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Sozialversicherung und e-card

Warum brauche ich eine Sozialversicherung? Welcher Sozialversicherungsträger ist für mich zuständig? Und wie bekomme ich eine e-card, wenn ich neu in Wien bin? Die Antworten dazu finden Sie in diesem StartWien Video!

 

Sozialversicherung und Versicherungsarten

Die Sozialversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung. Wer nicht versichert ist, muss mit hohen Kosten rechnen. Die Sozialversicherung umfasst:

Krankenversicherung, die Zugang zum österreichischen Gesundheitswesen gewährt

Unfallversicherung, für Arbeitsunfälle

Pensionsversicherung

Rund zwei Drittel der Sozialversicherungsbeiträge fließen in die Pensionsversicherung. Die Höhe Ihres Beitrags hängt unter anderem vom Einkommen ab.

Für verschiedene Gruppen gibt es unterschiedliche Regelungen:

Eine Pflichtversicherung gilt für Arbeiter_innen, Asylwerber_innen und Pensionist_innen.

Für Studierende oder geringfügig Beschäftigte gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.

Für definierte Angehörige ist eine Mitversicherung möglich. Diese gilt zum Beispiel für Kinder unter 18 Jahren oder solche, die sich noch in Ausbildung befinden. Auch nicht berufstätige Ehepartner_innen können mitversichert werden.

 

Sozialversicherungsträger in Österreich

In Österreich gibt es fünf Sozialversicherungsträger. Welcher für Sie zuständig ist, hängt im Wesentlichen von Ihrer Berufsgruppe ab. Hier die wichtigsten:

Die **Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)** ist die größte Kasse und zuständig für die meisten Arbeiter_innen und Angestellten. Auch freiwillig Selbstversicherte, Asylwerber_innen und Menschen, die beim AMS gemeldet sind, sind hier pflichtversichert.

Die **Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)** ist für selbstständig Erwerbstätige zuständig.

Die **Pensionsversicherungsanstalt (PVA)** übernimmt ab Pensionsantritt die Auszahlungen und schützt vor finanziellen Risiken im Alter.

Mehr zu den Versicherungsleistungen erfahren Sie im Video „Arztbesuche und medizinische Leistungen“.

 

e-card und Europäische Krankenversicherung

Die e-card ist ein wichtiges Dokument, das beweist, dass Sie versichert sind. Sie ist eine elektronische Chipkarte, die Ihren Namen trägt und nicht an andere Personen übertragbar ist. Auf der e-card befindet sich neben Ihrem Foto auch Ihre Sozialversicherungsnummer, die aus zehn Ziffern besteht.

Diese Nummer ist auch bei vielen Amtswegen, zum Beispiel beim Finanzamt oder dem AMS, erforderlich. Auf der Rückseite der e-card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Diese ermöglicht Ihnen in der Europäischen Union, den EWR-Staaten, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Staaten mit Krankenversicherungsabkommen medizinisch notwendige Leistungen im Krankheitsfall.

Die medizinischen Leistungen orientieren sich an den Regeln des jeweiligen Landes. Sollten Sie die Krankenbehandlung selbst bezahlen müssen, können Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Kostenerstattung beantragen. Mit der e-card erhalten Sie auch Zugang zu ELGA, einem zentralen System zur Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten und Befunde. Wer das nicht möchte, kann sich von ELGA abmelden.

Wie bekommen Sie nun Ihre e-card und Sozialversicherungsnummer? Schauen wir uns das anhand von zwei Beispielen an!

 

Beispiel 1 - Drittstaat: Senad und Azra

Senad kommt aus Bosnien und Herzegowina und hat ein Jobangebot in Wien. Sein Arbeitgeber meldet ihn bei der ÖGK an, nachdem er die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten hat. Kurz darauf erhält er seine e-card per Post.

Seine Frau Azra ist schwanger und derzeit nicht berufstätig. Für ihre Mitversicherung reicht sie das Formular zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und die Heiratsurkunde bei der ÖGK ein. Sie erhält daraufhin ebenfalls eine eigene e-card. Ihr Baby wird in Wien geboren und ist bei den Eltern mitversichert. Das Kind erhält seine eigene Sozialversicherungsnummer und e-card.

Azra nimmt nach zwei Jahren eine geringfügige Beschäftigung auf, wodurch sie nur unfallversichert ist. Sobald sie mehr als geringfügig verdient, wird sie wie Senad vom Arbeitgeber vollversichert und ist somit auch kranken- und pensionsversichert.

 

Beispiel 2 – EU/EWR: Jana und ihre Familie

Jana zieht aus Bulgarien nach Österreich und macht sich als Pflegerin selbstständig. Sie meldet ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde an und wendet sich an die SVS, um ihre e-card zu erhalten. Informationen dazu findet sie auf svs.at.

Achtung: EU-Bürger_innen dürfen nicht doppelt versichert sein. Sollte Jana noch in Bulgarien versichert sein, muss sie dies der Krankenkasse melden.

Auch Janas zehnjähriger Sohn und ihre Mutter ziehen nach Wien. Der Sohn kann kostenlos bei Jana mitversichert werden, nachdem sie bei der SVS seine Geburtsurkunde vorgelegt hat. Ihre Mutter bezieht eine Pension aus einem EU-Land. In diesem Fall ist die ÖGK zuständig. Sobald die Mutter einen Meldezettel bei der ÖGK vorlegt, erhält sie eine e-card und ist damit in Österreich krankenversichert. Anspruch auf finanzielle Sozialleistungen hat sie jedoch nicht.

Mehr Infos zum Arbeits- und Aufenthaltsrecht finden Sie auf der StartWien Webseite und in unseren Videos.

Archiv-Video vom 10.01.2025:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Sozialversicherung und e-card

Was ist die Sozialversicherung und welche Versicherungsträger gibt es?
Wer bekommt eine e-card und wofür?

Dieses StartWien-Video zeigt Ihnen, warum Sie in Österreich pflichtversichert sind, wo Sie Ihre Sozialversicherungsnummer finden und wofür Sie diese brauchen. Sie erfahren außerdem Wissenswertes über die Mitversicherung von Angehörigen und wo Sie außerhalb Österreichs versichert sind.

Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf

Länge: 6 Min. 45 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität

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