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Sitzung |
23. Sitzung des Landtages vom 26.01.2018 |
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Aktenzahl |
LG-32946-2018-LAT (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Wiener Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WEIWG 2005) geändert wird (LGBl 11/2018 kundgemacht am 16.2.2018), Beilage 2/2018 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
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Artikel I Das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WEIWG 2005), LGBl. Nr. 46/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2014, wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 1 Z 84 lautet: "84. "Zählpunkt" die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, an der eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird. Dabei sind in einem Netzbereich liegende Zählpunkte einer Netzbenutzerin oder eines Netzbenutzers zusammenzufassen, wenn sie der Anspeisung von kundenseitig galvanisch oder transformatorisch verbundenen Anlagen, die der Straßenbahnverordnung 1999, BGBI. II Nr. 76/2000, in der Fassung der Kundmachung BGBI. II Nr. 310/2002, unterliegen, dienen; im Übrigen ist eine Zusammenfassung mehrerer Zählpunkte nicht zulässig;"
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Beteiligte
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Dr. Michael Ludwig (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 37
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Schlagworte
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Energiepolitik; Alternativenergie; Stromversorgung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP und NEOS
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 36-37
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