Mitschrift
**Beendigung des Arbeitsverhältnisses**
Ein Arbeitsverhältnis kann auf mehrere Arten enden. Wann und wie das Arbeitsverhältnis endet, entscheidet über Ihre Ansprüche. Warum Kündigungsfristen wichtig sind und worauf Sie sonst achten sollten, zeigen wir in diesem Start-Wien Video.
**Wie kann ein Arbeitsverhältnis enden?**
- Durch Zeitablauf – bei einem befristeten Vertrag
- Durch die Kündigung des Arbeitgebers
- Durch die Kündigung des Arbeitnehmers
- Durch eine einvernehmliche Auflösung
- Durch eine Entlassung
- Durch den vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers
- Oder mit Pensionsantritt.
Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Kündigungsschutz genießen Sie im Mutterschutz, in der Elternkarenz oder als Betriebsrat, Betriebsrätin. Bei der Kündigung muss man eine Kündigungsfrist und einen Kündigungstermin einhalten.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Kündigungstermin ist das Datum, an dem die Arbeit tatsächlich endet – z.B. am Ende der Lohnwoche oder am Monatsletzten.
**Arbeitgeberkündigung und einvernehmliche Auflösung**
Sollte die Kündigung von Ihnen oder Ihrer Firma mündlich erfolgen, halten Sie das am besten schriftlich fest. Die Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat, kann aber auch länger sein. Bei einer 1-Monatsfrist muss die Kündigung bis zum letzten Tag des Vormonats ausgesprochen oder per Einschreiben zugestellt werden.
Bei einer Arbeitgeberkündigung haben Sie einen Anspruch auf Postensuchetage. Hier muss Ihnen die Firma bis zum Kündigungstermin Zeit für die Arbeitssuche einräumen.
Kündigen Sie selbst, gelten ebenso Fristen. Ist die Kündigungsfrist laut Vertrag einen Monat, müssen Sie die Firma spätestens am letzten Tag des Vormonats informieren – am besten schriftlich.
Sie haben nach Ihrer Kündigung die ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sind aber noch 6 Wochen lang krankenversichert.
Achtung! Halten Sie selbst die Frist nicht ein und kommen z.B. nicht mehr zur Arbeit, können Sie Ansprüche verlieren und sogar Schadenersatz zahlen.
Bei einer einvernehmlichen Auflösung müssen beide Seiten mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sein. Hier gibt es keine Fristen und Termine.
**Selbstkündigung, Vorzeitiger Austritt und Entlassung**
Ein vorzeitiger Austritt ist, wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Dafür muss es einen triftigen Grund geben – z.B. wenn die Arbeit gesundheitsschädlich ist oder die Firma kein Gehalt zahlt. Wenn notwendig, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Mögliche Entlassungsgründe sind Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Veruntreuung. War die Entlassung gerechtfertigt, bekommen Sie keine Sonderzahlungen und sind für Arbeitslosengeld für 4 Wochen gesperrt.
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis im Streit auseinandergehen, ist das Arbeits- und Sozialgericht zuständig. Die Arbeiterkammer vertritt ihre Mitglieder teils kostenlos vor Gericht.
Mein Tipp: Führen Sie schriftliche Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, Urlaubstage und Überstunden. Je mehr Zeugen und Beweise Sie vorbringen, desto besser stehen Ihre Chancen, Recht zu bekommen.
**Arbeitssuche beim AMS und Pension**
Wer auf Jobsuche ist, kann sich beim Arbeitsmarktservice melden. Zu den Leistungen des AMS zählen:
- Hilfe bei der Arbeitssuche
- Kurse und Weiterbildung sowie
- Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
Arbeitslosengeld erhält, wer in den letzten zwei Jahren mindestens 52 Wochen in Österreich arbeitslosenversichert war. Die Höhe des Bezugs beträgt rund die Hälfte des Netto-Einkommens. Wer Arbeitslosengeld bekommt, ist kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Achtung: Wer Leistungen vom AMS in Anspruch nimmt, muss arbeitslos, arbeitsfähig sowie arbeitswillig sein und sich in Österreich aufhalten.
Jobwechsel gehören zur modernen Arbeitswelt dazu. Wer das 65. Lebensjahr erreicht und ausreichend Versicherungsmonate im Land erarbeitet hat, hat Anspruch auf eine Alterspension.
Nähere Infos über die Höhe und die Voraussetzungen bekommen Sie bei der Arbeiterkammer Wien oder auf Ihrem Pensionskonto.
Archiv-Video vom 05.12.2024:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wie lange ist die Kündigungsfrist und welche Ansprüche und Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet? Wann gilt der Kündigungsschutz und unter welchen Bedingungen kommt es zur Entlassung?
In der modernen Arbeitswelt gehören vielfältige Karrierewege dazu. Dieses StartWien-Video zeigt Ihnen, wie Arbeitsverhältnisse enden und was Sie bei Neuanfängen beachten sollten.
Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf:
- der StartWien Website start.wien.gv.at
- bei kostenlosen Info-Veranstaltungen start.wien.gv.at/info-veranstaltungen
Länge: 5 Min. 25 Sek.
Produktionsdatum: 2023
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