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Die Arbeitswelt in Österreich - Übersicht

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen? Wie sind Urlaub und Krankenstand geregelt und wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden? Mein Name ist Elif Tanyer-Laskowsky und in diesem StartWien Video gebe ich Ihnen eine Übersicht zum Thema Arbeiten in Wien.

**Arbeitsverhältnis und Arbeitsbewilligung**

Es gibt selbstständige oder unselbstständige Arbeit. Selbstständig bedeutet, dass Sie eine eigene Firma haben. Für manche Tätigkeiten brauchen Sie einen Gewerbeschein. Unselbstständig sind Sie, wenn Sie für eine andere Firma arbeiten. In diesem Fall sind Sie in einem Arbeitsverhältnis.

Achtung! Auch geringfügige oder kurzzeitige Arbeit muss angemeldet werden, denn jede Form von Schwarzarbeit ist strafbar. EU bzw. EWR Bürgerinnen brauchen keine Bewilligung für den österreichischen Arbeitsmarkt. Anders sieht es für Angehörige aus Drittstaaten aus. Wenn sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen sie entweder einen Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt oder eine Arbeitsbewilligung. Dann erst dürfen sie in Österreich legal leben und arbeiten. Das gilt auch bei Saisonarbeit, Erntehilfe oder im Studium. Mehr dazu in unserem Video zum Aufenthaltsrecht.

**Arbeitsvertrag und Dienstzettel**

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch eine schlüssige Handlung entstehen, etwa durch die Aufnahme einer Tätigkeit. Es gibt befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Sind Sie fix angestellt und in einem echten Arbeitsverhältnis, dann muss Ihnen Ihre Firma einen Dienstzettel ausstellen. Der Dienstzettel fasst den Arbeitsvertrag zusammen und listet ihre Rechte und Pflichten auf.

Zu den wichtigsten Punkten zählen der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitstätigkeit, der Arbeitsort, die wöchentliche Arbeitszeit, das Gehalt und die Kündigungsfristen.

Achtung! Die Firma muss Sie vor Arbeitsaufnahme bei der Gesundheitskasse anmelden und Ihnen eine Bestätigung geben. Geringfügig Beschäftigte sind nur gegen Unfälle versichert. Bei Teilzeit und Vollzeitarbeit sind Sie auch gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert sowie für die Pension. Mehr dazu im Video “Arbeitsverträge, Dienstzettel und Bezahlung.”

**Arbeitszeiten und Bezahlung (Entgelt)**

In Österreich sind 8-Stunden-Arbeitstage üblich. Man unterscheidet Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung. Vollzeit liegt vor, wenn Sie pro Woche 40 Stunden arbeiten. Diese Normalarbeitszeit kann durch Kollektivverträge verkürzt sein. Teilzeit ist, wenn sie weniger als die gesetzliche Normalarbeitszeit arbeiten, zum Beispiel nur 20 Stunden pro Woche. Geringfügig Beschäftigte verdienen nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat. Mehr dazu im Video “Zugang zum Arbeitsmarkt und Arbeitsverhältnisse”.

Die Summe aller Bezüge heißt Entgelt. Dieses Entgelt muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Bei Arbeiterinnen spricht man von Lohn und bei Angestellten von Gehalt. Hierzu können Überstunden, Prämien oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen. Zieht man vom Brutto-Entgelt die gesetzlichen Abgaben wie Lohnsteuer und Sozialversicherung ab, bleibt das Netto-Entgelt.

**Urlaub, Krankenstand und Pflegefreistellung**

Als Arbeitnehmerin haben Sie jedes Jahr Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub. Diesen können Sie tage- oder wochenweise nehmen. Sind Sie krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und eine Krankenbestätigung vom Arzt vorlegen. Im Krankenstand zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Wie lange, hängt von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab.

Pro Jahr steht auch eine Woche Pflegeurlaub für die Pflege naher Angehöriger wie Kinder oder Partner im gemeinsamen Haushalt zu.

**Beendigung des Arbeitsverhältnisses und AMS**

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auf mehrere Arten enden: durch die Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, durch eine einvernehmliche Auflösung, durch die Entlassung durch den Arbeitgeber oder den vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Wann und wie das Arbeitsverhältnis endet, entscheidet über Ihre Ansprüche. Genaueres dazu im Video “Beendigung des Arbeitsverhältnisses.”

Sollten Sie keinen neuen Job finden, hilft Ihnen das Arbeitsmarktservice bei der Jobsuche. Wird Ihnen vom AMS Arbeitslosengeld zugesprochen, sind Sie Kranken-, Unfall- und Pensionsversichert. Weitere Infos und Beratung erhalten Sie als Arbeitnehmerin bei der Arbeiterkammer, als Gewerkschaftsmitglied bei Ihrer Teilgewerkschaft und bei Selbstständigkeit bei der Wirtschaftskammer Wien.

Archiv-Video vom 13.08.2024:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Die Arbeitswelt in Österreich - Übersicht

Was ist ein Arbeitsvertrag und welche Punkte stehen am Dienstzettel?
Wer kann ein Arbeitsverhältnis beginnen oder beenden und wie viel Urlaub haben Sie?
Dieses StartWien-Video gibt Ihnen einen Überblick über die Arbeitswelt in Österreich und Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in. In vier weiteren StartWien-Videos können Sie ausgewählte Themen rund um die Arbeit vertiefen. Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf:
- der StartWien-Website https://start.wien.gv.at oder
- bei kostenlosen Informations-Veranstaltungen (Info-Modulen) https://start.wien.gv.at/info-module
Links:
start.wien.gv.at
ams.at
arbeiterkammer.at
wko.at
wirtschaftsagentur.at

Länge: 5 Min. 19 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität

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