Mitschrift
Drittstaatsangehörige: Familienzusammenführung
Sie kommen nicht aus einem EU-Land, sondern aus einem Drittstaat? Sie wollen zu Ihren Eltern oder Ehepartner*in nach Österreich ziehen? Dann ist der Aufenthaltszweck für Sie die Familienzusammenführung. Welche Voraussetzungen Sie bzw. Ihre Angehörigen dafür erfüllen müssen und wie das Verfahren abläuft, zeigt dieses Video. Wenn Sie mit einem oder einer in Österreich lebenden EU-Bürger*in verwandt sind, genießen auch Sie viele Vorteile. Mehr dazu im Video "Zuwanderung aus EU-Ländern".
Voraussetzungen und Antragstellung
Wann ist eine Familienzusammenführung möglich? Ausgangspunkt ist, dass Ihre Angehörigen in Österreich:
zumindest genügend Einkommen und
eine ausreichend große Wohnung haben.
Wer kann einen Erstantrag auf Familienzusammenführung stellen?
Prinzipiell nur Ehepartner*in und minderjährige Kinder. Haben Ihre Angehörigen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft, können (unter bestimmten Auflagen) auch Geschwister und weitere Verwandte nachkommen.
Wie wird der Erstantrag gestellt?
Sie müssen den Antrag in der österreichischen Botschaft Ihres Heimatlandes stellen. Wenn Sie ohne Visum nach Österreich einreisen dürfen, können Sie den Antrag während Ihres legalen Aufenthalts auch persönlich bei der MA 35 stellen – das ist die Magistratsabteilung „Einwanderung und Staatsbürgerschaft“. Wenn der Aufenthaltstitel nicht innerhalb Ihres legalen Aufenthalts ausgestellt werden kann, müssen Sie ausreisen und das Ende des Verfahrens im Ausland abwarten.
Schauen wir uns das anhand eines Beispiels an.
Die Antragstellung von Linda und David
Linda ist IT-Expertin aus Kanada. Sie hat eine Arbeit und eine Wohnung in Wien und verdient gut. Ihr Mann David will mit der gemeinsamen Tochter aus Kanada nach Wien ziehen. David füllt die Antragsformulare für sich und seine Tochter in der österreichischen Botschaft in Ottawa aus.
Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag auf Familienzusammenführung sind:
1. Reisepass
2. Geburtsurkunden
3. Heiratsurkunde
4. aktuelles Führungszeugnis (Leumund)
5. Zertifikat für Davids Deutschkenntnisse auf Niveau A1
6. Lindas Aufenthaltstitel
7. Nachweis über Lindas Einkommen und Wohnung
8. Krankenversicherung
Alle Dokumente müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. Für fremdsprachige Urkunden braucht es beglaubigte Übersetzungen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei der Antragstellung unterschreibt David die sogenannte Integrationsvereinbarung. Nähere Infos dazu gibt es im Video „Integrationsvereinbarung“.
Das Verfahren und der Aufenthaltstitel
Was passiert nun mit dem Antrag auf Familienzusammenführung?
Die Botschaft schickt Davids Antrag an die Wiener Einwanderungsbehörde MA 35.
Die MA 35 entscheidet positiv und informiert die Botschaft.
Die österreichische Botschaft in Ottawa informiert David.
Daraufhin reist David mit der Tochter nach Österreich ein.
In Wien holt er bei der MA 35 die Aufenthaltstitel ab. In diesem Fall sind das Rot-Weiß-Rot-Karten PLUS für ihn und das Kind.
Spätestens bei der Abholung müssen die Gebühren bezahlt werden.
Ihre erste Rot-Weiß-Rot-Karte Plus ist dann für ein Jahr gültig. Wie Sie die Karten verlängern können, erfahren Sie im Video „Integrationsvereinbarung und Aufenthaltsverlängerung“.
Mein Tipp für David und andere neu Zugewanderte:
Melden Sie sich für ein kostenloses Startcoaching an. Wir vom „StartWien“-Team beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Start in Ihrer neuen Heimatstadt.
Archiv-Video vom 17.12.2024:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Drittstaatsangehörige: Familienzusammenführung
Der Aufenthaltszweck der Familienzusammenführung gilt für Drittstaatsangehörige, die zu ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin nach Österreich ziehen möchten. In diesem StartWien Video erfahren Sie, welche Voraussetzungen sonst noch zu erfüllen sind. Außerdem lernen Sie, wie Sie den Erstantrag auf Familienzusammenführung stellen, um die Rot-Weiß-Rot Karte Plus oder den Aufenthaltstitel Familienangehörige*r zu erhalten.
Weitere Informationen über das Aufenthaltsrecht in Österreich und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie auf:
- der StartWien Website start.wien.gv.at
- bei kostenlosen Info-Veranstaltungen start.wien.gv.at/info-veranstaltungen
Länge: 3 Min. 54 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität