Mitschrift
**Urlaub, Krankenstand und Freistellung**
Wie viel Urlaub habe ich? Was ist zu tun, wenn ich krank bin?Und wie sind Freistellungen im Beruf geregelt – z.B. für die Pflege von Angehörigen?
Dieses StartWien-Video gibt Ihnen dazu einen Überblick.
Urlaubstage und Urlaubsanspruch
Urlaubsansprüche hängen vom Arbeitsverhältnis ab. Urlaubsansprüche hängen vom Arbeitsverhältnis ab.
Keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben Personen, die
• einen Freien Dienstvertrag
• oder einen Werkvertrag haben
• oder selbstständig arbeiten
Wer hingegen Teilzeit oder Vollzeit arbeitet und sozialversichert ist, hat Anspruch auf:
• 5 Wochen bezahlten Urlaub
• Sonderzahlungen (wie 13. und 14. Gehalt)
• Entgeltfortzahlung im Krankenstand
• Pflegefreistellung
• und Abfertigung
Dies gilt auch für Geringfügig Beschäftigte.
Der Anspruch auf Urlaub beträgt meist 5 Wochen pro Jahr. Wird Ihr Anspruch nach Arbeitstagen ermittelt, gilt:
Bei einer 5-Tage Woche (Mo.-Fr.) 25 Urlaubstage
Bei einer 6-Tage Woche (Mo.-Sa.) 30 Urlaubstage
Mein Tipp:
Klären Sie den Urlaub mit Ihren Vorgesetzten ab, denn der Urlaub muss von Ihrer Firma genehmigt werden. Geben Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig bekannt – am besten schriftlich.Mein Tipp: Klären Sie den Urlaub mit Ihren Vorgesetzten ab, da der Urlaub von Ihrer Firma genehmigt werden muss. Geben Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig bekannt – am besten schriftlich.
Bezahlter Urlaub
Urlaubsgeld ist die jährliche Sonderzahlung, die meist im Juni ausbezahlt wird. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten Sie nur, wenn dies im Arbeitsvertrag steht. Urlaubsentgelt ist der normale Bezug, den Sie während Ihres Erholungsurlaubs bekommen. Wer Teilzeit oder Vollzeit arbeitet, hat immer Anspruch auf „bezahlten Urlaub“.
Wer die Urlaubstage nicht ausschöpft, kann sie ins nächste Jahr mitnehmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren! Wird das Arbeitsverhältnis beendet, können Sie sich nicht konsumierte Urlaubstage als Ersatzleistung auszahlen lassen. Die Tage, an denen Ihr Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage, sofern Sie eine Krankenbestätigung haben und die Krankheit länger als 3 Tage dauert.
Krankenstand und Krankengeld
Sind Sie krank, müssen Sie das Ihrer Firma sofort melden. Gehen Sie am besten noch am selben Tag zum Arzt und lassen Sie sich eine Krankenstandsbestätigung ausstellen. Schicken Sie diese dann umgehend an Ihre Firma.
Wenn Sie krank sind, erhalten Sie eine bestimmte Zeit Ihr Gehalt weiter. Im ersten Dienstjahr bezahlt die Firma 6 Wochen Ihren vollen Lohn und weiter 4 Wochen Ihren halben Lohn weiter. Ab dem zweiten Dienstjahr erhört sich diese Fortzahlung auf 8 Wochen. Wer länger krank ist, kann per Antrag Krankengeld von der Gesundheitskasse beziehen. Details dazu erfahren Sie bei Ihrer Gesundheitskasse und bei der Arbeiterkammer Wien.
Achtung!
Ein Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung. Es gelten dieselben vertraglichen Kündigungsfristen und -regeln wie sonst auch.
Freistellungen und Pflege von Angehörigen
Es gibt verschiedene Arten der Freistellung. Bei manchen bekommen Sie Bezüge, bei anderen nicht. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Ihren Arbeitgeber informieren. Schwangere genießen 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Väter können sich nach der Geburt - für einen Papamonat - freistellen lassen.
Jungeltern haben Anspruch auf Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes und können Kinderbetreuungsgeld bei Ihrem Sozialversicherungsträger beantragen. Mehr dazu unter Gesundheit im Video „Schwangerschaft, Geburt und Eltern sein“. Pro Jahr steht Ihnen eine Woche Pflegefreistellung zu. Diese gilt für die Pflege naher Angehöriger im selben Haushalt. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es eine zusätzliche zweite Pflegewoche.
Mein Tipp:
Pflegefreistellung können Sie tage- oder wochenweise nehmen. Ist er aufgebraucht, greifen Sie auf Ihre Urlaubstage zurück und können einseitig Pflegeurlaub nehmen.
Manche Freistellungen sind eine Vereinbarungssache. Wer sich fortbilden möchte, kann bis zu 12 Monate Bildungskarenz mit der Firma vereinbaren und Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen. Bei einer unbezahlten Karenz wird das Dienstverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhend gestellt und kann dann wieder aufgenommen werden.
Archiv-Video vom 05.12.2024:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Urlaub, Krankenstand und Freistellung
Was unterscheidet den Krankenstand von einer Pflegefreistellung?
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu und was passiert, wenn Sie nicht alle nutzen?
Erholung und Zeit für Angehörige gehören genauso zum Erwerbsleben wie eine Absicherung im Krankheitsfall oder berufliche Orientierungsphasen. Lernen Sie in diesem StartWien-Video, welche Ansprüche Sie haben und welche Sie erfüllen müssen.
Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf:
- der StartWien Website start.wien.gv.at
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Länge: 5 Min. 07 Sek.
Produktionsdatum: 2023
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