Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 2 - Personalservice

Die Abteilung Personalservice (MA 2) betreut als interne Dienstleisterin rund 110.800 aktive und pensionierte Bedienstete der Stadt Wien in deren dienst-, besoldungs- beziehungsweise pensionsrechtlichen Angelegenheiten. Die Abteilung nimmt die Aufgaben als Dienstgeberin beziehungsweise Dienstbehörde und Disziplinarbehörde wahr und ist für die Bezugsverrechnung der Bediensteten zuständig. In der Abteilung werden die für die Bediensteten der Stadt Wien während ihres Dienstverhältnisses geltenden Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Dazu zählen das Dienst- und Besoldungsrecht, das Pensions-, das Personalvertretungs-, das Bedienstetenschutz- sowie das Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht. Bei rechtlichen Fragestellungen zu diesen Themenbereichen werden Rechtsgutachten erstattet.

Darüber hinaus führt die Abteilung die Bürogeschäfte der Wiener Gleichbehandlungskommission und der gemeinderätlichen Personalkommission.

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

Daten und Fakten

  • 67.456 Bedienstete (ohne Saisonbedienstete) waren mit Stichtag 31. Dezember 2022 beim Magistrat der Stadt Wien beschäftigt.

  • 80,14 Prozent der Bediensteten standen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, davon fallen 49,02 Prozent unter die Vertragsbedienstetenordnung 1995 und 31,12 Prozent unter das Wiener Bedienstetengesetz. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamt*innen) standen 19,86 Prozent. Der Frauenanteil betrug 64,29 Prozent.

  • 26.355 Bedienstete wurden durch das SES-Team ("Struktur-Einsatz-Service Elektronische Arbeitszeiterfassung") betreut.

  • 5.561 Personen wurden neu in den Dienst der Stadt Wien aufgenommen.

  • 24.611 Personen erhielten Ruhe- oder Versorgungsbezüge.

Umfangreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

In 32.050 Fällen wurde der Verdienstentgang bei Absonderungen von Bediensteten nach dem Epidemiegesetz 1950 berechnet. Vergütungsanträge in Höhe von insgesamt rund 37.300.000 Euro wurden an die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) gestellt.

Vordienstzeiten

Bei Vordienstzeiten handelt es sich um Zeiten, die vor der Aufnahme in den Dienst zur Stadt Wien liegen. Diese haben Auswirkungen auf die Einstufung im Gehaltsschema und daher auf die Höhe des Gehalts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass mit den früheren Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten Altersdiskriminierungen und Freizügigkeitsverletzungen verbunden sind. Bei der Neuberechnung ist jeder Fall individuell zu prüfen. Betroffen davon sind rund 64.000 aktive und ehemalige Mitarbeiter*innen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 13.084 Verfahren zur Neuberechnung der Vordienstzeiten von Bediensteten abgeschlossen.

Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz

Der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist seit 1. April 2021 für alle Bediensteten mit einem aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien, die vor dem 1. Jänner 2018 in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien aufgenommen wurden, möglich.

Bis 31. Dezember 2022 haben insgesamt 3.341 Bedienstete ihr Interesse am Umstieg bekannt gegeben. Davon sind bisher 1.988 in das Wiener Bedienstetengesetz umgestiegen.

Pflegebonus - Zusätzliches Entgelt für Pflegepersonal

Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund den Ländern finanzielle Mittel für die Erhöhung des Entgelts des Pflege- und Betreuungspersonals zur Verfügung, um eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflege- und Betreuungspersonal abzudecken.

Die Abteilung Personalservice hat die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten "Pflegebonus" ausgearbeitet und diesen für das Jahr 2022 an 13.293 berechtigte Personen ausbezahlt.

Altersteilzeit

Mit der Altersteilzeit können, sofern keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen, ältere Bedienstete ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt verringern. Einen Teil des Einkommensverlustes durch die Verringerung der Arbeitszeit gleicht die Stadt Wien als Dienstgeberin aus. Anträge auf Altersteilzeit sind seit 1. Jänner 2022 möglich.

Im Jahr 2022 haben 147 Bedienstete eine Altersteilzeit in Anspruch genommen. Die Abteilung bearbeitet die Anträge und nimmt die mit der Altersteilzeit verbundenen dienst- und besoldungsrechtlichen Änderungen vor. Bei vertraglich Bediensteten wickelt das Personalservice auch die Förderangelegenheiten beim Arbeitsmarktservice Wien (AMS) ab.

Bewerbungen

2022 wurde das Projekt der Magistratsdirektion-Personal und Revision (MD-PR) zur magistratsweiten Ausrollung der Recruiting-Software "TalentLink" unter Mitarbeit des in der Abteilung Personalservice angesiedelten Jobinfocenters abgeschlossen. Das Jobinfocenter unterstützt die Dienststellen beziehungsweise externe und interne Bewerber*innen bei allgemeinen Fragen zur Recruiting Software und zur Bewerbung bei der Stadt Wien.

Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz

Das mit 13. Juli 2022 in Kraft getretene Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz (W-HSchG) wurde von der Abteilung ausgearbeitet. Damit erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte "Whistleblowing-Richtlinie"). Mit diesem Gesetz werden niederschwellig zugängliche und transparente Verfahren zur Meldung von Hinweisen auf Verletzungen von Unionsrecht geschaffen. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Unionsrecht in bestimmten Bereichen erlangen und diese melden oder veröffentlichen, werden vor ungerechtfertigten Nachteilen geschützt.

Parallel dazu wurde die "Whistleblowing-Richtlinie" auch in den Wiener Dienstrechtsgesetzen umgesetzt und ein Schutz vor Benachteiligung im Zusammenhang mit Hinweisen nach dem Wiener Hinweisgeber*innen-Schutzgesetz oder nach einem gleichartigen Bundes- oder Landesgesetz geregelt.

Im Fokus des Tätigkeitsbereichs der Abteilung lagen außerdem

  • Abschluss der Vorbereitungsarbeiten und Übertragung der Verrechnung der Aktivbezüge von Landeslehrer*innen mit 1. Jänner 2023 auf die Bildungsdirektion für Wien aufgrund bundesverfassungsrechtlicher Vorgaben

  • Verankerung einer besoldungsrechtlichen Sonderbestimmung für Sozialpädagog*innen in Ausbildung im Wiener Bedienstetengesetz

  • Änderung der erstmaligen Anpassung eines Ruhebezuges in Anlehnung an die für die Pensionist*innen des Bundes geltende Regelung dahingehend, dass sie mit Abstufungen bereits im erstfolgenden Kalenderjahr nach Beginn des Anspruchs auf Ruhegenuss vorgenommen wird, statt wie bisher im zweitfolgenden Kalenderjahr

  • Schaffung der Modellfunktion "Operationstechnische Assistenz" im Wiener Bedienstetengesetz sowie der Bedienstetengruppe "Operationstechnische Assistent*innen" in der Besoldungsordnung 1994

  • Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von 3 Einmalzahlungen an Bezieher*innen von Mindestpensionen in der Höhe von 2 Mal je 150 Euro und einmal 300 Euro als Teuerungsausgleich im Hinblick auf die deutlich gestiegene Inflationsrate