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Sitzung 32. Sitzung des Landtages vom 30.06.2014
 
Aktenzahl  LG - 01679-2014/0001/LAT  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien sowie das Gesetz, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird, geändert werden (LGBl 28/2014 kundgemacht am 15.07.2014), Beilage 12/2014 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  1. § 13 Abs. 6 erster Halbsatz lautet: "Es ist offen abzustimmen, jedoch ist die Abstimmung geheim durchzuführen, wenn dies von einem Mitglied verlangt wird;" 2. § 15 Abs. 6 lautet: "(6) Die Wahl erfolgt in sinngemäßer Anwendung der §§ 39 bis 44 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes - RStDG, BGBl. Nr. 305/1961 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 8/2014." 3. § 15 Abs. 7 entfällt. Art. II werden folgende Sätze angefügt: "Der Geschäftsverteilungsausschuss ist bis längstens 31. Oktober 2014 neu zu wählen. Der neugewählte Geschäftsverteilungsausschuss hat die Geschäftsverteilung für 2015 bis spätestens 31. Dezember 2014 zu beschließen. Die Geschäftsverteilung für 2015 ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft zu setzen. Sie darf jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt im Internet auf der Seite www.verwaltungsgericht.wien.gv.at verlautbart werden."
Beteiligte  Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin    WP S. 65
Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 65
Schlagworte  Verwaltungsgericht Wien (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte einstimmig angenommen
Folgevorgänge  PGL - 02130-2014/0001/LAT (Beschlussantrag)
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 65-66
 
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