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Sitzung 35. Sitzung des Landtages vom 27.11.2014
 
Aktenzahl  LG - 02084-2014/0001  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005) (LGBl 51/2014 kundgemacht am 22.12.2014), Beilage 24/2014 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung); Ausschuss-Abänderungsantrag
Beschreibung  Infolge der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) dient das gegenständliche Gesetzesvorhaben in erster Linie der Umsetzung jener grundsatzgesetzlicher Bestimmungen, die durch diese Novelle (BGBl. I Nr. 174/2013) geändert wurden. Darüber hinaus sieht der vorliegende Gesetzesentwurf - als weiteren Schritt in Richtung des "20-20-20-Ziels" der Europäischen Union, bis Ende 2020 EU-weit den Anteil der erneuerbaren Energiequellen auf 20% zu erhöhen, die CO2-Emissionen um 20% zu reduzieren und die Energieeffizienz um 20% zu erhöhen - für Fotovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 15 kW nur noch eine Anzeigepflicht, sowie für thermische Stromerzeugungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 20 MW eine Kosten-Nutzen-Analyse vor. In Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso III- Richtlinie) werden die Bestimmungen zum Themenbereich Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen angepasst. Durch die vorliegende Gesetzesnovelle werden folgende Rechtsvorschriften der EU umgesetzt: Richtlinie 2012/27/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG; Richtlinie 2009/28/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
Beteiligte  Dr. Michael Ludwig (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 46
Schlagworte  Energiepolitik; Alternativenergie; Europäische Union; Stromversorgung (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 2
Wörtliches Protokoll  Seite 46
 
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