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Sitzung 21. Sitzung des Landtages vom 23.11.2017
 
Aktenzahl  LG - 03654-2017/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bedienstetengesetz erlassen wird und die Dienstordnung 1994 (41. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (53. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (50. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (24. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), die Pensionsordnung 1995 (27. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (18. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (5. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (10. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998), das Wiener Verzichtsgesetz (4. Novelle zum Wiener Verzichtsgesetz) und das Wiener Zuweisungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Zuweisungsgesetz) geändert werden (Dienstrechts- und Besoldungsreform) (LGBl 33/2017 kundgemacht am 11.12.2017), Beilage 19/2017 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Die Dienstrechts- und Besoldungsreform für die Stadt Wien ist ein von Politik, Verwaltung und Bedienstetenvertretung gemeinsam getragenes Vorhaben, bei dessen Realisierung die Aspekte Transparenz, Fairness, Gendergerechtigkeit, Diskriminierungsfreiheit, Mobilität und Durchlässigkeit im Vordergrund stehen. Mit einer funktionsorientierten Entlohnung, einer Neuverteilung der Lebensverdienstsumme in Form von höheren Einstiegsgehältern und einem flacheren Gehaltsverlauf, der weitgehenden Integration von Zulagen und Nebengebühren in das Funktionsgehalt, einem Mindesteinkommen von 1.670 EUR sowie einer erhöhten Durchlässigkeit und Mobilität soll die Positionierung der Stadt Wien als attraktive Arbeitgeberin sichergestellt werden. Mit dem Wiener Bedienstetengesetz werden die rechtlichen Grundlagen für das neue Dienst- und Besoldungsrecht geschaffen, das für alle ab 1. Jänner 2018 neu in den Dienst der Gemeinde Wien eintretenden Bediensteten gelten wird. Das für die bereits derzeit in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehenden Bediensteten geltende Dienst- und Besoldungsrecht bleibt bestehen und wird laufend weiterentwickelt, wobei die im Zusammenhang mit dem Wiener Bedienstetengesetz erforderlichen Anpassungen in einem vorgenommen werden. Weiters sieht dieser Gesetzesentwurf die Neuregelung der Besoldung bei der Berufsrettung Wien sowie eine Anpassung an die durch die GuKG-Novelle 2016, BGBl. I Nr. 75/2016, geänderten Berufsbezeichnungen vor und führt eine einjährige Wartefrist für die erstmalige Pensionsanpassung ein. Zudem werden der Wirkungsbereich und die Aufgaben der gemeinderätlichen Personalkommission grundlegend neu geregelt. Ziel ist die generelle Entlastung von behördlichen Vollzugsaufgaben bei gleichzeitiger Stärkung der personalpolitischen Bedeutung und Ausweitung der Funktion als Aufsichtsbehörde. Die Umsetzung der Dienstrechts- und Besoldungsreform mit Wirksamkeit 1. Jänner 2018 führt unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Begleitmaßnahmen in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils zu Minderausgaben. In den nachfolgenden fünf Jahren wird es voraussichtlich zu jährlichen Mehrausgaben für die Gemeinde Wien in der Höhe von 6 Mio. EUR bis 21 Mio. EUR kommen, wobei diese durch die in den ersten drei Jahren erzielten Minderausgaben bedeckt sind. Ab dem Jahr 2026 ist mit keinen weiteren jährlichen Mehrkosten zu rechnen. Die Einführung einer einjährigen Wartefrist für die erstmalige Pensionsanpassung hat in den nächsten Jahren jährliche Minderausgaben zur Folge, die zwischen 0,305 Mio. EUR (im Jahr 2019) und 1,257 Mio. EUR (im Jahr 2022) betragen. Die mit Wirksamkeit 1. April 2017 beginnende Umsetzung der neuen Gehaltsregelungen für die Berufsrettung Wien wird für die Stadt Wien im Jahr 2017 mit Mehrkosten im Ausmaß von 0,89 Mio. EUR verbunden sein. Die voraussichtlichen Mehrkosten in den Folgejahren werden im Jahr 2018 1,37 Mio. EUR, im Jahr 2019 1,40 Mio. EUR, im Jahr 2020 1,44 Mio. EUR und im Jahr 2021 1,48 Mio. EUR betragen. Die übrigen Änderungen sind nicht kostenwirksam. Für den Bund und andere Gebietskörperschaften entstehen keine Kosten.
Beteiligte  Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 47   WP S. 63
Mag.a Barbara Huemer (GRÜNE) als LABG u. Rednerin    WP S. 50-53
Christian Hursky (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 59-60
Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 60-62
Angela Schütz (FPÖ) als LABG u. Rednerin    WP S. 53-59
Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 48-50
Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) als LABG u. Redner    WP S. 47-48
Schlagworte  Öffentlicher Dienst; Bedienstetenschutz; Besoldung; Dienstrecht/Dienstordnung; Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst; Personalvertretung (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS
Folgevorgänge  PGL - 04137-2017/0001 - KVP/LAT (Beschlussantrag)
Sitzungsprotokoll  Seite 2-3
Wörtliches Protokoll  Seite 47-63
 
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