Richtlinien zur Kulturförderung im 17. Bezirk
Die Bezirksvertretung Hernals hat fraktionsübergreifend einhellig Richtlinien für die Förderung kultureller Aktivitäten erarbeitet. Die Förderung der Bezirkskultur ist an folgende Fachkriterien gebunden:
- Die Projektkosten dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Förderung beträgt zwischen 100 und 1.500 Euro pro Person.
- Der Eintritt zu geförderten Veranstaltungen muss frei sein oder lediglich gegen eine freiwillige Spende erfolgen.
- Hernalser Künstler*innen oder Vereine aus dem 17. Bezirk werden bevorzugt.
- Das geförderte Projekt muss in Hernals stattfinden.
- Jede Person oder jeder Verein kann pro Jahr eine maximale Förderung in der Höhe von 1.500 Euro erhalten. Es ist möglich, diesen Betrag in mehreren Förderungen zu gewähren.
- Pro Veranstaltungsort kann einmal pro Quartal ein Projekt gefördert werden. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum: Hier gibt es keine Begrenzungen.
- Anträge für Kleinkulturprojekte müssen 7 Werktage vor der Sitzung eingebracht werden.
- Es wird ersucht, die vom Bezirk geförderte Veranstaltung in die Veranstaltungsdatenbank einzutragen.
Sitzungstermine 2023 der Kulturkommission
Die Kulturkommission der Bezirksvertretung Hernals tagt an folgenden Terminen:
- 22. Februar 2023
- 17. Mai 2023
- 6. September 2023
- 18. Oktober 2023
Virtuelles Amt

Bezirksvorstehung Hernals
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