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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates - Detailansicht
Sitzung |
26. Sitzung des Landtages vom 28.06.2018 |
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Aktenzahl |
516521-2018; MDLTG (Geschäftsordnungsdebatte/Geschäftsordnungsänderungen) |
Betreff |
Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung (LGBl 41/2018 kundgemacht am 6.7.2018), Beilage 20/2018 (Antrag) |
Beschreibung
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Artikel I: 1. Die Überschrift vor § 12 lautet: "Teilnahme von Mitgliedern des Bundesrates, von Bezirksvorstehern, von Mitgliedern der Volksanwaltschaft, des Wiener Patientenanwaltes, des Wiener Umweltanwaltes, der Wiener Kinder- und Jugendanwälte, des Präsidenten des Rechnungshofes, des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien sowie von Abgeordneten zum europäischen Parlament". 2. § 12b wird als § 12c bezeichnet. Nach § 12a wird folgender § 12b eingefügt: "§ 12b Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien hat das Recht, an den Sitzungen des Landtages, in denen der jährliche Tätigkeitsbericht verhandelt wird, teilzunehmen und auf sein Verlangen jedes Mal gehört zu werden." 3. In § 20 Abs. 2 Z 7 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 8 angefügt: "8. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien während der Verhandlung des jährlichen Tätigkeitsberichtes."
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Schlagworte
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Landtag, Geschäftsordnung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP und NEOS
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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Wörtliches Protokoll
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Seite 82
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