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Sitzung |
35. Sitzung des Landtages vom 27.11.2014 |
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Aktenzahl |
LG - 02084-2014/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WEIWG 2005) geändert wird (LGBl 51/2014 kundgemacht am 22.12.2014), Beilage 24/2014 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) Ausschuss-Abänderungsantrag |
Beschreibung
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Infolge der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) dient das gegenständliche Gesetzesvorhaben in erster Linie der Umsetzung jener grundsatzgesetzlicher Bestimmungen, die durch diese Novelle (BGBl. I Nr. 174/2013) geändert wurden. Darüber hinaus sieht der vorliegende Gesetzesentwurf - als weiteren Schritt in Richtung des "20-20-20-Ziels" der Europäischen Union, bis Ende 2020 EU-weit den Anteil der erneuerbaren Energiequellen auf 20% zu erhöhen, die CO2-Emissionen um 20% zu reduzieren und die Energieeffizienz um 20% zu erhöhen - für Fotovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 15 kW nur noch eine Anzeigepflicht, sowie für thermische Stromerzeugungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 20 MW eine Kosten-Nutzen-Analyse vor. In Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso III- Richtlinie) werden die Bestimmungen zum Themenbereich Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen angepasst. Durch die vorliegende Gesetzesnovelle werden folgende Rechtsvorschriften der EU umgesetzt: Richtlinie 2012/27/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG; Richtlinie 2009/28/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
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Beteiligte
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Dr. Michael Ludwig (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 46
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Schlagworte
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Energiepolitik; Alternativenergie; Europäische Union; Stromversorgung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 46
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