elementaren Bildungseinrichtungen. Wer ist für diesen Antrag? - Dasselbe Abstimmungsverhalten, FPÖ und ÖVP gegen die Stimmen von NEOS, GRÜNEN und SPÖ. Auch hier ist nicht die notwendige Mehrheit gegeben.

 

Und der vierte und letzte Antrag kommt von SPÖ und den GRÜNEN und beschäftigt sich mit dem Ethikunterricht an Schulen. Auch hier ist die sofortige Abstimmung beantragt. Wer unterstützt diesen Antrag? - Das sind die Regierungsparteien SPÖ und GRÜNE sowie die NEOS gegen die Stimmen FPÖ und ÖVP, und damit ist die notwendige Mehrheit erreicht.

 

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt gehen, gebe ich der guten Ordnung halber bekannt, dass Abg. Hobek ab 16.15 Uhr entschuldigt ist.

 

16.31.29Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Hacker, und ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

16.31.44

Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur vorgelegten Gesetzesnovelle. - Danke schön.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara.

 

16.32.10

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, auch einige von den Blaulichtorganisationen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zu allererst vielleicht ein Vorwort: Wir haben es uns nicht leicht gemacht mit diesem Gesetz, und ich möchte eines voranstellen, es gilt einmal ein sehr großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Blaulichtorganisationen, die eine sehr großartige und sehr wichtige Arbeit machen, gerade, was auch die Versorgung der Wiener Bevölkerung betrifft, gerade, was auch diese Krankentransporte betrifft. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dkfm. Fritz Aichinger und Abg. Mag. Faika El-Nagashi.)

 

Wir haben uns die Entscheidung deswegen auch nicht einfach gemacht, weil ich mir schon überlegt habe, worum es im Prinzip geht. Es geht darum, dass die Qualitätssicherung für die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht, besser wird. Und letztendlich stehen hier immer die Patientin und der Patient im Mittelpunkt. Und die Frage ist ja, wie kommt, je nachdem, welcher Bedarf besteht, eine Patientin/ein Patient von einem Punkt A - zum Beispiel von zu Hause - ins Spital oder zu einer anderen Versorgungseinrichtung. Und da gibt es viele Möglichkeiten. Auf der einen Seite sind es die Blaulichtorganisationen, auf der anderen Seite sind es auch Unternehmen, die vielfältige Krankenbeförderungen durchführen. Und ja, ich glaube, es ist wichtig, dass Gesetze auch zu präzisieren sind, ganz im Sinne dieser Qualitätssicherung, aber ich halte es für noch wichtiger, dass nicht nur das Gesetz zu präzisieren ist, sondern, dass eigentlich die gelebte Praxis so zu präzisieren ist, dass diese Qualität im Sinne der Patientinnen und Patienten auch eingehalten wird.

 

Und da - muss ich sagen - gibt es einige Stellen in diesem Gesetz, die ich noch für sehr unpräzise halte, weil auch der Themenbereich, was ist wann, wo, wie medizinisch indiziert, nicht wirklich klar ist und man im Zweifelsfall - und das ist natürlich dann auch eine Haftungsfrage - natürlich eher zu einer Blaulichtorganisation greifen würde als zu einer anderen Form der Krankenbeförderung. Und das verstehe ich schon, mir liegen auch die Patientinnen und Patienten hier absolut am Herzen und ich halte das für extrem wichtig. Interessant wird es allerdings dann - und diese Frage habe ich im Ausschuss gestellt -, ob das für die Stadt Mehrkosten bedeutet, die auch zu rechtfertigen sind, auch im Sinne der Qualitätssicherung. Und da war die Antwort, für die Stadt sind das keine Mehrkosten, denn diese Mehrkosten trägt ja eigentlich die Sozialversicherung, also die Wiener Gebietskrankenkasse. Da sage ich ganz ehrlich, ja, aber das bedeutet, auch diese Wiener Gebietskrankenkasse macht eigentlich Verluste, das heißt, dieses Geld fehlt dann woanders im Gesundheitssystem.

 

Jetzt können wir darüber diskutieren, wofür welche Gelder notwendig sind im Gesundheitssystem. Ich sage da ganz ehrlich, ich kenne sehr viele Patienteninitiativen, zum Beispiel bei den seltenen Erkrankungen, ich kenne sehr viele Themen im Bereich der Schmerzversorgung, wo wir überall sagen, da fehlt uns das Geld für die Patientinnen und Patienten. Deswegen kann man nicht so einfach sagen, das kostet die Stadt nichts, denn es fehlt bei den Patientinnen und Patienten. Daher ist der Grund die Überlegung, wofür setzen wir dieses Geld letztendlich ein. Und da muss ich sagen - und das schreibt ja auch die Wiener Gebietskrankenkasse in ihrer Stellungnahme -, sollten die Tragetransporte ausschließlich durch Blaulichtorganisationen durchgeführt werden dürfen, ist für die gesetzliche Sozialversicherung ein Mehraufwand von zumindest 2,5 Millionen EUR pro Jahr zu erwarten. Das ist nicht wenig.

 

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Mir ist die Qualitätssicherung wichtig. Es ist mir auch wichtig, dass tatsächlich dem Bedarf gerecht jener Transport erfolgt, der notwendig ist. Ich glaube aber, dass es auch in vielen Bereichen sehr wohl auch so geht und dass es auch durch gute qualitätsgesicherte Krankenbeförderungen durchgeführt werden kann.

 

Dann noch ein interessantes Beispiel: Sehr viele Transporte in den Spitälern selbst, von einem Pavillon zum anderen, werden von Krankenträgern durchgeführt, die keine Sanitätsausbildung haben. Da passiert das sehr wohl. Das ist letztendlich auch eine sehr unklare

 

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